Deutschland: Leiter der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten Hamburgs antwortet auf Schreiben eines Praktizierenden

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Senatskanzlei

Ihre Schreiben vom 28. April und 26. Juni 2002

Sehr geehrter Herr XX,

vielen Dank für Ihre Briefe vom 28. April und vom 26. Juni an Herrn Bürgermeister Ole von Beust, die ich nach einiger Verzögerung hiermit beantworten möchte.

Wir sind uns in Hamburg der Menschenrechtsproblematik in der VR China durchaus bewusst und verfolgen daher auch aufmerksam die Proteste der Falungong-Anhänger und die Maßnahmen der chinesischen Regierung.

Ihre Darstellungen der Verhältnisse dienen uns ebenso der Information wie auch zahlreiche Darstellungen und Analysen aus Politik, Medien und Wissenschaft. Selbstverständlich sind uns auch die Einschätzungen von Nichtregierungsorganisationen bekannt, auf die Sie uns in Ihren Schreiben hingewiesen haben. Auch hat das Staatsamt bereits direkt mit Anhängern von Falun Gong Informationsgespräche geführt.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir Verletzungen von Menschenrechten in der VR China weiterhin kritisch betrachten werden und dass sie auch in den Gesprächen mit unseren chinesischen Kollegen und Besuchern zur Sprache gebracht werden.

Außerdem ist Hamburg mit seinen fachlichen, juristischen Austausch in Anlehnung an den „Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog“ der Bundesregierung mit der Volksrepublik China der Hoffnung, dass dieser mittelfristig zu mehr Verständnis für die westliche Haltung in Fragen des rechtsstaatlichen Umgangs und damit zu einer Änderung des chinesischen Verhaltens führt.

Mit freundlichen Grüßen

XX

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