Brief des UN – Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) an den belgischen Falun Gong Verein

b>(Clear Harmony)

29. August 2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Korrespondenz hinsichtlich der jüngsten Ereignisse in Phnom Penh, in der sie um Information darüber bitten; inwieweit diese in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen stehen, da das Königreich Kambodscha ein Vertragsstaat der Konvention von 1951 bezüglich der Rechtsstellung von Flüchtlingen ist.

Bezüglich der Verhaftung der beiden chinesischen Staatsbürger, Herrn Li Guojun und Frau Zhang Xinyi, durch die kambodschanischen Behörden, wurden diesen Personen vor ihrer Inhaftierung Schutzbriefe vom UNHCR Verbindungsbüro in Kambodscha ausgestellt. Das UNHCR hatte – einerseits durch das UNHCR Regionalbüro in Bangkok bei dem kambodschanischen Premierminister und andererseits durch die UNHCR Zentrale in Genf bei der kambodschanischen Ständigen Gesandtschaft – offiziell bei der kambodschanischen Regierung interveniert. Diese Interventionen wiesen auf Kambodschas Schutzverpflichtungen hin und ersuchten um Zusicherung, dass diese Personen nicht an einen Ort zurückgebracht werden, an dem ihr Leben und ihre Freiheit gefährdet seien. Bis heute haben wir keine Antwort von den Behörden erhalten. Dem UNHCR sind Medienberichte bekannt, aus denen hervorgeht, dass diese Personen am 9. August 2002 gewaltsam in ihre Ursprungsländer zurückgebracht wurden.

Der UNHCR ist tief besorgt über das Wohlergehen dieser Personen. Er ersucht weiterhin die Regierung des Königreiches Kambodscha, gemäß den internationalen Staatsverpflichtungen diese und alle anderen Flüchtlinge und Asylsuchende in den Genuss des bedeutungsvollen Schutzes in ihrem Land zu stellen.

Hochachtungsvoll

Jean-Marie Fakhouri
Direktor
Büro Region Asien und Pazifik

Quelle: http://www.clearharmony.net/articles/200210/7465.html

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