Todesmeldung! Dem Praktizierenden Zhu Hongbin wurde im Daqing Gefängnis eine unbekannte Droge gespritzt, sechs Monate danach starb er (Foto)

Der Falun Dafa-Praktizierende Zhu Hongbin, ehemals Angestellter beim 7. Ölfeld des Petroleumbüros der Stadt Daqing, starb am 18. Juni 2009 an den Folgen der brutalen Folter während seiner rechtswidrigen Haft im Hongweixing Gefängnis der Stadt Daqing.

Zhu Hongbin nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis

Während er im Hongweixing Gefängnis inhaftiert war, verabreichte man ihm eine unbekannte Droge, die ihn sein Bewusstsein verlieren ließ. Als er sein Bewusstsein wiedererlangte, bemerkte er einen schweren Erinnerungsverlust sowie den Verlust seines Kurzzeitgedächtnisses.

Am 29. Dezember 2001, als Zhu Hongbin in seinem Büro war, kamen der ehemalige Parteisekretär des siebten Ölfeldes, Liu Dianlin; und der ehemalige Parteisekretär der Mine Nr. 1 des 7. Ölfeldes, Nie Xiaohui; die Polizisten Li Kun, Gao Xiaodong und andere der 7. Ölfeld Polizeistation unter dem Vorwand eines „Routinebesuches“. In Wirklichkeit wollten sie Zhu Hongbin überprüfen. Sie verlangten von ihm und anderen, dass sie eine Garantieerklärung und eine Reueerklärung schrieben. Zhu Hongbin lehnte dies ab.

Li Kun durchsuchte Zhu Hongbin und fand bei ihm Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong. Li ließ Zhu Hongbins Wohnung ebenfalls durchsuchen und entwendete dabei Falun Gong-Materialien und Bücher, die er als „Beweise“ benutzte, um Zhu Hongbin unrechtmäßig zu sieben Jahren Gefängnis verurteilen zu lassen.

Im Gefängnis verboten die Wärter Zhu Hongbin das Essen, den Schlaf und die Nutzung einer Toilette. Fünf Tage später wurde er zwangsernährt. Dabei drückten sie ihm einen Schlauch durch die Nase in den Hals bis zum Magen hinunter. Es gab überhaupt keinen Grund für eine derartige Maßnahme. Ein Wärter schüttete eine ganze Flasche Milchpulver in Zhu Hongbins Lungen, was zu einer Eiterbildung in den Lungen führte, die wiederum Herzprobleme verursachte.

Die Gefängniswärter instruierten fortwährend die Insassen, Zhu Hongbin zu schlagen, besonders wenn ihre Vorgesetzen für eine Visite ins Gefängnis kamen. Weil Zhu Hongbin es ablehnte, die Gefängniskleidung zu tragen, schlugen sie seinen Kopf immer und immer wieder gegen eine Wand oder gegen den Boden, bis er zusammenbrach.

Die Gefängniswärter hängten ihn drei Tage lang mit gespreizten Händen und Füßen an eine Wand. Als sie ihn wieder herunternahmen, waren seine Gliedmaßen so geschwollen, dass er die darauf folgenden sieben Tage nicht mehr laufen konnte.

Als Zhu Hongbin am 29. Dezember 2008 aus dem Gefängnis freigelassen wurde, war er viel zu schwach, um alleine aus dem Gefängnis hinauszugehen. Die Wärter ließen es jedoch nicht zu, dass ihn seine Familie abholte. Ein Häftling, der auch an diesem Tag entlassen wurde, packte Zhu Hongbin auf den Rücken und schleppte ihn aus dem Gefängnis. Zhu Hongbin starb sechs Monate nach seiner Entlassung.

Einige Tage vor seinem Tod erhielt die Familie mehrere anonyme Anrufe, in denen man sich nach seiner Gesundheit erkundigte. Als gefragt wurde, wer der Anrufer und was der Grund seines Anrufes sei, schwieg der Anrufer.

Anmerkung:

(1) Garantieerklärung: In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

(2) Reue-Erklärung: Mit dieser Erklärung werden Praktizierende gezwungen zuzugeben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen, versprechen Falun Gong aufzugeben und sich nie wieder mit anderen Praktizierenden abgeben oder nach Peking zum Appellieren für Falun Gong gehen

Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://minghui.ca/mh/articles/2009/7/17/204717.html

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