Spanisches Außenministerium: Die Administration behindert die Justizgewalt nicht

Wegen Genozid und Folter an Falun Gong-Praktizierenden klagte vor kurzem der Spanische Gerichtshof fünf hochrangige Beamte der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) an, darunter das frühere Oberhaupt der KPCh Jiang Zemin sowie seine Gefolgsleute Luo Gan, Bo Xilai, Jia Qinglin und Wu Guanzheng. Sprecherin María Salcedo vom Spanischen Generaldezernat für Außenpolitik für Asien und Pazifik, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Kooperation, sagte am 27. November 2009, dass Spanien ein demokratisches Land sei und die Administration die Justizgewalt nicht behindere.

Carlos Iglesias, der Anwalt der Klageparteien, bestätigte am 19. November, dass der Spanische Gerichtshof für die fünf KPCh Beamten Vorladungen ausfertigte mit der Aufforderung, ihr genozidartiges Verhalten, einschließlich des Organraubs von Falun Gong-Praktizierenden für lukrative Profite, zu erklären.

Das Gericht kann ein Versäumnisurteil ausstellen und die Beklagten stünden dann internationalen Haftbefehlen und Auslieferungen nach Spanien gegenüber, ebenso wie über 20jährigen Gefängnisstrafen.

Das spanische Gericht traf die Entscheidung auf der Grundlage der Universalen Gerichtsbarkeit des internationalen Rechts. Universale Gerichtsbarkeit bezieht sich auf Verbrechen des Genozids, Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Sobald eine Gerichtsentscheidung veröffentlicht ist, hat sie permanente Gesetzeswirkung.

Nach diesem angewandten Grundsatz sind die Verbrechen von Jiang und den anderen KPCh Beamten extrem schwerwiegend. Demzufolge kann jedes Land die Angeklagten bestrafen. Vor über einem Jahrzehnt forderte das spanische Gericht Großbritannien auf, Pinochet, den früheren Diktator von Chile, auszuliefern.

Im Jahre 2006 unterzeichneten China und Spanien ein Auslieferungsabkommen. Dieser Fall wird voraussichtlich einen Schock für das KPCh Regime auslösen, welches bisher noch keinerlei Reaktion gezeigt hat.

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