Kunstlehrerin Yang Xueyan festgenommen; Agenten des kommunistischen Regimes hindern ihren Rechtsanwalt daran, sie zu verteidigen

Yang Xueyan ist 40 Jahre alt und von Beruf Kunstlehrerin. Sie ist eine Falun Gong-Praktizierende und lebt in Qingdao. Als sie eines Tages ihren Schülern die wahren Geschehnisse erklärte, wurde sie von den Eltern, die die Wahrheit über Falun Gong oder die Verfolgung durch die Kommunistische Partei Chinas noch nicht kannten, angezeigt. Frau Yang wurde am 13. Mai 2011 von Beamten der Zhonghan Polizeistation widerrechtlich festgenommen und im Untersuchungsgefängnis Dashan in Qingdao inhaftiert. Ihr steht eine mögliche Verurteilung bevor, die ihre Familienangehörigen unbedingt vermeiden möchten.

Die Familie von Frau Yang bittet deshalb um Hilfe und Unterstützung, um ihre Freilassung zu erreichen. Die Angehörigen haben sich bereits an die zuständigen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft im Bezirk Laoshan gewandt und dort ihre Freilassung verlangt. Bevor sie in das Gebäude der Staatsanwaltschaft eintreten durften, mussten sie lange mit dem Pförtner hin und her diskutieren, bis er sie schließlich hereinließ. Sie wurden von Frau Zhao und Herrn Liu, beide Mitarbeiter der Abteilung für Haftsachen, empfangen, die sich allerdings nicht trauten, ihre Namen zu nennen. Zhao benahm sich ihnen gegenüber auch noch unhöflich.

Die Eltern von Frau Yang entschlossen sich dazu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der ihre Tochter vertreten sollte. Sie konsultierten zahlreiche Rechtsanwälte, aber keiner erklärte sich bereit, den Fall anzunehmen. Womöglich befürchteten sie Repressalien oder den Verlust von persönlichen Interessen, wenn sie Falun Gong-Praktizierende verteidigen würden. Glücklicherweise hörte ein Rechtsanwalt aus einer anderen Stadt von ihrem Fall, der sich bereit erklärte, die Sache zu übernehmen.

Der Rechtsanwalt suchte daraufhin am 4. August 2011 die Staatsanwaltschaft auf und zeigte seine entsprechende Bevollmächtigung und die Übernahme der Vertretung an. Eine Mitarbeiterin dort sagte: „Wenn sie diese Person vertreten möchten, brauchen sie dazu eine Einwilligung des lokalen Justizamtes.“ Der Rechtsanwalt sagte: „Ich habe bereits in über 20 Provinzen dieses Landes Vertretungen übernommen, aber von so einer Bestimmung hat mir noch keiner etwas gesagt.“ Daraufhin erwiderte sie: „Dies ist eben die Bestimmung hier in Qingdao.“

Der Rechtsanwalt suchte daraufhin das zuständige Justizamt in Laoshan auf und sprach mit dem verantwortlichen Mitarbeiter Zhu Yun: Er sagte: „Wir kennen diese Bestimmung nicht.“ Laut Insider-Informationen wurde diese Regelung vom lokalen Büro 610 eingeführt, um alle lokalen Rechtsanwälte daran zu hindern, Falun Gong-Praktizierende zu vertreten. Wenn auswärtige Rechtsanwälte schließlich die Vertretung der Falun Gong-Praktizierenden übernehmen, werden diese Beamten alles versuchen, die Übernahme einer Verteidigung zu verhindern. Der Rechtsanwalt entschloss sich, zum Justizamt in der Stadt Qingdao zu gehen, um die Angelegenheit zu bereinigen.

Der Abteilungsleiter Yan erklärte am 5. August 2011 um etwa 09:00 Uhr: „Ich weiß nichts von irgendwelchen diesbezüglichen Bestimmungen.“ Ein Mitarbeiter des Berufungsbüros der Stadt Qingdao antwortete auf seine Anfrage um 10:30 Uhr: „Wir wissen nichts über diese Bestimmung, aber ich werde ihre Anfrage weiterleiten. Warten sie bitte, ich werde sie zurückrufen.“ Um 14:00 Uhr rief Wang, der Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft in Qingdao, an und sagte: „Es existiert tatsächlich eine solche Bestimmung.“ Aber er konnte keinerlei schriftliche Dokumente über den Nachweis einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung vorweisen.

Der Rechtsanwalt sagte deshalb zu Wang: „Sie errichten absichtlich Hindernisse, verweigern der Familie des Opfers ihr Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen und entziehen mir mein Recht, als Anwalt zu arbeiten.“ Später rief Li Danshi vom Justizamt des Bezirks Laoshan an und sagte: „Ich werde ihre Anfrage an meine Vorgesetzten weiterleiten.“

Der Vater von Frau Yang ging zwei Mal, am 8. und 10. August, zum Büro des Abteilungsleiters Wang. Auf seine Bitte, seine Tochter freizulassen, sagte Wang kurz: „Sie können das Büro 610 fragen.“ Danach ging er ins Büro der Stadtregierung. Der Mann im Büro 610, der seinen Namen nicht preisgab, stellte ihm jedoch nur alle möglichen Fragen: „Wer hat den Rechtsanwalt beauftragt? Wo ist der Rechtsanwalt jetzt? Arbeitet der Rechtsanwalt immer noch für sie?“ Offensichtlich hatten sie Angst davor, dass die Familienangehörigen einen Rechtsanwalt von außerhalb der Stadt Qingdao beauftragen könnten. Letztendlich sagte er nur noch mehrmals: „Ich werde ihren Antrag weiterleiten.“

In letzter Zeit gab es zahlreiche Fälle, in denen Rechtsanwälte behindert wurden, Falun Gong-Praktizierende zu verteidigen. Sie selbst wurden Opfer von Schikanen und Behinderungen. Damit nimmt man nicht nur den Rechtsanwälten ihr Recht, ihre Mandanten ordnungsgemäß zu verteidigen, sondern den Familien der Opfer wird gleichfalls ihr Recht entzogen, Rechtsanwälte zu beauftragen, um gesetzwidrig inhaftierte Familienangehörige zu verteidigen. Dies ist eine direkte Folge der ungesetzlichen eigenmächtigen Eingriffe durch das Büro 610 und des Politik- und Justizkomitees der Stadt Qingdao.

Wang Zengshi
Kontaktinformationen:
Wang Zengshi, Generalsekretär des Büros 610 in der Stadt Qingdao: +86-13789867326
Zhu Yun, Justizamt des Bezirks Laoshan: +86-532-88996005
Li Danshi, stellvertretender Leiter der Justizamtes des Bezirks Laoshan: +86-532-88996411
Wang, Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft der Stadt Qingdao: +86-532-83016417

Englische Version:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2011/8/27/127712.html
Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2011/8/14/美术教师杨雪燕被绑架-中共阻律师辩护-245335.html

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