Provinz Shandong: Die Praktizierende Liu Qingmei wird gefoltert und zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt

(Clearwisdom.net) Die Dafa Praktizierende FrauLiu Qingmei aus der Stadt Anqiu in der Provinz Shandong wurde am 24. Juli 2001 während des Verteilens von Flugblättern über Falun Gong festgenommen. Sie wurde mehrere Male so sehr geschlagen, so dass sie nicht mehr aufstehen konnte. Sie trat für 48 Tage in den Hungerstreik und wurde in dieser Zeit brutal zwangsernährt. Sie litt so sehr unter der Folter, dass sie sich am Rande des Todes befand. Aus Angst davor, sie könne im Gefängnis sterben, fuhr die Polizei mit ihr an einen abgelegenen Ort und legten sie am Straßenrand ab. Liu Qingmei war mittellos und konnte nicht nach Hause zurückkehren.
Später im Januar und im April 2002 wurde Liu Qingmei erneut verhaftet und erlitt wieder unmenschliche Folterungen. Noch einmal wurde sie von der Polizei der Stadt Anhui im Oktober aus ihrer angemieteten Wohnung entführt und mit allen Mitteln gefoltert. Ihre Hände und Füße wurden in Handschellen gekettet, so dass sie nicht aufrecht stehen konnte; sie wurde mitten im Winter gezwungen draußen zu bleiben und für lange Zeit gezwungen auf einem Metallstuhl zu sitzen. Derzeit kann Liu Qingmei nicht mehr stehen oder Essen. Sie befindet sich in einer äußerst ernsthaften Situation. Liu Qingmei sagte den ihren Mitpraktizierenden, die entlassen werden sollten, “Falls ich sterben sollte, wurde mein Tod durch die Folter der Polizei verursacht. Lasst nicht zu, dass die Menschen getäuscht werden, in dem man behauptet, ich habe Selbstmord begangen.“ Wir haben gehört, dass Liu Qingmei am 12. Februar 2003 ohne rechtliche Grundlage zu 12 Jahren Gefängnis durch das Gericht der Stadt Anhui verurteilt wurde.

Chinesische Version: http://minghui.ca/mh/articles/2003/4/25/49071.html
Übersetzt aus dem Englischen: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2003/5/1/35127.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv