Großbritannien: Brief des britischen Falun Dafa Vereins an den Vorsitzenden des Gesetzesausschusses bezüglich des nationalen Sicherheitsgesetzes in Hongkong

An: Hon Ip Kwok-him, JP
Vorsitzender des Gesetzesausschusses für das nationale Sicherheitsgesetzs
Room 523G
West Wing
Central Government Offices
Hong Kong

Sehr geehrter Herr Ip

Ich schreibe ihnen, um unsere ernstesten Besorgnisse über das vorgeschlagene Nationale Sicherheitsgesetz auszudrücken, welches von der Gesetzgebungskommission der Regierung der Sonderverwaltungszone im Februar weitergeleitet wurde.

Diese Gesetz enthält Vorschläge, welche breite Ablehnung im Beratungszeitraum letztes Jahr erlebte, insbesondere der Verbotsmechanismus, welcher ernsthaft das Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ und die bürgerlichern Freiheiten in Hongkong untergraben würde.

Der Verbotsmechanismus, welcher über die Anforderungen des Grundgesetzes hinausgeht, macht es möglich, Gruppen in Hongkong, welche „Festlandsorganisationen unterstehen“ die in Festland China aus Gründen der Nationalen Sicherheit verboten sind, zu verbieten. Indem dieser Verbotsmechanismus an die Entscheidungen der Festlandsregierung geknüpft wird, welche eine lange Liste von schweren Missbräuchen des Rechtssystems, und der grundlegenden Bürger- und Menschenrechten hat, würde das vorgeschlagene Gesetz die Tür für die Behörden des Festlands öffnen, solche Missbräuche auf Hongkong auszuweiten.

Zusätzlich dazu hat die Hongkonger Regierung durch geschicktes Manipulieren der Definition von „Festlandsorganisationen“ viele Hongkonger Gruppen einschließlich Falun Gong, Demokratiebewegung und Katholiken sehr für den Verbotsmechanismus gefährdet gemacht. Zuerst wird, nach dem Gesetzentwurf, jede Gruppe von zwei und mehr Menschen, egal wo sie sich befindet, als Festlandsorganisation betrachtet, wenn sie auf dem Festland Chinas gebildet wurde, oder wenn der Ort ihrer Hauptaktivität sich dort befindet. Zweitens wird eine Gruppe in Hongkong als einer „Festlandsorganisation untergeordnet“ angesehen, wenn irgend etwas in ihrer Strategie, direkt oder indirekt von Festlandsorganisationen bestimmt wird. Falun Gongs grundlegende Prinzipien, wie „keine Gebüren für das Lehren (der Übungen)“ welche von Praktizierenden der ganzen Welt angewendet werden, könnten leicht als Politik einer Festlandsorganisation zurechtgebogen werden, und so die Bedingung des untergeordnet zu sein als erfüllt betrachtet werden.

Eine weitere Bedrohung der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte in Hongkong liegt in dem Gerichtsverfahren für Gruppen, die gegen ein Verbot Berufung einlegen. Der Gesetzesentwurf zeigt, dass „das Gericht anweisen kann, dass ein Teil bzw. die gesamte Öffentlichkeit während jeden Abschnitts des Verfahrens ausgeschlossen werden kann. Die Anhörung kann auch „stattfinden, ohne dass der Appellierende alle Einzelheiten der Gründe für das Verbot kennen muss“, wie auch, dass das Gericht „Verfahren in Abwesenheit jeglicher Person, einschließlich des Appellierenden oder eines von ihm ernannten Repräsentanten“ machen kann. Das Beschriebene ist ein heimliches Gerichtsverfahren der übelsten Art.

Keine Hongkonger Gesetzgebung sollte einen Mechanismus beinhalten, durch welches Peking entscheiden kann, welche Organisation in Hongkong verboten werden soll. Solch ein Mechanismus währe ein Bruch des „ein Land, zwei Systeme“ Prinzips.

Unsere Besorgnis über den vorgeschlagenen Verbotsmechanismus in dem Gesetz wird sowohl von vielen Organisationen in rechtlichen, politischen, religiösen, Menschenrechts, und akademischen Kreisen der ganzen Welt geteilt, wie auch von Regierungen und Einzelpersonen.

Das britische Außenministerium hat am 27.3.2003 festgestellt, dass die größte Besorgnis der Verbotsmechanismus darstellt, welcher „die Trennlinie zwischen den getrennten Rechtssystemen von Hongkong und dem Festland verwischt“. Das US Aussenministerium hat am 2.5. verdeutlicht, dass weiterhin „ernsthafte Vorbehalte“ wegen des Verbotsmechanismus bestehen.

Eine einstimmig angenommene Resolution des Europäischen Parlaments vom 8. 4. 2003 stellt fest, dass „(das Europäische Parlament) drückt seine ernsthaften Bedenken bezüglich.. insbesondere die Vorschläge zum Verbot von in Festlandchina aus Gründen der Nationalen Sicherheit verbotenen Organisationen, und des völlig unzureichenden Einspruchmechanismus,“ und „jede Gesetzgebung, welche unter Artikel 23 eingeführt wird, darf nicht die unabhängige Rechtsprechung in den Gerichten Hongkongs beeinträchtigen,“ zusätzlich, „(Das Europäische Parlament) erklärt deshalb seine stärkste Ablehnung gegen jeglichen Versuch der Behörden Hongkongs, Falun Gong zu verbieten.“

Wir drängen die gesetzgebende Versammlung Hongkongs, das „ein Land, zwei Systeme“ Prinzip zu beschützen, und die bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte in Hongkong aufrechtzuerhalten, indem sie die Herangehensweise des „von China entschieden“ bei dem Verbotsmechanismus fallen lässt.

Hochachtungsvoll

(Nameweggelassen)

Stellvertretender Vorsitzender

Aus dem Englischen übersetzt:
http://www.clearharmony.net/articles/200305/12185.html

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