Japan: Unterschriftenaktion für die Rettung von Frau Yoko Kaneko

Praktizierende aus Japan

Um die Falun Gong Praktizierende Luo Rong (ihr japanischer Name ist: Yoko Kaneko) zu retten, die gesetzwidrig in China zu 1,5 Jahren Arbeitslager verurteilt wurde, veranstalteten Falun Gong Praktizierende in Japan am 24. bzw. 25. August 2002 in der Stadt Nara eine Unterschriftenaktion.

Appellplakate zur Unterschriftenaktion für Frau Yoko Kaneko Spruchband: Bitte aus Sado: Retten Sie Frau Yoko Kaneko – lokales Parlament in Hamotimati Vorsitzender der Demokratischen Partei gab seine Unterschrift zur Unterstützung der Unterschriftenaktion

Die Praktizierenden aus Osaka, Kyoto, Kobe und Hiroshima erklärten den Passanten die wahren Begebenheiten über Falun Gong, sammelten Unterschriften und appellierten an die japanische Regierung, bei der Rettung von Frau Yoko Kaneko zu helfen. Die Menschen aus Nara und anderen Städten waren sehr hilfsbereit und unterschrieben gerne. Manche Leute stiegen sogar vom Motorrad ab, um zu unterschreiben; manchmal warteten viele gleichzeitig zum Unterschreiben. Die Praktizierenden waren sehr beschäftigt.

Der Fernsehsender der Stadt Nara machte ein Interview. Am gleichen Abend wurde in den Abendnachrichten positiv über die Aktion berichtet. Fangguangming TV in Japan interviewte einige Leute, die ihre Unterschrift gaben. Sie sprachen sich darüber aus, dass sie alle hofften, dass die chinesische Regierung so bald wie möglich Frau Yoko Kaneko wieder freilässt. Sie fanden, dass die Menschenrechtsverletzungen in China unverständlich und nicht tolerierbar sind.

Als wir die Unterschriftenaktion veranstalteten, machten zufällig der Vorsitzende der Demokratischen Partei und ein Mitglied des Parlaments eine Wahlveranstaltung in Nara. Nachdem sie mit den Praktizierenden gesprochen hatten, setzten sie gerne ihre Namen unter die Liste.

Japaner unterstützten mit ihrer Unterschrift die Rettungsaktion für Frau Yoko Kaneko


Chinesische Version unter: http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/8/27/35658.html
Übersetzt am: 28.08.02
Original vom: 27.08.02

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