Großbritannien: Britische Parlamentsmitglieder stellen parlamentarische Anfragen über die Menschenrechte von Falun Gong Praktizierenden in China und Hongkong

Am 12. Juni 2003 fragte die Parlamentarierin Frau Calton den Staatssekretär für Auswärtige und Commonwealth Angelegenheiten: „Welche Schritte er in letzter Zeit unternommen hat, um die Menschenrechte von Falun Gong Praktizierenden in a.) China und b.) Hongkong zu unterstützen?“

Am selben Tag wurde der Staatsekretär vom Parlamentsmitglied Herr Spring gefragt: „Welche Gespräche er mit dem Außenminister der Republik des Volkes China während dessen Besuchs hier am 25. Juni bezüglich der Artikel 23 Gesetzgebung geführt hatte?“

Der Staatssekretär im Außenministerium Herr Rammell erklärte in seiner Antwort: „Das Außenministerium besprach unsere Besorgnisse bezüglich der Artikel 23 Gesetzgebung mit dem chinesischen Außenminister am 25 Juni.“

„Diese Besorgnisse wurden in einer Presseerklärung dargestellt, welche am 30. Juni veröffentlicht wurde.“

Er erklärte auch: „Wir haben die Entwicklungen in Hongkong, welche Falun Gong betreffen, genau beobachtet, und haben darüber in den regelmäßigen Berichten des Außenministeriums über die Umsetzung der gemeinsamen Sino- Britischen Erklärung zu Hongkong geschrieben. Falun Gong darf weiterhin frei in Hongkong praktiziert werden. Wir haben das Thema Falun Gong mit der Regierung der Sonderverwaltungszone Hongkong im Zusammenhang mit ihren Vorbereitungen besprochen, die nationale Sicherheitsgesetzgebung unter Artikel 23 Grundgesetz einzuführen.“

Aus dem Englischen übersetzt: http://www.clearharmony.net/articles/200307/13759.html

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