Provinz Jilin: Logik der Polizei – Das ist schon eine „Vorzugsbehandlung“, sonst kommst du ins Arbeitslager

Falun Gong Praktizierender, Herr Wang, Shenghua hatte im Jahre 1996 jemanden ein Falun Gong Buch zum Lesen gegeben, wurde deswegen nun von einem Polizisten „zur Rechenschaft gezogen“. Der Polizist erpresste von Herrn Wang, 5000 Yuan und sagte, dass dies eine „Vorzugshandlung“ für ihn sei, sonst würde er ihn ins Arbeitslager bringen.

Auch eine „Vorzugbehandlung“

Frau Guan und Tao sind zwei ältere Damen, beide über 70 Jahre alt. Eines Tages wurden sie angezeigt, als sie Flugblätter zur Entlarvung der Verfolgung von Falun Gong an die Wand klebten. Die Polizisten logen die beiden älteren Frauen an: „Es würde nichts ausmachen, wenn ihr zugebt, dass ihr die Flugblätter an die Wand geklebt habt. Es war eine Anzeige, deswegen müssen wir mal nachfragen. Danach bringen wir euch nach Hause, das war doch nur eine Kleinigkeit.“ Die beiden älteren Damen glaubten ihnen. Als die Polizisten Frau Guan nach Hause brachten, durchsuchten sie die Wohnung von Frau Guan und verhafteten sie und ihren Ehemann. Nachdem sie 3000 Yuan von Frau Guangs Ehemann erpresst hatten, ließen sie ihn frei. Frau Guang brachten sie jedoch ins Arbeitslager. Da sie die gesundheitliche Anforderung des Arbeitslagers glücklicherweise nicht entsprach, nahm das Arbeitslager sie nicht auf. Die Polizisten brachten sie wieder nach Hause, ließen sie jedoch nicht aussteigen, bis ihre Verwandten 8000 Yuan gebracht hatten. Es wurde ebenfalls von den Polizisten behauptet, dass das eine „Vorzugsbehandlung“ war. Die andere Dame, Frau Tao wurde für mehrere Tage inhaftiert. Bevor sie freigelassen wurde, musste sie für die „Vorzugsbehandlung“ auch ca. zehntausend Yuan zahlen.

Die Polizisten sind von der Kreisstadt Nongan Provinz Jilin.

Original: http://www.minghui.ca/mh/articles/2003/7/28/54722.html

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