Büro 610 verlegt die Verfolgung in die Gehirnwäsche-Einrichtungen

Auf Veranlassung der Mitarbeiter der verschiedenen Büros 610 der Kommunistischen Partei China fanden von Anfang Juli bis 10. August 2013 vermehrt Verhaftungen an Falun Gong Praktizierenden statt. Die Festgenommen wurden in den vom Büro 610 zum Teil neu, eingerichteten Gehirnwäsche-Einrichtungen („schwarze Gefängnisse“) untergebracht; dort einer fortwährenden Gehirnwäsche unterzogen und körperlich gefoltert.

Die Anzahl der in die Gehirnwäsche-Einrichtungen eingelieferten Praktizierenden, hat sich im Vergleich zum Vorjahr, deutlich erhöht. Es wird vermutet, dass die tatsächliche Anzahl der festgenommenen Praktizierenden um ein Vielfaches höher liegt.

Alle diese Festnahmen wurden von den Beamten des Büros 610 veranlasst. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungen und der Ausschüsse der jeweiligen Gemeinden unterstützten sie in ihren Bemühungen und die Polizei nahm die Verhaftungen vor.

Vor Kurzem wurden auf Betreiben des Büros 610 etwa 45 neue Gehirnwäsche-Einrichtungen gegründet. Ihre Helfershelfer verwendeten dort die widerwärtigsten Methoden, wie Einkerkerung und Folter, um Falun Gong Praktizierende mit Gewalt dazu zu bringen, ihren Glauben aufzugeben.

Im Juli wurden 432 Praktizierende festgenommen und 79 Praktizierende in 40 verschiedene Gehirnwäsche-Einrichtungen zur „Umerziehung“ untergebracht. Die Gesamtanzahl der inhaftierten Praktizierenden stieg auf 18%.

Das Büro 610 eröffnete im Jahr 2013 in 19 Provinzen 82 weitere Gehirnwäsche-Einrichtungen. Landesweit wurden in mehreren Kleinstädten und in der Nähe der Arbeitsstätten der Praktizierenden Gehirnwäsche-Einrichtungen errichtet.

http://www.minghui.org/mh/article_images/2013-8-11-minghui-statistics-xinao.jpg (Chinesisch)
http://en.minghui.org/emh/article_images/FLG_Brainwashing_by_Month_2013.png (Englisch)

Mindestens 186 Praktizierende wurden in diesen Einrichtungen einer Gehirnwäsche unterzogen.

Die Zahlen für das erste Halbjahr sind, Januar: 20 Personen, Februar: 5 Personen, März: 22 Personen, April: 41 Personen, Mai 55: Personen und Juni: 43 Personen.

Bericht mit detaillierten Zahlen finden sie unter (Englisch):

http://en.minghui.org/html/articles/2013/7/22/141176.html

Die Gehirnwäsche-Einrichtungen in China verteilen sich auf 16 verschiedene Provinzen und Städte; wie zum Beispiel Heilongjiang, Jilin, Shandong, Beijing, Hebei, Hubei, Sichuan, Guangdong, Hunan, Shaanxi, Chongqing, Henan, Jiangsu, Guizhou, Xinjiang und Gansu.

Zwischen dem 1. und 10. August 2013 wurden 29 Praktizierende in 11 verschiedene Gehirnwäsche-Einrichtungen eingewiesen.

Todesopfer durch Folter in der Gehirnwäsche-Einrichtung

Das Büro 610 steht über der Verwaltungsebene der Kommunistischen Partei und allen anderen juristischen Ebenen, ihm wird von der Kommunistischen Partei absolute Machtbefugnis zugebilligt. Das Büro 610 ist zuständig für die Verfolgung von Falun Gong und maßt sich an, zu jeder Zeit und an jedem Ort Praktizierende ihrer Rechte und ihrer Freiheit zu berauben und sie für Tage, sogar Jahre in Gehirnwäsche-Einrichtungen einzusperren und zu foltern.

Die angewandten Methoden der Verfolgung in den Gehirnwäsche-Einrichtungen durch das Büro 610 sind fast identisch mit denen in den Arbeitslagern und Gefängnissen. Die Verlagerung der Verfolgung in die Gehirnwäsche-Einrichtungen hat für das kommunistische Regime nur einen Zweck, die Bevölkerung sowie die ausländischen Medien mit der Schließung der Arbeitslager zu täuschen. Sie versucht ganz offensichtlich die Verfolgung vor der Bevölkerung zu verbergen und wendet ihre bösartigen Praktiken weiter in den „Schwarzen Gefängnissen“ an.

Einige Gehirnwäsche-Einrichtungen sind in fixen Standorten untergebracht und verbergen sich hinter Namen, wie „Ausbildungszentren“. Andere Einrichtungen befinden sich in Hotels, Restaurants oder sogar Erholungszentren.

Für die Bevölkerung ist es noch schwieriger, in sogenannten „Ausbildungszentren“, Hotels und Restaurants „schwarze Gefängnisse“ des Regimes zu vermuten, in denen Falun Gong Praktizierende grauenhaft gefoltert werden.

In der ersten Hälfte des Jahres 2013 gab es in den Gehirnwäsche-Einrichtungen die ersten Todesopfer, die an den Folgen der Folter in den Gehirnwäsche-Einrichtungen starben. Unter ihnen waren, Frau Zhang Junru aus der Stadt Hefei, Frau Zhang Yan aus der Stadt Bengbu und Frau Zhang Fuying aus der Stadt Shenzhen. Die Gesamtanzahl, der in diesen Einrichtungen zu Tode gefolterten Praktizierenden, ist unzählbar.

Methoden der Verfolgung, angewandt in den Gehirnwäsche-Einrichtungen

(1) Einschränkung der persönlichen Freiheit

Berichten zufolge, hat der Leiter der Huyu Gehirnwäsche-Einrichtung in Peking, mehrere Hotelzimmer gemietet und lässt dort Falun Gong Praktizierende verfolgen. Jeder Praktizierende ist in einem separaten Raum eingesperrt und wird von zwei sogenannten „Betreuern“ rund um die Uhr bewacht.

Alle Hotelzimmer wurden umgebaut, die Fenster mit Eisenstäben vergittert und die Türschlösser am Badezimmer entfernt. Es gibt auch Zimmer mit zwei oder drei Betten, die „Betreuer“ schlafen neben der Tür. Die Praktizierenden, die sich nicht „umerziehen“ lassen, dürfen die Zimmer zu keiner Zeit verlassen.

2) Die KPCh deckt die Kosten für die Gehirnwäsche-Einrichtungen mit dem gestohlenen Geld der Praktizierenden

Praktizierende und ihre früheren Arbeitgeber werden gezwungen die Kosten für die Gehirnwäsche-Einrichtungen zu übernehmen. Hat ein Praktizierender keine Arbeitsstelle, stehlen die Beamten Wertgegenstände aus ihren Wohnungen.

Das sogenannte „Juristische Ausbildungszentrum der Stadt Chengdu“,ist in Wirklichkeit die Chengdu Gehirnwäsche-Einrichtung. Jeder dort inhaftierte Praktizierende muss mit seinem Lohn die „Betreuer“ bezahlen.

Die Beamten des kommunistischen Regimes, die die Praktizierenden verhaften, bezahlen die Gebühr für das Hotelzimmer im Voraus und fordern es dann von den Praktizierenden oder deren Familien zurück. In einigen Fällen verlangten sie pro Tag über 250 Yuan. Falls die Praktizierende diesen Betrag nicht bezahlen konnten, pfändeten sie ihre Löhne oder konfiszierten ihre persönlichen Wertgegenstände.

Das Geld für den Erhalt der Banqiao Gehirnwäsche-Einrichtung in der Provinz Hubei, kommt aus zwei Quellen, den kommunistischen Behörden und von den Praktizierenden selbst. Informationen zufolge, bezahlt das kommunistische Regime jedes Jahr rund drei Millionen Yuan an diese Gehirnwäsche-Einrichtungen. Für den sogenannten „Unterricht“ der Praktizierenden werden pro Sitzungsperiode (circa 40 Tage) 20 000 Yuan zur Verfügung gestellt. Wenn ein Praktizierender das Praktizieren von Falun Gong nicht aufgibt, bleibt er auf unbestimmte Zeit inhaftiert und muss für die Kosten seines Aufenthalts in der Gehirnwäsche-Einrichtung aufkommen.

Das Büro 610, erpresst das Geld aber nicht nur von den Praktizierenden, sondern holt sich das Geld von ihren Arbeitgebern, ihren Familienangehörigen oder den Ausschüssen der Wohnungs- und Nachbarschaftskomitees. Diese Komitees werden gezwungen 20 000 Yuan für den „Unterricht“ sowie das Gehalt der „Betreuer“, zu bezahlen. Der Lohn der „Betreuer“ beträgt am Tag rund 80 Yuan.

In der Banqiao Gehirnwäsche-Einrichtung gibt es 18 – 20 Zimmer, in denen die Praktizierenden eingesperrt werden. Die Einrichtung verdient rund 400 000 Yuan pro Sitzungsperiode, im Jahr sind es acht bis neun Sitzungsperioden. Das jährliche Einkommen dieser Anstalten beträgt rund drei Millionen Yuan. Für die „Umerziehung“ eines Praktizierenden bekommt das Büro 610 einen extra Bonus.

(3) Gehirnwäsche-Einrichtungen können an jedem Ort und für unbestimmte Zeit eingerichtet werden

Die Gehirnwäsche-Sitzung finden an allen möglichen Orten statt, zum Beispiel den Büros 610, in den Provinz- und Stadtverwaltungen oder an den Arbeitsplätzen. Zum Beispiel wurde der Praktizierende Herr Liu Hui drei Jahre lang in der Gehirnwäsche-Einrichtung in Chengdu inhaftiert.

(4) Psychische und körperliche Folter

Ähnlich wie in den Gefängnissen und Arbeitslagern werden viele Praktizierende in den Gehirnwäsche-Einrichtungen bis hin zur Invalidität gefoltert. Viele erleiden auf Grund der grausamen Folter, einen mentalen Zusammenbruch oder sterben.

Die Praktizierenden, die in der Gehirnwäsche-Einrichtung Lanfang, auch genannt „legales Zentrum von Langfang“ eingesperrt waren, wurden schwerer psychischer Folter ausgesetzt. Die Beamten verabreichten ihnen Injektionen mit unbekannten Drogen und entzogen ihnen für lange Zeit den Schlaf. Dies sind nur einige Beispiele der unzähligen unmenschlichen Foltermethoden, die an die Praktizierenden angewendet wurden.

In zahlreichen Artikeln wird über den Tod durch Folter oder den mentalen Zusammenbrüchen der Praktizierenden berichtet. Unter ihnen sind Hou Jiming, Jin Litao, Gao Jimin, Sun Guangjuan, Ma Zhenting und viele mehr.

Im „Juristischen Ausbildungszentrum Chengdu“ werden die Praktizierenden zwangsernährt, erpresst, permanent belästigt, bedroht und für eine sehr lange Zeit eingesperrt.

Zahlreiche Praktizierende erlitten während der lang andauernden Gefangenschaft einen mentalen Zusammenbruch, namentlich bekannt sind Zhu Xia, Liu Ying und Tan Shaolan. Einige bekamen schwere Krankheiten.

Viele Praktizierende starben an den Folgen der Verfolgung, darunter Deng Shufen, Li Xiaowen, Xie Deqing und Liu Shengle. Das kommunistische Regime gewährt den Verantwortlichen dieser Gräueltaten nach wie vor Schutz, indem sie sie strafrechtlich nicht zur Verantwortung zieht.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2013/8/21/141636.html
Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2013/8/12/610黑监狱近期迫害众多法轮功学员-278042.html

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