FGI Deutschland: Zweite Strafanzeige in Europa gegen chinesisches ZK-Mitglied wegen Völkermord

Pressemitteilung [12.09.2003]

Seit Montag befindet sich Luo Gan, chinesisches ZK-Mitglied, auf einer Besuchs-Tour durch Island, Finnland, Armenien und Moldawien. Als Vertrauensperson des ehemaligen chinesischen Staatschefs Jiang Zemin wurde er seit seiner Ernennung zum Leiter des „Büros 610“ zu einem Hauptverantwortlichen für die Verfolgung von Falun Gong in China. Wie bereits am Montag in Island wurde gestern bei seinem Besuch in Finnland gegen ihn Strafanzeige wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht. Dieses ist die vierte internationale Strafanzeige gegen Luo Gan und das unter seiner Oberaufsicht befindliche „Büro 610“.

Das „Büro 610“ – das der US Kongress als eine Behörde bezeichnet, „die die Überwachung der Verfolgung von Falun Gong Mitgliedern durch organisierte Gehirnwäsche, Folter und Ermordung“ zur Aufgabe hat, war in den vergangenen vier Jahren das Hauptinstrument zur Durchführung der Völkermordstrategie des Jiang Zemin-Regimes gegen Falun Gong-Praktizierende (http://www.faluninfo.net/610/index.asp).

Die Strafanzeige wurde um 08 Uhr 30 Ortszeit von dem Anwalt der Kläger, Herrn Erkki Kannisto, im Büro des Obersten Staatsanwalts in Finnland eingereicht. Die Anzeige stützt sich auf das Anti-Völkermord Abkommen der Vereinten Nationen, das Finnland am 18. Dezember 1959 ratifiziert hat, sowie auf das Anti-Folter Abkommen der UNO, das von Finnland am 29. September 1989 ratifiziert wurde. In einem Land, das diese Abkommen ratifiziert hat, sind die Gerichte zur Anhörung über vorgebrachte Verstöße gegen deren Klauseln berechtigt.


Strafanzeige in Finnland haben unter anderen Frau Zhang Cuiying und Frau Jane Dai erstattet, die beide Falun Gong-Praktizierende sind.

Frau Zhang – australische Bürgerin und international anerkannte Künstlerin der traditionellen chinesischen Malerei, deren Werke bereits in 27 Ländern in vier Kontinenten (http://www.zhangcuiying.org/) ausgestellt wurden – war 2001 acht Monate lang in chinesischen Arbeitslagern schlimmster Folter ausgesetzt, weil sie Falun Gong praktiziert.

Der Ehemann von Jane Dai wurde 2001 in China von der Polizei zu Tode gefoltert,


weil er sich geweigert hatte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Sein bereits in Verwesung übergegangener Leichnam wurde in einer verlassenen Hütte gefunden. Frau Dai führte einen monatelangen Kampf, um die Asche ihres verstorbenen Mannes von den chinesischen Behörden zu erhalten und bereiste in den vergangenen zwei Jahren mit ihrer kleinen nun zur Halbwaisen gewordenen Tochter viele Länder, um die Verfolgung öffentlich zu machen, durch die ihr Ehemann ermordet wurde und weitere Familienmitglieder Opfer der Verfolgung in China wurden.

Kommentar
Weltweit haben in den letzten Monaten Falun Gong-Praktizierende, die in unterschiedlicher Form von der Verfolgung betroffen sind, Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen dieser Verfolgung in China gestellt. Ihr Ziel ist: Millionen friedlicher Menschen die Möglichkeit der verfassungsgemäßen Ausübung ihres Glaubens in ihrem Heimatland zu geben. Was hier für jeden von uns eine Selbstverständlichkeit darstellt, kann für sie Gefängnis, Folter und Tod bedeuten. Wir bitten alle aufrichtigen Menschen und demokratischen Instanzen in diesem historischen Geschehen um ihre Unterstützung.

Hinergrund:
Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine friedliche Meditationspraxis, die ursprünglich aus China stammt und bereits in über 60 Staaten der Welt praktiziert wird. Neben den körperlichen Übungen wird großer Wert auf die Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht gelegt, die seit Tausenden von Jahren in der chinesischen Kultur verwurzelt sind. Seit 1999, dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong in China, gibt es bereits über 700 dokumentierte Todesfälle. Regierungsinternen Quellen zufolge liegt die eigentliche Todesanzahl jedoch weit über 1.600. Hunderttausende wurden festgenommen, über 100.000 Praktizierende zu Arbeitslager verurteilt, in der Regel ohne ordentliches Gerichtsverfahren.

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Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
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