Provinz Heilongjiang: Schmerz über den Verlust ihres einzigen Sohnes – eine Mutter berichtet

Frau Wu Shujie saß damals noch ihre eigene Gefängnisstrafe ab. Sie war verurteilt worden, weil sie Falun Gong praktizierte. Während der Haftzeit erfuhr sie dann vom Tod ihres einzigen Sohnes. Er war am 17. Juni 2003 gestorben – ein paar Wochen vor seinem 24. Geburtstag.

Die alleinstehende Mutter aus der Stadt Qiqihar, Provinz Heilongjiang, und ihr verstorbener Sohn, Herr Wang Weihua, waren beide aufgrund ihres Glaubens inhaftiert worden.

Jetzt, sechs Jahre nach ihrer Freilassung aus dem Frauengefängnis Harbin, hat sie beschlossen, von ihrem Martyrium und dem ihres Sohnes zu berichten, so dass die Welt von der unbarmherzigen Verfolgung von Falun Gong erfahren kann.

Das einst trostlose Leben wird mit Hoffnung gefüllt

Frau Wu hatte in ihrem Leben kein Glück. Ihr Vater starb, als sie zehn Jahre alt war. Ihr Mann misshandelte und schlug sie. Einmal brach er ihr dabei sogar den Arm. Als ihr Sohn zwölf Jahre alt war, ließ sie sich scheiden.

Frau Wu litt damals unter mehreren Krankheiten: unter chronischer Migräne, Arthritis, Tuberkulose und noch einigen weiteren. Als sie im Jahr 1993 Falun Gong zu praktizieren begann, heilten ihre Krankheiten. Auch ihr Sohn praktizierte Falun Gong mit ihr. Seitdem hatten beide wieder Freude am Leben.

Mutter und Sohn verhaftet und gefoltert

Die brutale Verfolgung machte dieses glückliche Leben von Mutter und Sohn zunichte. Als die Verfolgung im Jahr 1999 begann, gingen sie deshalb nach Peking, um sich für Falun Gong auszusprechen. Daraufhin wurden sie am 20. Oktober 1999 verhaftet und verprügelt. Frau Wu verurteilte man zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit im Arbeitslager Wanjia, ihr Sohn wurde freigelassen.

Als er Anfang Dezember 1999 erneut nach Peking ging, wurde er wieder verhaftet. Während der folgenden Untersuchungshaft bekam er erneut die brutale Gewalt der Polizisten zu spüren: Sie zogen ihm alle Kleidungsstücke bis auf seine Unterwäsche aus, übergossen ihn ein dutzend Mal mit eiskaltem Wasser und zwangen ihn, bei offenem Fenster in seiner Zelle zu stehen. Später wurde er wieder freigelassen.

Im Arbeitslager Wanjia zwang man Frau Wu, jeden Tag von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr harte Arbeit zu leisten. Die Behörden des Lagers unterzogen sie einer Gehirnwäsche und wollten sie zwingen, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben.

Sie weigerte sich und wurde für zweieinhalb Monate in Einzelhaft gesteckt. Die Wärter zwangen sie, Tag und Nacht zu stehen. Wenn sie einschlief, fesselten sie sie an den Eisenstuhl und schlugen auf sie ein. Am 15. Mai 2001 wurde sie endlich aus dem Arbeitslager freigelassen.

Herr Wang bekam seine Mutter allerdings nicht zu sehen. Denn die Polizisten der Polizeiwache Qiqihar hatten ihn bereits am 8. Januar 2001 verhaftet. Sie plünderten seine Wohnung und beschlagnahmten seine persönlichen Gegenstände. Sie schlugen ihn, hängten ihn auf, fesselten ihn an den Eisenstuhl und quetschten seine Hoden.

Schon bald nach Frau Wus Freilassung aus dem Arbeitslager Ende Juni 2001 kam ihr Sohn ins Krankenhaus und wurde aufgrund seines schlechten Zustandes nach der Folter aus medizinischen Gründen freigelassen.

Beide zu Gefängnisstrafe verurteilt

Als Frau Wu ein paar Monate später wieder mit ihrem Sohn vereint war, verhaftete die Polizei beide erneut am 20. September 2001 zuhause. Dieses Mal wurde Frau Wu im März 2002 wieder freigelassen, während ihr Sohn im Januar 2002 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde und im 3. Gefängnis der Stadt Harbin inhaftiert wurde.

Frau Wu wurde Anfang 2003 nochmals verhaftet, während sie gerade eine andere Praktizierende in Harbin besuchte. Während der Inhaftierung schlug die Polizei sie, fesselte sie an einen Eisenstuhl und schockte ihre Fingerspitzen mit elektrischen Schlagstöcken. Als sie ohnmächtig wurde, holten ihre Folterer sie mit kaltem Wasser wieder zurück, ehe sie weitermachten.

Später wurde sie zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt und am 12. Mai 2004 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang gebracht. Die Behörden benachrichtigten weder ihre Schwester noch andere Familienangehörige über ihren Verbleib.

Mutter erfährt erst nach einem Jahr vom Tod ihres Sohnes

Während Frau Wu im Frauengefängnis inhaftiert war, hatte sie keine Ahnung, dass ihr Sohn sich in der gleichen Stadt befand und im Juni 2003 im 3. Gefängnis von Harbin verstorben war. Erst im Jahr 2004, einen Monat vor ihrer Verlegung in das Frauengefängnis, erfuhr sie von einer anderen Praktizierenden vom Tod ihres Sohnes.

Misshandlung der Mutter im Gefängnis

Im Frauengefängnis wurde Frau Wu im 'Trakt für strenge Erziehung' inhaftiert, der speziell dafür vorgesehen war, die Praktizierenden dazu zu zwingen, Falun Gong aufzugeben. Sie erlitt Schläge sowie weitere körperliche Strafen und musste über längere Zeiträume hinweg stehen. Weil sie standhaft an ihrem Glauben festhielt, durfte sie fast sechs von den sieben Jahren im Gefängnis nicht aus ihrer Zelle heraus.

Als sie im Jahr 2010 aus dem Gefängnis freigelassen wurde, war ihr gesamtes Haar ergraut. Sie hatte fast alle Zähne verloren und konnte kaum selbstständig gehen.

Frühere Berichte:

Torture Death of Dafa Practitioner Mr. Wang Weihua in No. 3 Prison, Harbin City, Heilongjiang Province

http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2003/7/10/37973.html

Informationen über den Falun Dafa Praktizierenden Wang Weihua aus der Stadt Qiqihar, der im 3. Gefängnis der Stadt Harbin zu Tode kam

http://de.minghui.org/html/articles/2007/3/11/38535.html

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2016/4/14/156273.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2016/3/30/坚守信仰的母子-325929.html

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