Provinz Sichuan: Die 64-jährige Li Binnan, im Ruhestand befindende Ingenieurin und Falun Dafa Praktizierende aus der Stadt Chengdu, wurde von der Polizei entführt und brutal gefoltert

Frau Li Binnan, 64 Jahre alt, ist Ingenieurin im Ruhestand. Eines Tages, Mitte April 2003, als sie unterwegs zur Post war, um mehrere Briefe mit Infomaterialien über die Verfolgung zu verschicken, wurde sie von Beamten des Huangwa Straßenkomitees, des „Büro 610″* und der Polizeistation in der Huangwa- Straße festgenommen. Sie forderten Frau Li auf eine Erklärung zu schreiben, in der sie versichert Falun Gong nicht weiter zu praktizieren. Aber Frau Li wies diese unsinnige Forderung entschieden zurück und sagte, „Ich bin chinesische Bürgerin, habe ich nicht das Recht Briefe zu verschicken? Ich gehe zurück nach Hause.“ Das „Büro 610“ ließ sie frei.

Aber nicht einmal eine halbe Stunde später nach ihrer Ankunft Zuhause, brachen Polizisten und Beamte des „Büro 610“ bei ihr ein und durchsuchten ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl ihr Haus. Li Binnan wurde festgenommen und ins Gefängnis nach Chengdu gebracht, wo sie immer wieder aufgefordert wurde, eine Garantieerklärung zuschreiben. Frau Li ließ sich nicht von ihrer Entscheidung abbringen. Daraufhin drohten sie damit sie zusammen mit anderen Praktizierenden ins Nanmusi Zwangsarbeitslager für Frauen in der Stadt Zizhong zu bringen. Weil die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung ernsthafte Erkrankungen bei den Praktizierenden gezeigt hatten, verweigerte das Arbeitslager ihre Aufnahme und sie wurden ins Gefängnis nach Chengdu zurückgebracht.

Aber die Beamten des Gefängnisses ließ sie nicht frei, sondern folterten sie brutal mittels Handschellen, Fußketten, Zwangsernährung und Injektionen.

Wir appellieren an alle Menschen weltweit, zu helfen, diese Verbrechen zu stoppen und die Chinesische Regierung zu drängen alle widerrechtlich inhaftierten Praktizierenden umgehend freizulassen.

* Anm.: Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

18. September 2003

Chinesisches Original:
http://www.minghui.org/mh/articles/2003/9/19/57622.html

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