FGI Deutschland Presseitteilung: Chinas ehemaliger Staatschef in Spanien angeklagt wegen Folter und Völkermord (Foto)

Rechtsanwalt Carlos Iglesias hält eine Pressekonferenz kurz nach dem Einreichen einer Klage bei Spaniens Oberstem Gerichtshof gegen das ehemalige chinesische Staatsoberhaupt und den Hauptinitiator von Völkermord und Folter

Am Mittwoch, den 15.Oktober 2003, reichten 15 Bürger aus den USA, Australien, Belgien und Spanien bei Spaniens Oberstem Gerichtshof in Madrid eine Strafanzeige ein gegen das ehemalige Staatsoberhaupt von China, Jiang Zemin, und gegen Luo Gan, Mitglied des Politbüros der chinesischen Kommunistischen Partei, wegen Anordnung von Völkermord und Folter an Falun Gong-Praktizierenden.

Die Antragsschrift führt aus, dass Jiang Zemin 1999 befohlen habe, Falun Gong „aus[zu]rotten“, und er sei die zentrale Person, die den Völkermord – wie in der Völkermord-Konvention der UNO definiert (a href="http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/p_genoci.htm">http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/p_genoci.htm) – gegen die Anhänger der traditionellen chinesischen Qi Gong-Schule angeordnet und überwacht habe.

Die Antragsteller bringen weiter vor, dass Luo Gan den Völkermord vorangetrieben und durchgeführt habe als stellvertretender Direktor des „Büros 610“, (a href="http://www.faluninfo.net/610/index.asp">http://www.faluninfo.net/610/index.asp), einer Behörde, die von Jiang Zemin eingesetzt wurde und jenseits der Verfassung stehende Sonderrechte genießt, um Falun Gong durch organisierte Gehirnwäsche, Folter und Mord „auszurotten“.

Laut Carlos Iglesias, dem Rechtsanwalt der Antragsteller der Strafanzeige, sei ein Richter für die Behandlung der Anzeige ernannt worden, obwohl noch kein Termin für die Entscheidung über die Annahme des Falles bei Gericht festgesetzt wurde.

Anders als bei vielen anderen Strafanzeigen, die von Falun Gong-Praktizierenden in Europa eingereicht wurden, liegt der spanischen Strafanzeige gegen Jiang Zemin und Luo Gan das nationale Gesetz zugrunde und nicht eine UNO-Konvention. Sie beruht auf Spaniens Grundgesetz, das spanischen Gerichten umfassende Rechtsprechung zusichert, wenn es um Verfahren wegen schwerer Verbrechen wie Völkermord geht, auch wenn die entsprechenden Verbrechen nicht in Spanien begangen wurden.

Die spanische Anzeige gegen Jiang Zemin und Luo Gan ist innerhalb der letzten zwei Jahre die 16. internationale Klage bzw. Strafanzeige in nicht weniger als 13 Ländern gegen hochrangige chinesische Funktionäre oder Regierungsorgane wegen ihrer Rolle bei der Verfolgung von Falun Gong. (a href="http://www.faluninfo.net/fdifocus.asp?FocusType=Lawsuits">http://www.faluninfo.net/fdifocus.asp?FocusType=Lawsuits)

Es ist die dritte Klage bzw. Strafanzeige außerhalb der VR China, die sich gegen Jiang Zemin richtet und das achte Verfahren, das sich gegen Luo Gan und/oder das von ihm geführte „Büro 610“ richtet.

Zwei dieser Klagen, die in den USA erhoben wurden, haben schon Urteilssprüche zugunsten von Falun Gong gebracht, während mehrere andere, wie verlautet, wegen starken diplomatischen Druckes seitens des chinesischen Regimes fallen gelassen wurden.

Spaniens Oberstes Gericht, bei dem die Strafanzeige gegen Jiang Zemin und Luo Gan eingereicht wurde, erlangte 1998 traurige Berühmtheit, als es eine ähnliche Klage annahm, die gegen den ehemaligen chilenischen Diktator Augosto Pinochet eingereicht worden war. Das Gericht hatte das Europäische Abkommen auf Auslieferung in Anspruch genommen und auf diesem Wege versucht, die Auslieferung Pinochets von Großbritannien nach Spanien zu erwirken, um ihn vor Gericht stellen und zur Verantwortung ziehen zu können.

Über den Zusammenhang zwischen dem Verfahren gegen Jiang Zemin und Luo Gan und dem gegen Pinochet sagte Rechtsanwalt Iglesias: „Wir benutzen viele Argumente, die auch gegen Pinochet verwandt wurden, und da solch ein Fall nie in China vor Gericht gebracht werden kann, ist dieses Gericht durch unsere Gesetzesgrundlage wegen seiner universellen Zuständigkeit und des rechtlichen Präzedenzfalles in Spanien absolut befugt, diesen Fall anzunehmen und zu verhandeln.“

Der Versuch, eine Klage gegen Jiang Zemin in China einzureichen, wurde im August 2000 von Herrn Wang Jie aus Beijing und Herrn Chu O-ming aus Hongkong gemeinsam unternommen. Die Männer wurden aber kurze Zeit später in China festgenommen, es gab seitens des chinesischen Regimes keine sonstige Reaktion auf die Klage. Herr Chu O-ming wurde inzwischen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, während Herr Wang Jie – einem Bericht von „Associated Press“ vom 24. August 2003 zufolge – wegen schwerer gesundheitlicher Schäden, die in seiner Zeit im Arbeitslager entstanden, aus der Haft entlassen wurde und im Juni 2002 an den Folgen der in der Haft erlittenen Folter starb.

„Die Aussagen der Abkommen der Vereinten Nationen sind in dieser Frage sehr klar," fügt Anwalt Iglesias hinzu. "Wenn die Gerechtigkeit in den Ländern, in denen die Verbrechen begangen wurden, nicht zum Zuge kommen kann, liegt es in der Verantwortung der Völkergemeinschaft, dafür einzutreten. In Spanien haben wir Gesetze, auf deren Grundlage solche Fälle angenommen und vor Gericht verhandelt werden können, und das ist genau das, was wir beabsichtigen.“

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Das Falun Gong-Informationszentrum Deutschland ist eine Gruppe von Falun Gong- Praktizierenden, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, in ihrer freien Zeit die Nachrichten über die Verfolgung von Falun Gong durch die chinesische Regierung zu sammeln und für die deutsche Öffentlichkeit aufzubereiten. Durch die Nachrichtensperre der chinesischen Regierung ist eine Recherche über die Verfolgung außerordentlich schwierig. Die Nennung von Zeugen ist für die Betroffenen meist mit großer Gefahr verbunden. Angesichts dieser Umstände sind wir bemüht, nur solche Nachrichten weiterzugeben, deren Wahrheitsgehalt von mehreren Seiten bestätigt wurde. Das Info-Team

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