Provinz Guangxi: Verfolgungfälle im Frauenarbeitslager

1. Frau Liang Biyan
Frau Liang Biyan war eine junge Arbeiterin aus Nanning, die in das Frauenarbeitslager der Provinz Guangxi geschickt wurde und dort unmenschliche Folter erlitt. Die Gefängnispolizei veranlasste die drogenabhängigen Verbrecherrinnen, Frau Liang zu fesseln und sie jeden Tag an Handschellen aufzuhängen, um sie zu zwingen, Falun Gong aufzugeben. Sie zogen sie auch komplett aus und drohten ihr an, sie in der Öffentlichkeit zu zeigen. Sie erlitt oft Prügel und verbale Misshandlungen. Nachdem die Strafzeit von Liang Biyan im Arbeitslager vorbei war, wurde sie ohne ein formales Gerichtsurteil in die Straf- und Umerziehungsanstalt zur weiteren Gefangenschaft geschickt. Zu dieser Zeit waren mehr als 20 Praktizierende dort. Einige wurde direkt vom Arbeitslager rübergeschickt, einige wurden von Zuhause oder von ihrer Schule entführt. Liang Biyan trat in einen Hungerstreik, um gegen die gesetzeswidrige Verfolgung zu protestieren. Nach mehr als 60 Tagen Hungerstreik wurde sie bedingungslos entlassen. Den meisten Praktizierenden gelang es mit aufrichtigen Gedanken die Straf- und Umerziehungsanstalt zu verlassen. Dennoch wurden einige Praktizierende zu Arbeitslager verurteilt, nachdem sie über Tage und Nächte andauernde Verhöre aushalten mussten.

2. Frau Cui Yu
Frau Cui Yu kommt aus Guilin in der Provinz Guangxi. Sie erlitt durch die Gefängnispolizei körperliche Misshandlungen. Sie durfte nicht sitzen und musste für 24 Stunden am Tag stehen oder hocken, was dazu führte, dass ihre Beine und Füße stark anschwollen. Während des heißen Sommers durfte sie nur einmal oder alle zwei Monate sich duschen. Oft war es ihr nicht erlaubt zu schlafen und sie wurde von den drogenabhängigen Verbrecherrinnen verprügelt und verbal misshandelt. Hinzu kommt noch, dass ihre Toilettebenutzung eingeschränkt wurde. In Mai 2003 befahl die Gefängnispolizei den Drogensüchtigen, sie in die Cafeteria zu schleifen, weil sie sich gegen die Verfolgung im Arbeitslager auflehnte. Sie wurde gewaltsam zu Boden geworfen. Die Haut am unteren Teil ihres Rückens wurde aufgeschürft, nachdem sie über den Boden geschleift wurde. Ihre Unterhose rutschte von dem Ziehen herunter und enthüllte ihren Unterkörper. Zwei Kleidungsstücke wurden auf diese Weise zerschlissen. Schließlich wurde sie in Einzelhaft gebracht und ohne Schlaf für 24 Stunden gefesselt.

3. Frau Mu Linmao
Frau Mu Linmao wurde in der Strafanstalt festgehalten, weil sie darauf bestand, Falun Gong zu üben. Nachdem sie im März 2001 von der Strafanstalt entlassen wurde, entführte die Polizei sie und brachte sie in die „Gehirnwäscheklasse“ in der Straf- und Umerziehungsanstalt. Zwei Wochen später wurde sie im Geheimen, und ohne dass ihre Familie es wusste, ins Arbeitslager geschickt. Ihre Mutter, die um die 70 Jahre alt ist und sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet, musste umherwandern, um herauszufinden, wo sich ihre Tochter befand. Schließlich erfuhr sie, dass ihre Tochter vor einem Monat ins Arbeitslager geschickt worden war.

Nachdem Mu Linmao im Arbeitslager angekommen war, organisierte die Polizei sofort zwei drogenabhängige Insassinnen, die jede ihrer Bewegungen beobachten sollten. Sie durfte nicht mit anderen Praktizierenden sprechen. Die Polizei setzte die Überläufer [ein Überläufer ist ein ehemaliger Falun Gong Praktizierender, der aufgrund von Gehirnwäsche und Folter das Praktizieren aufgegeben hat und jetzt bei der Verfolgung anderer Praktizierender mit hilft] abwechselnd ein, um zu versuchen, sie einer Gehirnwäsche zu unterziehen. Im September 2001 befahll die Gefängnispolizei den Insassinnen, sie mit Frau Ma Shaofang von 2 Uhr morgens bis zum nächsten Tag aufzuhängen (die Hände werden über dem Kopf zusammengebunden und die Füße aneinandergefesselt). Während der Essenszeiten wurden sie vorläufig losgebunden. Beide hatten wegen der Folter tiefe Wunden an ihren Händen und Füßen und Ma Shaofangs Füße bluteten. Dann wurde sie in Einzelhaft gebracht. Zehn Tage später schwollen die Füße von Mu Linmao auch an und bluteten. Auch sie wurde in eine Einzelzelle eingesperrt, die sie sich mit Spinnen, Mäusen und Kakerlaken teilte. Sie durften sich nicht duschen oder ihre Kleider wechseln. Am Tag waren ihre Kleider wegen der Hitze mit Schweiß durchtränkt und in der Nacht wurde sie von den Insekten gestochen. Nach zehn Tagen wurden Frau Mu und Frau Ma aus der Einzelhaft entlassen, nur damit sie bis ca. 2 Uhr morgens körperliche Folter erleiden mussten.

Zwei Wochen später wurde Ma Shaofang zu Abteilung Nr. 1 geschickt. Mu Linmaos Fuß befand sich in einem schlechten Zustand und die Wunden eiterten. Sie hatte hohes Fieber und konnte keine Schuhe tragen und musste barfuss laufen. Nichtsdestotrotz fuhr die Polizei mit der Folter bis 2 Uhr morgens fort, bevor sie ihr erlaubten, nach oben zu gehen, um sich auszuruhen. Schließlich beherrschten sie sich ein wenig, als sie sahen, dass ihr Zustand sich unaufhörlich verschlechterte. Später heilten die Füße von Mu Linmao, ohne dass sie behandelt wurde. Dann begann die Verfolgung erneut. Sie musste über zwei Monate für eine sogenannte Selbstuntersuchung, jeden Tag auf dem Sportplatz von 5:30 Uhr morgens bis 3 Uhr am nächsten Tag unter der Sonne stehen.

Die Gefängnispolizei konnte für jede Praktizierende einen speziellen „Bewacher“ organisieren. Der Bewacher durfte nach Lust und Laune die Praktizierende schlagen oder verbal misshandeln. Eine ältere Praktizierende, Frau Lin Yunying, wurde jeden Tag von ihrem Bewacher, der der Praktizierenden überall hin, sogar in den Waschraum, folgte, beschimpft. Wenn der Bewacher auf Toilette musste, dann musste die Praktizierende in seiner Nähe sein. Manchmal wenn die Praktizierenden in der Toilette länger brauchen, werden sie vom Bewacher beschimpft oder sogar herausgeschliffen, bevor sie fertig sind.

Im Mai 2002, weil Mu Linmao beim Frühstück etwas zu langsam war, wurde sie von den Gefangenen getreten, die ihr erzählten, dass sie mit standhaften Praktizierenden, wie sie es ist, machen konnten, was sie wollten. Während des Frühstücks stellte Mu Linmao vor allen anderen die Gefängnispolizei zur Rede. Sofort versuchten einige Gefangene ihr den Mund zu stopfen. Sie bestand darauf zu sprechen. Schließlich hatte die Polizei keine Wahl, als ihr zu erlauben zu sprechen. Sie stellte drei Fragen: „1. Hat die Gefängnispolizei den Gefangenen vom Dienst die Vollmacht gegeben, die Praktizierenden willkürlich zu misshandeln? 2. Sie behaupten, dass sie keine Gewalt bei der Umerziehung anwenden. Warum hetzt ihr Bewacher auf uns und schränkt unsere normalen Aktivitäten ein? Wir dürfen uns noch nicht einmal anschauen oder uns anlächeln. 3. Als die Gefangenen die neu angekommene Frau Zhang schlugen, warum habt ihr nicht versucht sie zu stoppen? Was ihr sagt unterscheidet sich von dem was ihr tut, nicht wahr?“

Später schrieb Mu Linmao was sie gesagt hatte nieder und übergab es der Gefängnispolizei. Der Gruppenleiter Lu hielt am Nachmittag eine Besprechung, um ihre Fragen zu beantworten. Er leugnete ab, dass Frau Zhang geschlagen wurde und sagte, dass dies nur ein Gerücht sei. In Bezug auf die Prügel an Mu Linmao sagte er, dass weitere Untersuchungen erforderlich seien. Mu Linmao wurde später in die Abteilung Nr. 2 gebracht und die Untersuchung endete mit keinem Ergebnis. Die Strafzeit von Mu Linmao wurde im Arbeitslager ohne Grund für über ein Jahr verlängert. Im Juni 2003 wurde sie schließlich entlassen.

Chinesisches Original: http://www.minghui.org/mh/articles/2003/11/24/61183.html
Englische Version: http://clearwisdom.net/emh/articles/2003/12/5/42874.html

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