Provinz Heilongjiang: Die Falun Gong Lernende Wei Yaxia aus Wuchang stirbt in Folge von Verfolgung

Wei Yaxia aus Wuchang Provinz Heilongjiang musste schwere Verfolgung erleiden, weil sie ihren Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollte. Im Wanjia Arbeitslager wurde sie brutal gefoltert. Nach ihrer Entlassung aus dem Arbeitslager, wurde sie trotzdem von der Polizei belästigt und entführt. Frau Wei musste dann ihr Zuhause verlassen um weiterer Verfolgung zu entkommen. Obwohl sie im April 2004 starb, ist ihre Todesursache immer noch nicht bekannt.

Frau Wei Yaxia wurde 1953 geboren und war Angestellte des Stadtverkehrskontrollzentrums von Wuchang. Bevor sie Falun Gong übte, hatte sie viele chronische Krankheiten, die verschwanden als sie 1996 Falun Gong übte und für sich allmählich den Sinn des Lebens erkannte, ihren moralischen Standard verbessert und so körperlich und mental davon profitierte.

Zweimal ging Frau Wei nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Einmal am 15. Juni 2000 und ein zweites Mal am 14. November 2000. Jedes Mal wurde sie zu Unrecht verhaftet. Bei ihrer zweiten Gefangenschaft, trat sie in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren und wurde am 30. Dezember 2000 entlassen. Doch bereits zehn Tage später, am 9. Januar, wurde Frau Wei ohne legales Verfahren erneut verhaftet und zu einem Jahr im Wanjia Arbeitslager verurteilt.

Im Wanjia Arbeitslager wurde Frau Wei brutal gefoltert, weil sie darauf bestand Falun Gong zu üben. Die Polizei entzog ihr den Schlaf, zwangsernährte sie und zwang sie für eine lange Zeit zum Stehen und Hocken. Zweimal wurde sie auf die „Tigerbank“ (1) gesetzt. Jedes Mal für einen ganzen Tag, so dass die Handschellen tief in ihre Handgelenke schnitten. Mehrmals wurde sie für viele Tage in eine kleine Einzellzelle eingesperrt. Im Juli 2001 wurde Frau Wei mit der Methode „Großes Aufhängen“ (2) lange gefoltert. Jeden Tag wurde sie nur für eine kurze Zeit runtergeholt und zwar als die Insassen von ihrer Arbeit zurückkamen. Dann bevor jeder zur Arbeit ging, wurde sie wieder aufgehangen. Manchmal hingen sie Frau Wei in eine männliche Zelle auf. Einmal musste Frau Wei wegen des zu langen Aufhängens brechen und die Insassen, die sie bewachen mussten, meldeten es den Wachen. Die Wachen fragten sie dann, ob sie immer noch Falun Gong üben will. Frau Wei antwortete: „Ja“ und wurde so weiter hängen gelassen.

Später hatte Frau Wei über ihren ganzen Körper Krätze und litt schrecklich unter den heftigen Juckreizen. Das Arbeitslager verwendete eine Foltermethode die sich „den Juckreiz zerkratzen“ nannte, in der die Opfer am Ende über den ganzen Körper bluten und Schmerzen hatten. Trotz der Folter wollte Frau Wei nicht nachgeben und durchschaute stattdessen die Taktiken der Polizei. Vor ihrer Entlassung, wollten die Wachen von ihr und von anderen Falun Gong Lernenden, die Krätze bekamen, Fotos aufnehmen. Die Wachen behaupteten, dass sie nur diejenigen entlassen würden von denen sie ein Foto gemacht haben. Frau Wei weigerte sich fest sich fotografieren zu lassen und war trotzdem die erste, die bedingungslos vorzeitig entlassen wurde und so würdevoll aus dem Wanjia Arbeitslager herauskam.

Zuhause übten die Behörden ihrer Arbeitseinheit weiterhin großen Druck auf sie aus. Oft gingen die Beamten der Polizeiabteilung und die des „Büros 610“ (3) zu ihr nach Hause, um sie zu belästigen. Im April 2002 starteten die Polizei von Wuchang und das „Büro 610“ eine neue Verhaftungswelle gegen Falun Gong Übende. Die Arbeitseinheit von Frau Wei entließ sie von ihrer Arbeitsstelle. Ihr ganzes Haus wurde von Polizeiwagen belagert. Darüber hinaus übten die Verfolger bösartig Druck auf ihre Familienangehörigen und drohten ihnen, ihren Mann zu entlassen und ihrem Sohn kein normales Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies belastete Frau Wei und ihre Familie sehr, so dass sie sich gezwungen sah, ihr Zuhause zu verlassen und von einem Ort zum anderen zu wandern, um der Verfolgung zu entgehen. Sie versteckte sich in einem verlassenen Haus eines Verwandten. Nach den Aussagen der Nachbarn, klopfte am Abend des 25. April jemand an die Tür des Zimmers, wo Frau Wei sich versteckte. Am Morgen des nächsten Tages wurde Frau Wei außerhalb des Gebäudes tot aufgefunden. Die Todesursache ist noch nicht bekannt.

Dennoch ist mit ihrem Tod die bösartige Verfolgung für sie noch längst nicht beendet. Die Behörden verbreiteten das Gerücht, dass Frau Wei durch das Falun Gong üben verrückt wurde und Selbstmord beging. Sie versuchten diesen Vorfall zu benutzen, um Falun Gong zu verleumden und die Leute zu täuschen. Frau Wei hatte trotz unter so vieler brutaler Folter und selbst in den schwierigen Situationen nie den Gedanken gehabt Selbstmord zu begehen. Wie konnte sie einfach nur aus dem Gebäude springen? Was wirklich passierte, ist unbekannt, doch eines ist sicher: Dies ist ein weiteres Verbrechen, das Jiangs Regime bei der Verfolgung gegen Falun Gong Praktizierende beging.

Anmerkung

(1)Die Praktizierenden werden gezwungen auf einer kleinen, ca. 20 cm großen Metallbank zu sitzen. Die Knie werden den Opfern dabei gefesselt und der Betroffene muss sehr lange regungslos in dieser Haltung verharren. Oftmals werden noch kleine harte Objekte unter das Gesäß oder zwischen die Unterschenkel oder Knöchel gelegt, um es schwieriger zu machen die Schmerzen durchzustehen. Eine Zeichnung finden Sie unter: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2001/11/24/16156.html]

(2)„Großes Aufhängen“ — Eine Foltermethode, die oft bei der Verfolgung angewendet wird. Es gibt zwei Varianten dieser Folter: (a) Beide Hände werden hinter dem Rücken angekettet und an einem Seil wird das Opfer an den Metallrahmen des Fensters aufgehangen, wobei nur die Zehen den Boden berühren. (b) Die eine Hand des Praktizierenden wird an das Metallgestell eines Bettes gefesselt und die andere Hand an ein anderes Bett. Dann werden die zwei Betten auseinander gezogen. Bei diesem Vorgang wird der Körper auf das Extremste gestreckt und verursacht unerträgliche Schmerzen.

(3)Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

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