Österreich: Chinas Nummer Vier, einer der Hauptverantwortlichen für die Verfolgung von Falun Gong, auf Staatsbesuch

Staatsbesuch in der „Mozartstadt“ Salzburg

Kalte Regengüsse begleiteten die Landung des chinesischen Staatsbesuches Jia Qinglin am 30.08.2004 in Salzburg, wo er auf dem Weg nach Wien eine zweitägige Zwischenstation einlegte. Am Dienstag den 31.08. stand ein Besuch am Wolfgangsee, sowie eine Führung in Mozarts Wohnhaus auf dem Programm. Lokalen Falun Gong Praktizierenden gemeinsam mit Praktizierenden aus Bayern und Wien gelang es auf friedliche Weise durch Spruchbänder die Öffentlichkeit auf die Verfolgung von Falun Gong in China aufmerksam zu machen. Es wurde beobachtet, wie Jia Qinglin in Mozarts Wohnhaus aus einem der Fenster schaute, von diesem aus er die Praktizierenden mit ihrer gelben Kleidung und ihren Spruchbändern nicht übersehen konnte. Jia Qinglin ist einer der Hauptverantwortlichen der Verfolgung in China, die 1999 vom damaligen Staatschef Jiang Zemin durchgesetzt wurde. Jia ist im besonderen auch für die Verfolgung im Raum Peking verantwortlich. Einem österreichischen Radiosender zufolge gilt Jia als viertmächtigster Mann in China.

Auf einem dieser Spruchbänder war zu lesen „Jia Qinglin angezeigt in Österreich wegen Verfolgung und Folter“. Zwei weitere Spruchbänder wurden an der Fassade eines Hauses angebracht, das direkt an der Straße steht, welche der Delegation als Rückweg vom Wolfgangsee nach Salzburg diente. Darauf stand „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht dürfen nicht verfolgt werden!“. Auf dem anderen Spruchband stand in chinesischen Schriftzeichen „Zhen, Shan, Ren“ [Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht; die Prinzipien von Falun Gong]. Als der Konvoi das Haus passierte, konnte diese Praktizierende sehen, wie sich die Köpfe der Autoinsassen zu dem Spruchband hinwandten.

Staatsbesuch in Wien

Nach Salzburg fuhr Jia Qinglin weiter nach Wien. Auch hier waren überall, wo er hinging, Falun Gong Praktizierende anzutreffen.

Jia Qinglin angezeigt in Österreich wegen Verfolgung und Folter

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