Österreich
Prinz-Eugen-Str. 52/5, 1040 Wien
Menschenrechtsorganisation
Tel.: 01/503 49 90 – Fax: 01/503 49 91
Statement der GfbV-Österreich
Wien, 06. Dezember 2001
Über 100.000 Inhaftierte, über 320 zu Tode Gefolterte, über 1000 in psychiatrische Anstalten eingewiesene Personen, Millionen ihrer Rechte beraubte Praktizierende – und das in einem Zeitraum von nicht einmal 3 Jahren – sind zu viele Menschen, selbst für chinesische Verhältnisse.
Was darf sich China alles leisten? China darf es sich leisten, dass eine 30 Jahre alte Mutter und ihr 8 Monate alter Sohn in einem Arbeitslager zu Tode gefoltert werden. Dieser Fall ist nur einer der immer wieder erschütternden Vorkommnisse in chinesi-schen Gefängnissen oder Arbeitslagern. Wann kommt da der Aufschrei der internati-onalen Gemeinschaft?
Was haben sich Falun Gong-Anhänger zu schulden kommen lassen? Falun Gong-Anhänger praktizieren eine friedliche Meditationspraxis, sie werfen keine Bomben, sind keine politischen Konspiranten, sind also keine Gefahr für die chinesische Re-gierung. Umso mehr stellt sich die Frage, was in den Köpfen derjenigen vorging, die 1999 die Ausübung von Falun Gong verboten haben und in Folge ein Leiden tausen-der Menschen auf dem Gewissen haben.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker verurteilt die rücksichtslose chinesische Politik gegenüber den Menschen, die Falun Gong ausüben. Um diesen Menschenrechtsverletzungen den Garaus machen zu können, brauchen die Falun Gong-Anhänger die Hilfe der Presse. Zu lange hat sich China auf dem Rücken ethnischer und religiöser Minderheiten ausgetobt ohne dass die internationale Gemeinschaft oder auch nur Österreich Konsequenzen gezogen hat.