FDI (New York): Vier Falun Gong Praktizierende an einem Tag durch Polizeigewalt getötet

NEW YORK, 11.01.2002 (Falun Dafa Informationszentrum NEW YORK) – Das Falun Dafa Informationszentrum erhielt Berichte von vier weiteren durch Mißbrauch und Folter während der Polizeiinhaftierung getöteten Falun Gong Praktizierenden. In den letzten 22 Tagen sind damit bereits 20 Fälle aufgedeckt worden. Das bedeutet ein alarmierendes Ansteigen der Gewalt gegen Falun Gong Praktizierende.

1. Frau Tai Yurong (36): Starb während eines "Gehirnwäschekurses"; den Verwandten wurde verboten, die Tote zu sehen
2. Herr Zhang Zhenfu (60): Von Zuhause entführt und durch Zwangsernährung getötet
3. Herr Wang Tiesong (32): Im Arbeitslager zu Tode gefoltert und durch die lokale Polizei als "Selbstmörder" dargestellt
4. Frau Zhan Jinyan (ca. 20): Tod nach 6 Tagen Inhaftierung, Polizei besticht Verwandte, damit sie stillhalten

WELTWEITE APPELL-AKTION: Falun Gong Praktizierende halten weltweit in über 30 Städten vor chinesischen Konsulaten und Botschaften dreitägige Appellveranstaltungen ab. Details dazu auch in der vorangegangenen Pressemitteilung des FDI oder unter www.faluninfo.net.

Frau Tai Yurong, 36, starb während eines "Gehirnwäschekurses", ihren Verwandte wurde es verboten, die Tote zu sehen.

Frau Tai Yurong, eine 36-jährige Falun Gong Praktizierende starb infolge von Folter und Missbrauch während einer "Gehirnwäsche" in der Stadt Wangdu, laut chinesischen Quellen.

Am 12. Dezember 2001 holte der Vizepräsident der kommunistischen Partei von Jiacun, Mu Pingjun, gemeinsam mit 10 anderen Frau Tai von Zuhause weg und brachte sie zur "Umerziehung" (es wird mit Gehirnwäsche gearbeitet, Menschen werden durch körperliche und seelische Folter genötigt werden, ihren Glauben zu widerrufen) in den Landkreis Wangdu. Gemeinsam mit ihr wurden 19 weitere Falun Gong Praktizierende aus anderen Dörfern in der Umgebung von Jiacun inhaftiert und dorthin gebracht.

Tai Yurong begann gemeinsam mit anderen Praktizierenden einen Hungerstreik, um gegen ihre illegale Inhaftierung zu protestieren. Während dieser Zeit wurden mehrere aufgrund der Weisung von Shang Hongzhi (Leiter des "Büro 610", einer nur zum Zweck der Verfolgung und Eliminierung von Falun Gong eingerichteten Behörde mit umfassender, die Gesetze überschreitender Kompetenz) mehrere Male zwangsernährt. Sie wurden dabei ans Bett gefesselt und erhielten Flüssigkeitsinfusionen, jede Möglichkeit, sich zu erleichtern, wurde ihnen verwehrt.

Tai starb am 19. Dezember, sieben Tage nach Beginn des Hungerstreikes.

Tais Körper befindet sich derzeit im Kreis-Krankenhaus von Wangdu. Das "Büro 610" und die Polizei kontollieren den Informationsfluß streng, wie Quellen berichteten. Verwandte und Leute aus dem Heimatdorf werden daran gehindert, Tai zu sehen. Nur aufgrund ihrer Hartnäckigkeit wurde es den Verwandten erlaubt, das Gesicht von Tai zu sehen. Sie wurden sofort weggebracht, als sie den restlichen Körper von Tai betrachten wollten.

Ein Reporter versuchte bei den offiziellen Vertretern des Landkreises Wangdu in diesem Fall nachzufragen, wurde aber nach einigen Versuchen abgewiesen. Bei späterem Nachfragen war der Verantwortliche wieder nicht zu erreichen, da "alle in einer langen Besprechung seien". Beim nächsten Anruf konnte der Reporter im Hintergrund hören: "Es ist wieder der Reporter, was sollen wir machen ?". Dann wurde wieder aufgelegt.

Frau Tai lebte im Dorf Nanjia im Stadtbezirk von Jiacun (Landkreis Wangdu, Stadt Baoding, Provinz Hebei)

Herr Zhang Zhenfu, 60, von daheim entführt und durch Zwangsernährung getötet.

Herr Zhang Zhenfu, etwa 60 Jahre alt, wird durch Maßnahmen zurZwangsernährung durch die Polizei getötet, nachdem er für das Praktizieren von Falun Gong unrechtmäßig eingesperrt worden war.

Laut Informationen wurde Herr Zhang Zhenfu am 2. Januar 2002 von Polizisten der Shengli Polizeistation aus der Stadt Hegang (Provinz Heilongjian) von Zuhause weggebracht. In derselben Nacht verhaftete die Polizei auch noch seinen Sohn, Zhang Tingfan, ebenfalls Falun Gong Praktizierender, indem sie ihm in der Nähe des Hauses auflauerten.

Zhang Zhenfu trat aus Protest gegen seine unrechtmäßige Inhaftierung in einen Hungerstreik. Am 4. Januar starb er an den Folgen der brutalen Zwangsernährung. Diese Prozedur wird oft als Foltermethode angewandt und von medizinisch ungeschulten Polizisten oder sogar anderen Gefängnisinsassen durchgeführt. Der Vorgang besteht darin, eine Sonde durch Mund oder Nase durch die Kehle bis in den Magen einzuführen, um sodann den Magen mit konzentrierter Kochsalzlösung zu füllen. Viele sind an Verletzungen der Luftröhre oder Lunge sowie aufgrund von Erstickung durch diese Art der Mißhandlung gestorben.

Die Polizei behauptete trotz dessen, Zhang ins Spital gebracht zu haben, um ihn zu retten. Unter dem starken Druck des Polizeibüros wurden die Verwandten zum Schweigen gebracht. Nachdem sich der Sohn noch immer in Polizeigewahrsam befindet, wurden die Verwandten gezwungen, sich ruhig zu verhalten.

Laut Quellen aus China war Zhangs Inhaftierung Teil einer stadtweiten gemeinsamen Aktion, die 100 Tage dauern sollte und deren Inhalte vor allem illegale Überwachungen, Entführungen und „Suche und Beschlagnahme“- Operationen darstellten.

Um die Zeit des Jahreswechsels wurden mehr als 20 Falun Gong Praktizierende illegal inhaftiert. Sie wurden entweder im Gefängnislager Nr 2 oder im Inhaftierungsgebäude des Sicherheitsbüros der Stadtverwaltung von Hegang festgehalten. Quellen berichten von der hoffnungslosen Überfüllung dieser Institutionen, so dass Gefangene gezwungen werden, am nackten Boden zu schlafen.

Herr Wang Tiesong, 32, im Arbeitslager zu Tode gefoltert, von der lokalen Polizei als "Selbstmörder" dargestellt.

Herr Wang Tiesong, ein 32jähriger Forstarbeiter aus der Provinz Jilin, wurde am 4. Dezember 2001 im Arbeitslager Yanibian aufgrund seiner Weigerung, das Ausüben von Falun Gong zu widerrufen, zu Tode gefoltert.

Laut informierten chinesischen Quellen war Herr Wang bei der Dampfkesselfabrik unter dem Baihe Forstwirtschaftsbüro der Provinz Jilin beschäftigt und praktizierte Falun Gong seit 1996. Im Oktober 2000 wurde er deswegen ohne rechtliche Grundlage im Arbeitslager Yanji inhaftiert.

Die offiziellen Vertretungsstellen versuchten in Yanbian gemeinsam mit dem öffentlichen Sicherheitsbüro und der Leitung des Arbeitslagers unmittelbar vorzutäuschen, Herr Wangs Tod wäre ein Selbstmordakt in Folge eines dreitägigen Hungerstreikes gewesen. Da die Verantwortlichen aber die Aufdeckung des Verbrechens durch die Verwandten befürchteten, arrangierten sie eine inszenierte Notfallaufnahme im Krankenhaus.

Gemäß Augenzeugenberichten hatte allerdings die Atmung Herrn Wangs schon lange vor dessen Ankunft im Krankenhaus ausgesetzt. Trotzdem orderte die Polizei aber den Einsatz von künstlichen Lebenserhaltungsmaßnahmen und Zwangsbeatmungsgeräten an. Die künstliche Beatmung wurde bis 15. Dezember, also 11 Tage lang, aufrecht erhalten. Augenzeugen berichten, dass Herr Wang bereits länger tot gewesen wäre, da die Atmung schon längere Zeit ausgesetzt hätte, aber die Polizei verlangte, dass im Todesbericht "Notfallmaßnahmen versagten bei der Reanimierung des Patienten" vermerkt würde. Zu dieser Zeit waren Herrn Wangs Augen geöffnet, eine Pupille erweitert und das andere Auge tief in die Augenhöhle gesunken, einige Rippen waren sichtlich gebrochen und sein Körper war von Wunden überzogen.

Als ein Verwandter die Selbstmord-Aussage der Polizei bezweifelte, wurde ihm von offizieller Stelle mit den Worten "Wenn sie das weiterhin behaupten, werden sie auch eingesperrt!" gedroht.

Das Arbeitslager bestätigte den Tod von Herrn Wang, gab aber keine Details bekannt, lediglich dass "das Polizeibüro und Verantwortliche der Stadt in den Fall involviert gewesen seien." Angestellte des Yanbian Krankenhauses bestätigten ebenfalls Wangs Tod, aber gaben als Todesursache "Erstickung durch Essen" an. Es gab keine Erklärung für diese abweichenden Aussagen.

Vor seinem Tod hatte Herr Wang, lt. Quellen, folgende drei Forderungen an die offiziellen Verantwortlichen gestellt: Wiederherstellung des Ansehens von Falun Gong, Beachtung der Menschenrechte und Wiederherstellung des Rechtes Falun Gong zu praktizieren.

Frau Zhan Jinyan, ca. 20 Jahre alt, starb nach 6 Tagen Haft, Polizei besticht Verwandte still zu halten

Frau Zhan Jinyan, eine Falun Gong Praktizierende aus der Provinz Hebei (China), stirbt nach Misshandlung durch die Polizei während ihrer Inhaftierung.

Frau Zhan Jinyan, in ihren Zwanzigern, galt vor ihrer Inhaftierung als gesund und stammte aus dem Dorf Yinzhuang (Stadt Jiangcheng, Kreis Baoding, Provinz Hebei). Sie ging am Abend des 26.11.2001 nach Peking, um für ihr Recht ,Falun Gong zu praktizieren zu appellieren, und wurde von der Unterabteilung des öffentlichen Sicherheitsbüros im Bezirk Yanqing (Peking) inhaftiert.

Am 29.11. informierten die Verantwortlichen der Stadt von Jiangcheng die Verwandten darüber, dass diese ihr einen Besuch im Krankenhaus von Yanqing, wo ein "Rettungsversuch" durchgeführt worden war, abstatten könnten, berichten nahestehende Quellen. Diese sagen auch aus, dass sich Zhan zu diesem Zeitpunkt bereits am Rande des Todes befunden habe. Sie starb 3 Tage später.

Die Unterabteilung des Sicherheitsbüros des Kreises Yanqing versuchte eindeutig, die Sache zu vertuschen, und bestach dafür Zhans Verwandte mit 3.000 RMB und der Übernahme der Kosten für die "Rettungsaktion" durch das Krankenhaus und die folgende Verbrennung. Da aber das öffentliche Sicherheitsbüro in Peking damit nicht einverstanden war, befindet sich Zhans Körper noch immer im Krankenhaus.

Als ein Reporter die Polizei anrief, um Details über den Vorfall abzuklären, bekam er von der Polizei zu hören: "Ich habe keine Zeit, um ihre Fragen zu beantworten" und "falsche Telefonnummer!". Als der Reporter sein Anliegen, Auskunft über Zhans Fall bekommen zu wollen, bekanntgab, unterbrachen die Polizisten abrupt die Telefonverbindung und somit das Gespräch.

Zhan hinterlässt eine zweijährige Tochter.

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv