Zwei Falun Gong Praktizierende wurden in Singapur unrechtmäßig inhaftiert – Appellbrief an den Generalkonsul von Singapur

Herrn
Honorar Generalkonsul
Hans Peter Stihl
Badstr. 98
71336 Waiblingen

Sehr geehrter Herr Generalkonsul ,

Anlass meines Schreibens ist ein aktueller Vorfall, der sich gerade in Singapur ereignet.

Wie Sie aus der beigefügten Pressemitteilung entnehmen können, wurden in Singapur zwei Frauen die Falun Gong praktizieren, zu Unrecht verurteilt. Als Reaktion darauf befinden sich beide Frauen derzeit in einem Hungerstreik.

Ich bin bestürzt und in großer Sorge um das Befinden der beiden Frauen. Mit der unrecht-
mäßigen Inhaftierung von Frau Ng Chye Huay und Frau Cheng Lujin, werden die skrupellosen Methoden der chinesischen Regierung gegen Falun Gong Praktizierende gerechtfertigt. Das menschenverachtenden Vorgehen gegen Falun Gong Praktizierende wird nicht nur toleriert sondern gestützt.

Falun Gong ist eine spirituelle Übungspraxis, die die Gesundheit und den moralischen Charakter verbessert. Sie entstand 1992 in China und blühte weltweit in mehr als 70 Ländern mit mehr als 100 Millionen Praktizierenden auf, wurde aber aufgrund seiner schnell wachsenden Popularität im Juli 1999 in China durch Jiang Zemin verboten. Um die Verfolgung zu legitimieren, fabrizierte Jiang Zemin Lügen und Verleumdungen und unterzog das gesamte Land einer Gehirnwäsche mittels des staatlichen Medienkonzerns CCTV. Seit damals versuchen Praktizierende weltweit, den ins Ausland reisenden Chinesen die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong zu erklären.

Trotz weltweiter Unterstützung, Appellen und der Verurteilung durch viele Länder und Menschenrechtsorganisationen besteht die Verfolgung seit über 5 Jahren. Hier handelt es sich nicht um ein Problem, dass nur Falun Gong oder nur China angeht. Dadurch ist eine schwerwiegende humanitäre Krise entstanden, weil es die Leben von 100 Millionen Praktizierenden in China und deren Familien betrifft. Es geht darum, die grundlegenden Prinzipien aufrecht zu erhalten, für die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Internationale Abkommen für zivile und politische Rechte und die Anti-Folter Konvention eintreten. Daher betrifft diese Angelegenheit alle Menschen mit Gewissen auf weltweiter Ebene.

Wie sie aus dem Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 14.02.05 entnehmen können, versucht das kommunistische Regime in China seine Vernichtungskampagne gegen Falun Gong über die Grenzen der Volksrepublik hinaus auszudehnen.

Bitte setzen Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, die Ihnen als Generalkonsul gegeben sind, für die Freilassung der beiden Frauen ein.

Auch würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir die Ehre geben würden, sich mit mir zu treffen. Bei dieser Gelegenheit würde ich Ihnen mehr Hintergrundinformationen zur Verfügung stellen.

Hochachtungsvoll

Unterschrift

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