Fünf Falun Gong Praktizierende aus der Provinz Hebei, Shandong und Jilin starben infolge der Verfolgung

Yin Zhongyun war Angestellter vom Kupferbergwerk Laiyuan der Provinz Hebei. Vor dem 20.07.1999 wurden viele Krankheiten durch das Üben von Falun Gong ohne medizinische Behandlung bei ihm geheilt. Nach dem Beginn der Verfolgung wurde Yin Zhongyun mehrmals unrechtmäßig vernommen und belästigt, was ihm psychisch schwere Schäden zufügte und schließlich zu einem Rückfall seiner alten Krankheiten und dann zum Tod führte.

Herr Yang Yan, 58, kam aus der Provinz Hebei. Vor dem Üben von Falun Gong litt er an Krebs, und anderen Krankheiten. Durch das Üben seit 1996 verschwanden alle seine Krankheiten völlig. Seit das Jiang’ Regime Falun Gong vom 20.07.1999 an verfolgt, wurden seine Familienangehörigen wegen des Praktizierens gesetzwidrig verhaftet. Die Polizisten kamen häufig zu ihm nach Hause um ihn zu belästigen, was einen Rückfall seiner Krankheiten auslöste. Er starb am 12.12.2002.

Frau Li Yongqiu, 48, war Lehrerin der Mittelschule Shidao, Provinz Shandong. 1997 begann sie Falun Gong zu üben. Nach dem 20.07.1999 wurde sie vom Jiang’ Regime verfolgt. 2003 verlor sie ihr Leben, wegen eines Rückfalles ihrer alten Krankheiten.

Frau Li Xiulan, 80, war aus der Stadt Liaoyuan, Provinz Jilin. Ihre Familienangehörigen, die Falun Gong praktizierten, wurden mehrmals festgenommen und zur „Umerziehung durch Arbeit“ verurteilt, die Wohnung wurde auch durchsucht. Dadurch war sie körperlich und geistig stark mitgenommen. Sie starb am 05.01.2005.

Frau Zhen Xiaona, 21, kam aus dem Dorf Jucun der Stadt Laiyuan, Provinz Hebei. Früher hatte sie an einer bösartigen Gehirngeschwulst gelitten. Nach dem Üben von Falun Gong verbesserte sich ihr körperlicher Zustand und sie wurde wieder gesund. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong am 20.07.1999 wurde Frau Zhen eingeschüchtert und belästigt, was schließlich eine Verbreitung der Gehirngeschwulst erzeugte. Nach einer wirkungslosen medizinischen Behandlung kam sie im August 1999 ums leben.

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