USA: Die Weltorganisation für Menschenrechte: Diejenigen, die an der Verfolgung teilnehmen, sollen vor Gericht gebracht werden

Am 21. Juli 2005 versammelten sich Organisationen wie der Falun Dafa-Verein, Freedom House und Freunde von Falun Gong gemeinsam zu einer „20. Juli“-Kundgebung gegen die Verfolgung von Falun Gong in China auf der westlichen Wiese vor dem Kapitolhügel in Washington DC. Herr Morton Sklar, der geschäftsführende Direktor der Weltorganisation für Menschenrechte in den USA nahm daran teil und hielt während der Kundgebung eine Ansprache.

Herr Morton Sklar, der geschäftsführende Direktor der Weltorganisation für Menschenrechte

Herr Sklar erklärte in seiner Rede, dass die Weltorganisation für Menschenrechte und Falun Gong-Praktizierende in den USA und anderen Ländern gegen jene chinesischen kommunistischen Beamten eine Klage eingereicht hätten, die während der letzten sechs Jahre die Menschenrechte von Falun Gong-Praktizierenden schwer verletzt haben. Seine Organisation wird ihre Bemühungen fortsetzen, die Verfolgung zu Ende zu bringen.

Herr Sklar sagte das an dem Tag, an dem ein chinesischer kommunistischer Beamter, der an der Verfolgung teilgenommen hat, in den USA angeklagt wurde. Seine Organisation wird alle Mittel nutzen, um diese Menschen zu verurteilen. Dabei wird sie nicht nur Zivilklagen sondern auch Strafrechtsklagen einreichen. Er war außerdem wie jedes Jahr hergekommen, um seine Unterstützung zum Ausdruck zu bringen und den Menschen die Wichtigkeit dieser Bemühungen klar zu machen.

Er erklärte, dass alle diese Zivil- und Strafrechtsklagen, die bei amerikanischen Gerichtshöfen gegen diese chinesischen kommunistischen Beamten eingereicht worden sind sowie die Bemühungen der Praktizierenden gegen die Verfolgung schließlich die nunmehr seit sechs Jahren währende Verfolgung und die Menschenrechtsverletzungen gegen Falun Gong Praktizierende zu einem Ende bringen würden. Er sagte, es sei eine Ehre für die Weltorganisation für Menschenrechte, sich an den Bemühungen zur Beendigung der Verfolgung zu beteiligen.

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