Radio Free Asia: Anwalt der Antragsteller fordert richterliche Überprüfung der Einwanderungsfahndungsliste

Laut einem Bericht des Radiosenders Free Asia vom 20. September 2005 hatten im Jahr 2003 achtzig Falun Gong-Praktizierende, einschließlich einem zehnjährigen Kind, geplant, nach Hongkong zu reisen, um an einer Falun Gong-Veranstaltung teilzunehmen. Am Flughafen von Hongkong verweigerten ihnen jedoch die Behörden von Hongkong die Einreise in die Stadt mit der Entschuldigung, dass sie „Sicherheitsrisiken“ darstellen würden. Sie beantragten eine richterliche Überprüfung des Falles, und das oberste Zivilgericht begann mit der Anhörung am Dienstag (20. September).

Falun Gong-Praktizierende protestieren gegen die Abschiebung der Regierung von Hongkong, bei der Gewalt angewandt wurde

Der Anwalt Paul Harris, der die achtzig taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden vertritt, wies darauf hin, dass Falun Gong in Hongkong legal und die Religionsfreiheit in den Grundrechten garantiert sei. Im Artikel 141 der Grundrechte heißt es: „… religiöse Organisationen und Gläubige in der Sonderverwaltung Hongkongs dürfen ihre Verbindungen zu religiösen Organisationen und Glaubensbrüdern anderswo beibehalten und entfalten.“ Seine Mandanten hatten vor ihrer Reise nach Hongkong gültige Visa und keinerlei kriminelle Vergangenheit. Die Falun Gong-Veranstaltung, an der sie teilnehmen wollten, war friedlich. Harris beantragte eine „Offenlegung“, um die Dokumente zu erhalten, die sich auf die Entscheidung der Regierung beziehen, den achtzig taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden die Einreise in das Territorium zu verweigern. Offengelegt werden sollte auch die „Fahndungsliste“, die von der inneren Einwanderungsbehörde benutzt worden war.

Daniel Fung Wah-kin SC, der Anwalt der Regierung, erhob Einspruch gegen den Antrag. Fung sagte, dass, falls der Richter Einsicht in die Sicherheitsinformationen anordne, die zuständigen „Minister“ informiert werden müssten, um einen Antrag auf „Immunität im öffentlichen Interesse“ in Betracht ziehen zu können.

Richter Michael Hartmann hatte ursprünglich die Anhörung am Dienstag Nachmittag fortsetzen wollen, doch das Gericht verkündete am Nachmittag, dass die Anhörung auf Mittwoch Vormittag verschoben würde, da Richter Hartmann sich nicht wohl fühlte.
Vier Falun Gong-Praktizierende flogen nach Hongkong, um vor Gericht zu erscheinen, nachdem sie von der Regierung von Hongkong eine Sondererlaubnis erhalten hatten. Bevor die gerichtliche Anhörung begann, marschierten mehr als dreißig Falun Gong-Praktizierende aus Hongkong zusammen mit den vier taiwanesischen Praktizierenden ausgehend vom „Charter“-Garten zum Gericht. Während der Anhörung protestierten Praktizierende aus Hongkong vor dem Gerichtsgebäude und praktizierten dort ihre Übungen, um die gerichtliche Überprüfung zu unterstützen.

Frau Theresa Chu Woan-chye, eine der Klägerinnen und Anwältin einer amerikanischen Versicherungsgesellschaft im Haus, glaubt, dass diese Klage ein entscheidender Test für „ein Land, zwei Systeme“ sei. Entscheidend ist, ob die Regierung von Hongkong aufgefordert wird, ihre „Fahndungsliste“ offen zu legen. Wenn die Namen von Klägern auf der Liste erscheinen, würde dies zeigen, dass die von China bereitgestellte schwarze Liste der Hauptgrund gewesen war, warum ihnen die Einreise nach Hongkong verweigert wurde.
Sie sagte, dass wenn die schwarze Liste offen gelegt würde und ihre Namen darauf zu finden wären, man deutlich sehen könne, dass sie mit Sicherheit nicht auf der Liste stünden, weil sie irgendwelche Verbrechen begangen hätten. „Wir haben nämlich weder in Taiwan noch sonst irgendwo auf der Welt eine kriminelle Vergangenheit. Wir waren zuvor schon in Hongkong, und wir hatten nie irgendwelche Schmuggelware oder Waffen bei uns. Wenn die schwarze Liste offen gelegt wird, wird ganz deutlich, dass wir auf dieser Liste wegen unserer Zugehörigkeit zu Falun Gong stehen.“

Frau Chu erklärte, dass von 2001 bis 2004 mehr als 200 Taiwanesen als Falun Gong-Praktizierende von der Einwanderungsbehörde Hongkongs identifiziert worden wären und ihnen daraufhin die Einreise in die Stadt untersagt worden sei. Mehr als dreißig Taiwanesen, die die gleichen Namen haben wie einige Falun Gong-Praktizierende, wurden auch wegen des „Sicherheitsrisikos“ von der Einreise abgehalten, obwohl sie gültige Visas für Hongkong hatten. Frau Chu tadelte die Regierung von Hongkong, weil sie nicht vernünftig handeln würde. Sie sagte: „Die mehr als 200 taiwanesischen Menschen einschließlich der dreißig Taiwanesen, die keine Falun Gong-Praktizierenden sind, jedoch die gleichen Namen wie Praktizierende haben, wurden ausgewiesen. Das ist wirklich lächerlich.“

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