Drei ältere Falun Gong Praktizierende starben infolge der Verfolgung

Herr Zhang Qinzeng, 80 Jahre, war pensionierter Direktor des Forstamtes des Kreises Zhouqu, Stadt Handan, Provinz Hebei. 1997 fing der mehrfach kranke Rentner an, Falun Gong zu praktizieren. Seitdem hatte sich seine Gesundheit wesentlich verbessert. Von Falun Gong tief überzeugt setzte er sich dafür ein, Falun Gong in Nachbarortschaften zu verbreiten. Nach dem Beginn der Verfolgung wurde der alte Mann von der örtlichen Polizei und dem Büro 610* oftmals eingeschüchtert und unter enormen Druck gesetzt. Trotzdem bemühte sich Zhang Qinzeng, Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung aufzuklären. Unter der Terrorverfolgung stark gelitten wurde er erneut schwer krank. Im Jahre 2005 starb er.

Frau Jiao Xiuying, 80 Jahre, kam aus der Provinz Shanxi. 1998 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Innerhalb kurzer Zeit waren ihre Krankheiten verschwunden. Trotz des hohen Alters sah sie sehr jung aus. Nach dem Beginn der Verfolgung wurde ihre Familie mehrmals von den Behörden belästigt, ihr Haus wurde durchsucht. Drei Angehörige von Frau Jiao wurden wegen des Praktizierens von Falun Gong ins Gefängnis gesteckt, sodass nur noch die alte Frau und ihre Tochter zurückblieben. Eines Abendes im Oktober 2002 drangen etwa 20 Beamte in das Haus von Frau Jiao ein und durchsuchten es. Die alte Frau konnte das nicht ertragen und brach zusammen. Einige Tage später wurde auch noch die Tochter inhaftiert. Frau Jiao lag schwer krank im Bett und starb im November 2002.

Frau Guo Guilan, 71 Jahre, wohnte im Bezirk Shuangta, Stadt Chaoyang, Provinz Liaoning. Seit der Verfolgung erlitt ihre zweite Tochter, die ebenfalls Falun Gong praktiziert, mehrmals Hausdurchsuchungen und Inhaftierung. Von der Verfolgung sehr traumatisiert starb die alte Frau am 20. Dezember 2003.

* Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Chinesisches Original: http://www.minghui.ca/mh/articles/2005/10/10/112079.html

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