Innere Mongolei: Die Verfolgung von Frau Guo Meijie und Herrn Cheng Ming aus Baotou

Am 9. August 2005 sind die Falun Gong-Übenden Frau Guo Meijie und Herr Cheng Ming, der im Daqi Viertel von E’erduosi, Innere Mongolei, Teilzeit arbeitet, von über 30 Polizeibeamten widerrechtlich verhaftet worden. Ihr Haus wurde geplündert. Einrichtungsgegenstände im Wert von ca. 10.000 Yuan, darunter ein Laptop und ein Drucker, wurden beschlagnahmt [Anm.: Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan].

Frau Guo und Herr Cheng nutzten ihre freie Zeit, um ihre Mitmenschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären. Um die Verfolgung aufzudecken, hatte Frau Guo Infomaterialien an tausende Haushalte verteilt und die Leute so über die Lügenpropaganda der Kommunistischen Partei Chinas informiert. Diese Aktionen haben in der Region eine große Wirkung gehabt. Das Büro 610 und die Öffentliche Sicherheitsbehörde haben ein massives Polizeikontingent Tag und Nacht nach den beiden Praktizierenden suchen lassen [Anm.: Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen]. Die daran beteiligten Einheiten sind die Streifenpolizeiwache des Daqi Viertels, die Kriminalpolizeigruppe und die Nationale Sicherheitsgruppe.

Frau Guo und Herr Cheng wurden von der Streifenpolizeigruppe vier Tage gefangen gehalten. Während dieser Zeit erlitten sie brutale Folter. Sie wurden verprügelt, an einen Stuhl gebunden und mit elektrischen Schlagstöcken malträtiert und durften tagelang nicht schlafen. Die Beamten wechselten sich ab, sie zu überwachen. Wenn die beiden ihre Augen auch nur ein bisschen schlossen, wurde ihnen mit einem Kantholz auf den Kopf geschlagen. Sie wurden einer Gehirnwäsche unterzogen, bedroht und schikaniert. Frau Guo und Herrn Cheng wurde sogar gesagt, dass, wenn sie ein Paar tausend Yuan bezahlten, freigelassen würden, um zuhause ihre Familie zu besuchen. Jedoch weigerten sie sich, Kompromisse einzugehen.

Aus diesem Grund sind beide in die Daqi Bezirksstrafanstalt verlegt worden. Am Eingang und im Hof der Strafanstalt sprachen sie sich furchtlos für Falun Gong aus. Auch in der Strafanstalt verweigerten sie immer noch die Kooperation mit den Behörden. Sie weigerten sich Dokumente bezüglich ihrer Haftstrafe zu unterschreiben und folgten auch keinen Anweisungen, die für „Kriminelle“ galten – sie weigerten sich auch die Gefängnisuniformen zu tragen, antworteten nicht beim Durchzählen und sangen auch keine der üblichen Gefängnislieder. Stattdessen beharrten sie darauf Passagen aus Falun Gong-Büchern aufzusagen und die Übungen zu praktizieren. Den Drohungen und Belästigungen haben sie nicht nachgegeben. Als Frua Guo mit einem Hungerstreik gegen die Verfolgung protestierte, wurde sie von den Wachen mehrere Male zwangsernährt, bis sie ihr Bewusstsein verlor. Die Gebühr für ein EKG, das die Strafanstalt während Frau Guos Gefangenschaft bei ihr machen ließ, wurde von dem Geld abgezogen, dass Frau Guos Familie ihr für den Lebensunterhalt geschickt hatte. Ihre Angehörigen waren viele Male von Baotuo zur Daqi Bezirksstrafanstalt gekommen, um sie zu besuchen. Das Besuchsrecht wurde ihnen jedoch immer wieder grundlos verwehrt.

Beide Praktizierenden wurden mit erdichteten Anschuldigungen angeklagt. Ihre Fälle sind der Staatsanwaltschaft zugesandt worden, und sie könnten zu Gefängnisstrafen verurteilt werden.

Verantwortliche Organisationen:

National Sicherheitsgruppe der Daqi Polizeiwache: 0086-477-5124431
Daqi Strafanstalt: 0086-477-5212923
Daqi Streifenpolizeiwache
Daqi Büro 610

29. Oktober 2005

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