Drei Falun Gong-Übende der Provinzen Shandong, Chongqing und Sichuan starben infolge der Verfolgung

Frau Li Xiuyun, 79 Jahre, kam aus dem Bezirk Jijing in Qingdao, Provinz Shandong. Sie fing 1997 an Falun Gong zu üben. Seit die Verfolgung von Falun Gong begann, fühlte sie sich als Falun Gong-Übende dafür verantwortlich den Menschen die Wahrheit zu erklären [Anm.: „Die Wahrheit erklären“ bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong“ erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.]. In der Nacht des 2. August 2002 wurde ihr Ehemann und ihr Sohn von der Polizei widerrechtlich verhaftet, weil sie Materialien über die Wahrheit von Falun Gong auf den Straßen verteilten und Banner aufhingen. Die gesetzeslosen Behörden durchsuchten auch Frau Lis Zuhause, belästigten und drohten ihr. Frau Li befand sich in ständiger Angst und starb schließlich am 1. Dezember 2003 nach mehreren seelischen Tiefschlägen.

Herr Wang Pingshen, 63 Jahre, kam aus dem Bezirk Yunyang in Chongqing. Herr Wang war ein pensionierter Lehrer vom Yunyang Bezirkscollege für Lehramt. Er fing 1996 an Falun Gong zu üben. Seit die Verfolgung durch die Kommunistische Partei Chinas (KPC) 1999 gestartet wurde, wurde Herr Wang oft vom Bezirks „Büro 610“ und von der Abteilung zur politischen Aufrechterhaltung der Polizeibehörde gesetzeswidrig bewacht und belästigt [Anm.: Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.]. Im Oktober 2000 durchsuchten sie ohne Durchsuchungsbefehl sein Zuhause und sperrten ihn gesetzeswidrig für mehr als zehn Tagen in der Bezirksstrafanstalt ein. Nachdem er ein Strafgeld von 200 Yuan zahlte, wurde er freigelassen [Anm.: Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.]. Im Jahr 2001 durchsuchten sie wieder gesetzeswidrig sein Zuhause und sperrten ihn dieses Mal über 40 Tage lang ein. Er wurde erst gegen eine Erpressungssumme von 10.000 Yuan freigelassen. Herr Wang Pingshen wurde von den Behörden unter großen Druck gesetzt, wodurch sich sein gesundheitlicher Zustand dramatisch verschlechterte. Er starb im Jahr 2003.

Herr Gan Guoping, 41 Jahre alt, war ein Falun Gong-Übender aus Neijiang, Provinz Sichuan. Herr Gan appellierte im Dezember 2000 beim Pekinger Nationalen Petitionsbüro und versuchte ihnen die Wahrheit über Falun Gong zu erklären. Dafür wurde er von den Pekinger Behörden festgenommen und an das lokale „Büro 610“ gemeldet. Herr Gan wurde zur Nejiang Strafanstalt zurückeskortiert. Während seiner Gefangenschaft wurde er von der Polizei gefoltert und belästigt und er wurde dazu genötigt die Reisekosten der Beamten des „Büros 610“ und die der Polizeibeamten zu zahlen, die ihn zur Strafanstalt brachten. Die gesamten Kosten beliefen sich auf mehrere tausende von Yuan. Herr Gans Pension war sehr wenig und seine Frau war arbeitslos. Die Verfolger zogen das Geld von Herrn Gan ein ganzes Jahr lang ein und verursachten damit große Schwierigkeiten für die Familie. Nach seiner Entlassung befahl das „Büro 610“ seiner Arbeitseinheit ihn zu bewachen.

Da Herr Gan entschlossen war Falun Gong weiter zu üben, gingen die Polizeibehörden, die lokale Polizeiwache, die Nachbarschaftsüberwachung und andere ähnliche Behörden oft zu Herrn Gan nach Hause und belästigten ihn an allen „wichtigen“ Tagen. Jedes Mal waren um die 20 Personen an der Hausplünderung beteiligt. Die Polizei stellte ebenso einen Verhaftungsbefehl aus und wollte Herr Gan ins Gehirnwäschezentrum abführen. Herr Gan und seine Frau lehnten ihre Verfolgung ab und forderten die Verfolger zu einem Gespräch heraus. Am Ende waren die Behörden der Nachbarschaftsüberwachung sprachlos und nur noch die Polizei durchsuchte das Haus. Der Rest der Gruppe rührte nichts an. Weil die Falun Gong-Übenden aufrichtige Gedanken hatten, konnten die Behörden trotz der langen Suche ihre Ziele nicht erreichen.

Am Tag vor dem 16. Volkskongress der Kommunistischen Partei, wurde Herr Gan wieder von den Polizeibeamten der mittleren Bezirkspolizeidienststelle in Neijiang verhaftet. In der Strafanstalt wurde er widerrechtlich für einen Monat gefangen gehalten. Seine Frau ging mehrmals zur Polizeiwache, um seine Freilassung einzufordern. Ihr wurde gesagt, dass er erst nach Beendigung des Kongresses wieder freigelassen wird.

Während der Verfolgung litt Herr Gan Guoping körperlich und seelisch. Im Dezember 2004 fing er an Blut zu spucken. Außerdem hatte er Blut in seinem Stuhl und Wasseransammlung im Unterleib. Als seine Verwandten ihn für eine Untersuchung ins Krankenhaus schickten, stellten sie dort eine Leberzirrhose bei ihm fest. Herr Gan musste einen halben Monat lang im Krankenhaus bleiben, bevor er nach Hause durfte. Zuhause fuhr er fort die Lehren von Falun Gong zu lernen und die Übungen zu machen. Innerhalb eines Monats war er wieder gesund. Als Herr Gan mit den Ärzten über Falun Gong und der Verfolgung sprach, waren diese über die Wunder von Falun Gong erstaunt.

Doch als die Belästigung durch dieselben oben genannten Behörden wieder anfing, erlag Herr Gan dem Druck und psychischen Terror. Am Abend des 16. Dezember 2005 erlitt er einen Rückfall seiner Krankheiten und starb am Tag darauf.

20. Dezember 2005

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