Menschenrechtsgruppe des Finnischen Parlaments schreibt bezüglich eines Rechtsanwalts, der sich für die Rechte von Falun Gong Praktizierenden einsetzt, an die Chinesische Regierung

MENSCHENRECHTSGRUPPE DES
PARLAMENTS VON FINNLAND
Parlament von Finnland
00102 Helsinki
Finnland

Chinas Justizminister Wu Aiying
Justizministerium
Volksrepublik China
10 Nan Da Jie, Chaoyang Men
Postleitzahl 100020

Appell zur Achtung der Rechte von Gao Zhisheng/Rechtsanwalt

Sehr geehrter Herr Minister Wu Aiying,

Die Menschenrechtsgruppe des Parlaments von Finnland bezieht sich auf den Entschluss der Chinesischen Regierung, die Kanzlei von Gao Zhisheng im November 2005 zu schließen. Obwohl wir von der Stellungnahme Ihrer Regierung wissen, dass die Kanzlei geschlossen wurde, da sie nach ihrem Umzug in neue Büroräume nicht erneut registriert worden ist, hat die Kommission für Internationale Religionsfreiheit der Vereinigten Staaten diese Geltendmachung angezweifelt. Amnesty International behauptet, dass die Entscheidung, die Kanzlei zu schließen, getroffen wurde, kurz nachdem der Direktor der Kanzlei einen offenen Brief an Präsident Hu Jintao und Premierminister Wen Jiabao geschickt hatte und sie aufforderte die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden in China zu stoppen. Wir mahnen Sie die Tatsache zu beachten, dass Rechtsanwälte auf der ganzen Welt und aus längst vergangener Zeit Erklärungen abgegeben und Briefe im Interesse ihrer Klienten geschrieben haben, da die Ausübung des Gesetzes nicht auf isolierte Gerichtssäle beschränkt ist, sondern stattdessen vor einen politischen Hintergrund und Kontext stattfindet, in dem die Überzeugungen und Praktiken ihrer Klienten eine Rolle spielen.

Die Menschenrechtsgruppe des Finnischen Parlaments glaubt, dass Rechtsanwälte eine professionelle Verpflichtung haben, angeklagte Personen zu verteidigen, ganz gleich wessen sie beschuldigt werden. Wenn die angeklagte Person verurteilt wird, dann profitiert die Regierung dadurch, dass sie gegen Beschuldigungen von Übertretungen der Prozessordnung oder Gesetze geschützt ist, da die Person die Dienste eines Rechtsbeistandes und der Verteidigung in Anspruch genommen hat. Wir schreiben an Sie aus unserer Überzeugung heraus, dass die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit als Regierung in Ihrem Interesse ist, wie sie auch als Bevollmächtigte oder Mitglieder von Organisationen, die sich der Rechtsstaatlichkeit widmeten, in unserem Interesse liegt. Sie sind sich natürlich der internationalen Gesetze zum Schutz der Religionsfreiheit und des Bürgerrechts auf freie Wahl eines Rechtsbeistandes gewahr. Diese Prinzipien und Normen werden in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), in den Grundprinzipien zur Rolle von Rechtsanwälten der Vereinte Nationen und in anderen relevanten Menschenrechtsinstrumenten bestätigt.

Die Menschenrechtsgruppe des Parlaments von Finnland fordert Sie auf, Ihre Entscheidung zu überdenken und Herrn Gaos Kanzleilizenz wieder in Kraft zu setzen, so dass er wieder praktizieren kann.

Helsinki, 4. Januar 2006

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Anttila, Mitglied des Parlaments
Vorsitzende der Menschenrechtsgruppe des Parlaments von Finnland

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