Falun Gong Praktizierende in China verklagt Direktor des Büros 610 – Staatsanwaltschaft akzeptiert die Anklage

Frau Liu Xiufeng aus dem Kreis Laishui in der Provinz Hebei reichte bei der Staatsanwaltschaft Ende Februar 2006 eine Klage gegen das „Büro 610“ (1) des Kreises Laishui und dessen Direktor Wang Fucai ein, nachdem sie sieben Jahre lang verfolgt worden war. Sie verlangte eine Untersuchung von Wang Fucais kriminellen Taten und forderte eine Entschädigung für den Verlust ihrer physischen und geistigen Gesundheit sowie die Verfolgung ihrer Familie. Nach einer Rechtsberatung strengte sie eine Klage an, wodurch sie den Menschen eine Chance gab, die Wahrheit hinter der unmenschlichen Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden zu erkennen und wie sie ihrer Menschenrechte beraubt werden. Die Staatsanwaltschaft des Kreises Laishui hat die Klage jetzt anerkannt.

Der Inhalt der Anklage ist wie folgt:
Klägerin: Liu Xufeng, weiblich, geboren 1962, arbeitete früher im Justizzentrum der Gemeinde Yongyang
Angeklagter: Wang Fucai, Direktor des „Büros 610“ des Kreises Laishui

Details:
Der Direktor des „Büros 610“, Herr Wang Fucai, tritt das Gesetz mit Füßen und verletzt Menschenrechte ernsthaft. Hiermit wird die Staatsanwaltschaft gebeten, alle kriminellen Verstöße von Wang Fucai anzuzeigen, zu untersuchen und ihn vor Gericht zu stellen. Ich verlange 200.000 Yuan (2) Entschädigung für alle mit meiner körperlichen und geistigen Gesundheit, meinem Besitz und meiner Familie verbundenen Verluste. Ich fordere auch die Auflösung der illegalen Organisation des „Büros 610“, die dazu verwendet worden ist, die Menschenrechte zu verletzen. Ferner fordere ich die Entlassung des Direktors des „Büros 610“ aus allen seinen Positionen mit dem Befehl, alle Menschenrechtsübertretungen zu stoppen.

Ich fing 1995 an, Falun Gong zu üben. Das „Büro 610“ hat mich verfolgt, seit die Verfolgung von Falun Gong am 20. Juli 1999 begann. Im Jahre 2001 wies das „Büro 610“ die öffentliche Sicherheitsbehörde an, mich einzusperren und in das Arbeitslager von Baoding zu deportieren. Weil meine rechte Niere entfernt wurde und mein Blutdruck so hoch war, weigerte sich das Baoding- Arbeitslager mich aufzunehmen.

Wang Fucai, Direktor des „Büros 610“ erteilte am Abend des 20. November 2004 der öffentlichen Sicherheitsbehörde abermals den Befehl, mich einzusperren. Am 23. Januar 2005 verurteilten sie mich zu Zwangsarbeit. Und wieder weigerte sich das Lager mich wegen meiner fehlenden rechten Niere, der Fehlfunktionen meiner linken Niere, meines hohen Blutdrucks und meiner Herzstörungen aufzunehmen. Nachdem ich in den Kreis Laishui zurückkam, ließ mich Wang Fucai von der öffentlichen Sicherheitsbehörde fortwährend ohne rechtliche Verfahren festnehmen. Sie zeigten mir weder einen Haftbefehl noch eine Erklärung zur Verurteilung zu Arbeitslager. Ich wurde des Rechts auf Berufung beraubt. Ebenfalls hatten die Behörden Beweise über ihr Fehlverhalten verschwinden lassen. Während dieser Zeit hatte ich mehrere Male ernsthafte Krankheitssymptome, weshalb ich die öffentliche Sicherheitsbehörde und das „Büro 610“ gebeten hatte, mich zur medizinischen Behandlung auf Kaution freizulassen. Wang Fucai hatte jedoch meine ununterbrochene Haft angeordnet.

Am 30. April 2005 erteilte Wang Fucai die Order, dass zwei andere Praktizierende und ich zur „Umerziehung“ zum „Büro 610“ von Baoding gebracht werden sollten. Beamte des „Büros 610“ von Baoding schlugen mich, beschimpften mich, drohten mir und zwangen mich, die „vier Erklärungen“ (3) zu schreiben. Ich wurde auch bestraft, indem ich lange Zeit stillstehen musste. Da mein Blutdruck häufig bedrohlich hoch und die Verfassung meines Herzens nicht gut war, benachrichtigte das „Büro 610“ Wang Fucai, uns zurück nach Laishui zu bringen. Wang Fucai ordnete wieder an, dass ich in der Strafanstalt eingesperrt werden sollte. Als die öffentliche Sicherheitsbehörde mir „Bewährung“ gab, wollte mich Wang Fucai immer noch nicht freilassen. Am 19. Oktober 2005, als ich in der Strafanstalt eine ärztliche Untersuchung hatte, war mein Blutdruck 260 zu 140 und mein Herzschlag war unregelmäßig. Am Morgen des 20. Oktober fiel ich im Hof der Strafanstalt zu Boden. Der Arzt verwendete Akupunktur, um mich wiederzubeleben. Er stellte fest, dass ich ernsthaft krank war und ins Krankenhaus musste. Erst da ließ Wang Fucai mich frei.

Wang Fucai sperrte mich ein und verurteilte mich ohne jegliche Beweise zu Zwangsarbeit. Dies ist gegen das Gesetz. Ich bin soweit verfolgt worden, dass mein Ehemann und mein Sohn mich verlassen haben. Ich habe keine Familie, keine Arbeit, kein stabiles Einkommen und keinen Wohnsitz. Körperlich bin ich bis zu dem Punkt gefoltert worden, dass ich nicht mehr richtig arbeiten kann. Wang Fucai verstößt gegen die Verfassung, das Strafgesetz, das Nationale Ausgleichsgesetz und die Bestimmungen der Arbeitsumerziehung des Nationalrats. Er fährt fort, mich zu verfolgen, wenn er weiß, dass es illegal ist. Dies ist ein neuer Verstoß, der zu den alten hinzukommt. Wang Fucai sollte die Verantwortung für seine kriminellen Verstöße tragen und mich für meine Verluste entschädigen. Noch einmal bitte ich die Staatsanwaltschaft darum, Wang Fucai entsprechend dem Gesetz anzuklagen, die Rechte seiner Opfer zu schützen, die illegale Organisation des „Büros 610“ zu verbieten und Wang Fucai aus allen seinen Positionen zu entlassen und strafrechtlich zu verfolgen.

Anmerkungen:
(1) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

(3) Eine Erklärung, die das Versprechen abgibt, nicht mehr zu praktizieren, zu appellieren, keine Materialien über die Wahrheit von Falun Gong zu verteilen und keine Kontakte mit Falun Gong-Praktizierenden zu pflegen.

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