Provinz Liaoning: Misshandlung von Falun Gong-Praktizierenden im Dabei-Gefängnis, Shenyang

Praktizierende im Dabei-Gefängnis traten gemeinsam in den Hungerstreik, um gegen verschiedenste Arten der Verfolgung, wie z.B. erzwungenen Gehirnwäsche, zu protestieren. Die Polizei verteilte sie in verschiedene Gruppen und sperrte sie mit Straftätern zusammen, die entweder zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder zum Tode verurteilt worden waren. Die Häftlinge prügelten die Praktizierenden willkürlich, um sie dazu zu bringen eine Verzichtserklärung (Erklärung zum Verzicht auf Falun Gong) zu schreiben, denn die Polizei hatte ihnen für die „erfolgreiche Umerziehung“ eines Praktizierenden Haftminderung versprochen.

Seit August 2001 werden Praktizierende von der Polizei und von Haftinsassen brutal mißhandelt. Zu den Mißhandlungen gehören Schlafentzug, Zwangsarbeit, psychischer Druck und körperliche Folterungen. Die Praktizierenden wurden für lange Zeit aufgehängt und geschlagen, mit Feuer und Rauch gequält, mit Elektrostock behandelt, geschlagen und geohrfeigt. Wenn Praktizierende den Verzicht auf Falun Gong verweigerten, gingen die Häftlinge noch brutaler gegen sie vor. Wenn sie dabei bewußtlos wurden und zu Boden fielen, traten die Häftlinge rücksichtslos mit dem Fuß auf sie.

Als Praktizierende einen gemeinsamen Hungerstreik machten, wurden sie in Einzelzellen eingesperrt und gezwungen, mehrere Tage lang stehen oder hocken zu bleiben. Trotz allem wurde der standhafte Glaube der Praktizierenden nicht erschüttert.

Von Angehörigen der Praktizierenden wurde Geld erpreßt. Wenn sie beim Besuch im Gefängnis eine Portion Essen kauften, kostete es 150 Yuan (40 DM). Auch wenn sie nichts aßen, mußten sie Geld bezahlen. Die Polizei verbot den Angehörigen, Informationen über das Gefängnis zu veröffentlichen und nichts von den Praktizierenden aus dem Gefängnis wegzubringen. Die Praktizierenden wurden auch deswegen gefoltert, weil sie ihren Angehörigen über die Zustände im Gefängnis erzählt hatten. Drei Monate danach wurde kein Besuch mehr erlaubt.

Chinesische Version unter: http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/4/5/27925.html
Übersetzt am: 05.04.02
Original vom: 05.04.02

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