Die Praktizierenden Qiao Jianhui und Hu Jiancai wurden vom Bezirksgericht Yinchuan illegal zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Der Bezirksgerichtshof Xingqing verurteilte die Falun Dafa-Praktizierenden Hu Jiancai und Qiao Jianhui illegal zu viereinhalb Jahren Gefängnis. Beide haben Widerspruch eingereicht. Der Mittlere Gerichtshof der Stadt Yinchuan hat zum 19. Juni 2006 einen Anhörungstermin anberaumt.

Qiao Jianhui , 34 Jahre, wohnhaft im Bezirk Dawuko der Stadt Shizuishan. Er begann im Jahre 2000 Falun Gong zu praktizieren. Kurze Zeit später wurde er, als er Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilte, illegal festgenommen und zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt. Außerdem entließ ihn sein Arbeitsgeber.

Hu Jiancai, 29 Jahre, wohnhaft im Bezirk Zhongning. Nach dem Abschluß des Stahl-Kollegs Baotou arbeitete er beim Stahlwerk in Shizuishan. 1998 begann er Falun Gong zu praktizieren. Nachdem die ungerechtfertigte Verfolgung von Falun Dafa am 20. Juli 1999 begann, wurde er festgenommen und zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er die Menschen über die Verfolgung aufgeklärt hatte. Auch er wurde von seinem Arbeitgeber entlassen.

Am 27. Mai 2005 überfiel eine Gruppe von Polizisten des Staatssicherheitsdienstes von Shizuishan und Yinchuan den Platz, den er und seine Mitpraktizierenden im District Xngqing von Yinchuan gemietet hatten. Als sie in das Gebäude eingebrochen waren, nahm die Polizei die Herren Qiao, Hu und Cai Guojun fest und schickten sie in das Haftzentrum von Shizuishan.

Am 9.Juni 2005 wurde Cai Guijun so stark gefoltert, dass er gelähmt wurde. Dafür müssen der Staatssicherheitdienst und die Polizeistation Yinchuan die Verantwortung übernehmen. Qiao Jianhui und Hu Jiancai wurden gefoltert und verprügelt, um Informationen von ihnen zu erpressen, mit denen Falun Gong verfolgt werden konnte. Später wurden beide in das Haftzentrum Shizuishan und Yinchaun gebracht. Während dieser ganzen Zeit waren sie das Ziel vieler Folterungen und Quälereien.

Chinesisches Original:http://minghui.org/mh/articles/2006/6/18/130745.html

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