Telefonnummern: Üble Polizisten im Baimiao Arbeitslager foltern grausam Falun Dafa Praktizierende, Provinz Henan

He Xianglong, der Direktor des dritten großen Teams im Baimiao Arbeitslagers in der Stadt Zhengzhou, Henan Provinz foltert Praktizierende ohne jegliche Skrupel. Einen späten Abend im Februar hat der Praktizierende, He Sanpu, eine Stellungnahme über ein TV-Programm „Fokus und Interviews“ in den Chinesischen Zentralnachrichten geschrieben, welches er unter Zwang ansehen musste. In dieser Stellungnahme deckte er sämtliche Lügen von Seiten der Chinesischen rgerinung auf und unterschrieb anschließend mit, „Falun Gong Praktizierender, He Sanpu.“ Um 9:00 Uhr am nächsten Tag herum wurde He Sanpu in das Büro He Xianglong des dritten Teams gerufen. Mit der Hilfe eines Polizisten mit dem Familiennamen „Ma“ wurde He Sanpu von He Xianglong gefesselt. Anschließend traktierten ihn die beiden mit Elektroschocks an Gesicht, Lippen, Hals und Augen. Sie schlugen und traten 30 Min. auf ihn ein.

Der 53 jährige He Sanpu besteht weiterhin auf das Praktizieren von Falun Gong. Die dreiköpfige Familie ist von der Verfolgung betroffen. Seine Frau, Zhang Hanwen, wurde zu zwei Jahren Frauenzwangsarbeitslager Shibali in der Provinz Henan verurteilt. Ihr Tochter, He Yanchen kann nicht mehr nach Hause zurück, da sie von der Polizei verfolgt wird.

Ende März wurde in der Stadt Zhengzhou ein neuer „Gehirnwäschekurs“ abgehalten. Die Falun Dafa Praktizierende, Fu Zhenyong, wurde illegal für ein Jahr Zwangsarbeitslager verurteilt und erhielt eine dreimonatige Strafverlängerung. Weil er fest an Falun Dafa glaubt, wurde er zu diesem „Gehirnwäschekurs“ geschickt.

Adresse des Zhengzhou Baimiao Zwangsarbeitslagers: No. 62 Wenhua Straße, Zhengzhou Stadt, Henan Provinz, ZIP 450002.

Telefonnummer des 5. großen Teams: 011-86-371-3831209.

Telefonnummer des 3. großen Teams: 011-86-371-3828739.

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv