Deutschland: Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) H.-J. Otto stellt zur Unterstützung von Falun Gong zwei Fragen an das Auswärtige Amt

An das
Auswärtige Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

27. März 2002

1. Frage von Herrn Otto: Wird die Bundesregierung beim bevorstehenden Staatsbesuch des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin die ständigen Menschenrechtsverletzungen, z.B. gegen Falun Gong Praktizierende, zur Sprache bringen?

Antwort: Die Menschenrechtsdefizite in der Volksrepublik China sind Gegenstand eines ständigen Dialogs der Bundesregierung mit der Regierung der Volksrepublik China. Bundesminister Fischer hat in seiner Rede vor der Genfer Menschenrechtskommission am 20. März 2002 auch die Forderung der Bundesregierung an China erneuert, die Verfolgung von Falun Gong-Anhängern zu beenden.

2. Frage von Herrn Otto: Über welche Erkenntnisse bezüglich der aktuellen Verfolgungssituation und der etwaigen Todesopfer unter Falun Gong Praktizierenden in der Volksrepublik China verfügt die Bundesregierung?

Antwort: Die Zugehörigkeit zu Falun Gong und die Ausübung von Falun Gong Praktiken sind in der Volksrepublik China verboten und unter Strafe gestellt. Anhänger von Falun Gong werden von den chinesischen Sicherheitskräften weiterhin mit großer Härte verfolgt. Es kommt immer wieder zu Verhaftungen von Falun Gong Anhängern, die sich öffentlich zu ihrer Falun Gong-Mitgliedschaft bekennen. Die Bundesregierung ist insbesondere besorgt über Berichte von Menschenrechtsorganisationen, wonach es unter inhaftierten Falun Gong Anhängern auch zu Todesfällen gekommen sei, die durch Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte verursacht seien. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor; die chinesische Regierung bestreitet diese Berichte.

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