Herr Meng Fanquan, Hochschullehrer an der Polytechnischen Universität Hebei, wurde verhaftet und verurteilt

Herr Meng Fanquan war Lehrer am Institut für Beleuchtungsindustrie an der Polytechnischen Universität Hebei in Tangshan. Er wurde wegen des Übens von Falun Gong verhaftet und in das Bezirkshaftzentrum Fengrun in der Stadt Tangshan eingeliefert. Am 12. September wurde er verurteilt.

 

Mit dem Praktizieren von Falun Gong begann Herr Meng im Dezember 1994 und profitierte sowohl mental, als auch physisch davon. Nach dem 20. Juli 1999, wurde er wiederholt verfolgt. Er war bereits viermal eingesperrt und für ein Jahr zu Zwangsarbeit „gesetzwidrig verurteilt“ (1) worden. Am 18. April 2006 wurde er in seiner eigenen Dienststelle durch Beamte der Polizeizweigstelle Lubei in Tangshan verhaftet. Gegen 17:30 desselben Tages, befand sich nur ein 13-jähriges Kind in Herr Meng´s Wohnung. Die Polizisten tricksten das Kind aus, die Tür zu öffnen und plünderten dann die Wohnung. Anführerin war die Teamleiterin des nationalen Sicherheitsteams, Chen Hong. Die Polizisten stahlen die persönlichen Ersparnisse von annähernd 10.000 „Yuan (2)“, sowie Computer und einen MP3-Player. Auch das Mobiltelefon des Kindes wurde gestohlen.

Hr. Meng war erheblicher Verfolgung ausgesetzt. Er war einst ein Tenor, doch nun ist er nicht einmal mehr so kräftig, um laut sprechen zu können. Die Polizei erlaubt seiner Familie immer noch nicht, sich mit ihm zu treffen.

Gegen 9:30 Uhr am 12. September 2006, wurde Herr Meng Fanquan in einem Polizeifahrzeug in das Gericht von Lubei gebracht und einem widerrechtlichen Prozess ausgesetzt. Nur drei seiner Familienangehörigen wurde es gestattet, beim Verfahren anwesend zu sein. Das Verfahren endete gegen 11:10 Uhr. Herr Meng vertrat sich selbst und verteidigte seine Unschuld.

Als er das Gericht in Lubei in würdiger und aufrichtiger Verfassung verließ, bemerkten Menschen, dass er sehr dünn war. Es gab etwa 50 bis 60 Personen in dem Gericht, die zu seiner Unterstützung gekommen waren. Einer von ihnen rief mit lauter Stimme: „Lassen Sie Meng Fanquan frei und erklären Sie ihn für nicht schuldig!“ Als er sich anschickte,das Fahrzeug zu besteigen, eilte seine Frau mutig über die Sicherheitslinie, doch Beamte schubsten sie weg. Jemand rief laut: „Verprügelt keine Menschen!“

Wir rufen alle aufrichtigen Menschen in China und im Ausland dazu auf, diesem Vorfall Aufmerksamkeit zu zollen.

Teamleiter des nationalen Sicherheitsteams der Polizeizweigstelle Lubei in Tangshan: Chen Hong (weiblich, etwa 40 Jahre alt)

Sekretär der Polytechnischen Universität Hebei: Liu Yunzheng
Institut für Beleuchtungsindustrie an der Polytechnischen Universität Hebei:
Büro der kommunistischen Partei Chinas (KPC): 86-315-3828558
Dekan des Instituts für Beleuchtungsindustrie an der Polytechnischen Universität Hebei: Gao Yachun

Gericht Lubei in der Stadt Tangshan
Adresse: Longze Südstraße 12, PLZ 063000

Gericht Lubei in der Stadt Tangshan: 86-315-3712759, 3718088, 2838196, 2828042, 2837598, 3716628, 3731455, 3716528, 2847249

Politische Abteilung: 86-315-3716683, Fax: 86-315-3716988
Oberstes Strafgericht: 86-315-2838424
Präsident des Gerichts Lubei in der Stadt Tangshan: Wang Bingquan
Vizepräsident des Gerichts Lubei in der Stadt Tangshan: Li Wei: 86-315-2683586
Rechtswesen des Obersten Strafgerichts: Qian Jueming
Oberster Richter: Liu Yuman: 86-315-3838008

Anmerkung:
1. Gesetzwidrig verurteilt: Im Gegensatz zu dem, was der frühere Führer Chinas, Jiang Zemin, der die Verfolgung initiierte und die kommunistische Partei Chinas, die Welt Glauben machen wollen, ist das Praktizieren von Falun Gong in China NICHT gesetzwidrig. Obwohl die öffentliche Sicherheitsabteilung einen Satz von unkonstitutionellen Einschränkungen für die Praktik zu Beginn der Verfolgung im Jahre 1999 erließ, sind von der einzigen gesetzgebenden Körperschaft in China, dem Volkskongress, keine Gesetze zum Verbot von Falun Gong oder der Übungen oder der Verteilung von Flyern, erlassen worden. Für eine vollständigere Diskussion der Illegalität der Verfolgung von Falun Gong, beziehen Sie sich bitte auf den Artikel „Verbot von Falun Gong – Marotte eines Diktators, Nicht Rechtsstaatlichkeit“. (Variation: „illegal verhaftet“)

2. Yuan ist die chinesische Währung; 500 Yuan entsprechen dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen eines städtischen Angestellten in China.

Chinesische Version unter: http://www.minghui.org/mh/articles/2006/10/1/139061.html

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