Drei weitere Falun Gong-Praktizierende starben infolge der Verfolgung

Frau Zhang Laihua, 68, wohnhaft in der Gemeinde Huangmaoyuan, Kreis Xupu, Stadt Huaihua, Provinz Hubei, begann im Juni 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Ihre Gesundheit wurde dadurch wesentlich verbessert. Da Falun Gong nach Juli 1999 durch die KP China grundlos verfolgt wird, ging Frau Zhang im Jahre 2000 mit zwei anderen Falun Gong-Praktizierenden nach Peking, um sich bei den Behörden für Falun Gong einzusetzen. Als sich die drei Praktizierenden unterwegs bei der Tochter von Zhang Laihua in der Stadt Zhengzhou, Provinz Henan, aufhielten, wurden sie von den lokalen Behörden aufgespürt und in ihre Heimatstadt zurückgebracht. Die Behörden erpressten von den Angehörigen 2000 Yuan (1) als sog. Strafgeld und durchsuchten Frau Zhangs Wohnung. Zhang Laihua sah sich gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen und ein Jahr lang in Obdachlosigkeit zu leben, um weiterer Verfolgung zu entgehen. Währenddessen mussten ihre Angehörigen erneut 4000 Yuan an die Behörden zahlen. Durch die andauernde Verfolgung war Frau Zhang völlig traumatisiert und ihre Krankheiten kehrten zurück. Im Februar 2006 starb sie.

Frau Shi Yulan, 51, wohnte im Bezirk Yangpu der Stadt Shanghai. 1995 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Ihre Krankheiten verschwanden innerhalb kurzer Zeit. 2000 fuhr Frau Shi nach Peking, um angesichts der Verfolgung eine Petition für Falun Gong einzureichen. Allein deswegen wurde sie von den Behörden Tag und Nacht eingeschüchtert, überwacht und ihre Wohnung durchsucht. Neben einer kurzzeitigen Inhaftierung wurde Frau Shi noch mehrere Male zur Gehirnwäsche verschleppt. Ihr Mann und ihre Tochter praktizieren ebenfalls Falun Gong, wurden deswegen auch inhaftiert bzw. ins Arbeitslager eingesperrt. Die unerbittliche Verfolgung der KP gegen die ganze Familie ruinierte Frau Shis Gesundheit so sehr, dass sie eine schwere Bauchwassersucht bekam. Am 22.12.2005 starb sie.

Frau Wang Xiurong, 52, war Angestellte der Maschinenfabrik der Stadt Sanhe, Provinz Hebei und danach pensioniert. Auch sie hatte an mehreren schweren Krankheiten gelitten, bevor sie 1997 anfing Falun Gong zu lernen. Durch das Praktizieren von Falun Gong wurde sie wieder gesund und brauchte in den folgenden fünf, sechs Jahren keine Tabletten mehr einzunehmen. Am 28. September 2001 wurde Frau Wang von der Polizei mit Gewalt aus ihrer Wohnung verschleppt und zur Nancheng-Polizeibehörde gebracht. Der Vize-Polizeichef mit Familiennamen Shi schlug sie so lange, bis ihr ganzer Körper blau wurde und sie sich am Rande des Todes befand. Wenige Tage später wurde Frau Wang für ca. 10 Tage in eine Gehirnwäsche-Einrichtung eingesperrt. Beamte des Büros 610 (2) drohten ihr, dass ihr Sohn seine Arbeitsstelle verlieren würde, falls sie nicht auf Falun Gong verzichtet.

Kurze Zeit nach ihrer Freilassung erkrankte Frau Wang schwer. In einem Krankenhaus in Peking stellte man bei ihr Mastdarmkrebs fest. Während des Aufenthalts im Krankenhaus übte Frau Wang die Übungen von Falun Gong und erklärte anderen Patienten die wahren Umstände über Falun Gong. Angestellte des Krankenhauses denunzierten sie bei der Polizei. Die Polizei brachte sie unter Zwang vom Krankenhaus nach Hause. Am 23. September 2003 starb sie dort.

(1) Yuan ist die chinesische Währung. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines normalen Stadtarbeiters beträgt in China ca. 500 Yuan.

(2) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Chinesisches Original: http://minghui.ca/mh/articles/2006/11/7/141964.html

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