Verzweiflung eines 12-jährigen Jungen

Yuanyuan ist ein 12-jähriger Junge und lebte seit der Scheidung seiner Eltern mit seiner Mutter zusammen. 1998 fingen Mutter und Sohn an, Falun Gong zu praktizieren.

Als Yuanyuans Mutter im April 2000 gesetzwidrig eingesperrt wurde, übernahm Yuanyuans Vater die Vormundschaft über Yuanyuan. 2001 wurde die Mutter nochmals festgenommen. Nachdem sie später wieder freigelassen worden war, wollte Yuanyuan unbedingt wieder mit ihr zusammenleben. Denn der Vater benutzte nur Gewalt als Erziehungsmethode und machte sich manchmal bei Streitereien mit anderen Luft, indem er Yuanyuan schlug. Yuanyuans Leistungen in der Schule wurden auch immer schlechter. Yuanyuan vermisste seine Mutter sehr, weil sie ihn immer mit Geduld beim Lernen betreut und ihm von den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ erzählt hatte. Bei der Mutter hatte Yuanyuan immer gute Noten in der Schule bekommen.

Im Oktober 2001 stellte Yuanyuan beim Gericht einen Antrag, wieder mit der Mutter zusammenzuleben. Nach einschlägigen Gesetzparagraphen soll der Wunsch der Kinder über dem 10. Lebensjahr vernünftig berücksichtigt werden, mit welchem Elternteil sie zusammenleben wollen, wenn es Streitigkeiten gibt. Demnach hat Yuanyuan das Recht, sich zu entscheiden bei seiner Mutter zu leben. Aber mit der Begründung, dass Yuanyuans Mutter eine Falun Gong-Praktizierende ist, wurde Yuanyuans Wunsch abgelehnt. Nach dem Gerichtsurteil muss Yuanyuan nun weiterhin bei seinem Vater leben.

Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2002/5/20/30533.html
Übersetzt am 23.05.02
Original am 20.05.02
Veröffentlicht am: 24.5.2002

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