Praktizierende aus Taiwan und Hongkong decken die Einmischung der KPCh in eine Hongkonger Rechtssache auf

Der erste Menschenrechtsfall, der Hongkong und Taiwan mit einschließt

Am 21. Februar 2003 wurden ungefähr 80 Falun Gong-Praktizierende daran gehindert, nach Hongkong einzureisen, obwohl sie alle gültige Einreisegenehmigungen hatten, und anschließend gegen ihren Willen zurückgebracht. Der Vorfall verursachte, dass Taiwan Protest bei der Regierung von Hongkong erhob. Vier der ausgewiesenen Praktizierenden, die entweder Rechtsanwälte, Computeringenieure oder Oberbeamte waren, und zwei Praktizierende aus Hongkong – ein Vertreter des Hongkonger Falun Gong-Vereins und eine Kontaktperson – reichten beim Höchsten Gericht in Hongkong eine rechtliche Revision ein, mit der Anschuldigung, dass die Hongkonger Regierung die Einreise der Kläger aufgrund ihres gemeinsamen „Falun Gong Hintergrundes“ verweigerte, und aufgrund deren Absicht, sich an Aktivitäten von Falun Gong während ihres Aufenthaltes in Hongkong zu beteiligen. Die Revision besagte, dass die Entscheidung der Einreisebehörde von Hongkong auf einer Diskriminierung des Glaubens, der Verletzung des internationalen Abkommens bei zivilen und politischen Rechten, und des fundamentalen Rechtes sowie der Menschenrechtsverfassung von Hongkong basiere. Deshalb bittet die Revision das Höchste Gericht, die Entscheidung für unrechtmäßig zu erklären und fordert eine Entschädigung für die Kläger. Dieser Fall ist der erste Menschenrechtsfall der Hongkong und Taiwan einschließt und ist eine der 54 internationalen Menschenrechtsanklagen, die Falun Gong-Gruppen weltweit gegen die Verfolgung eingereicht haben.

Internationale Aufmerksamkeit – die Falun Gong-Gruppen in Taiwan und Hongkong zeigen auf die KPCh für ihre Verletzung der Menschenrechte

Als Hongkong 1997 zu China zurückkam, gelobte Peking, die Regel „eine Nation, zwei Systeme“ zu beachten, wie es im Grundgesetz von Hongkong festgesetzt wurde. Seitdem die Rückkehr von Hongkong vollzogen war, hatte das kommunistische Regime Chinas ständig diesen Rechtsgrundsatz unterminiert. Zuerst wies sie die Pro-Peking Streitmacht in der Regierung und die Legislative von Hongkong an, den Artikel 23 des Grundgesetzes anzupreisen und machte alles nur Erdenkliche, um Aktivitäten von Falun Gong in Hongkong zu behindern. Es gab Schlägern den Auftrag, Falun Gong-Praktizierende anzugreifen und befahl der Hongkonger Regierung seit 2001, den ausländischen Falun Gong-Praktizierenden mit gültigen Einreisepapieren, die Einreise zu Veranstaltungen von Falun Gong zu verweigern. In den vergangenen sechs Jahren wurde 300 Praktizierenden die Einreise verweigert. Die Falun Gong-Gruppe in Hongkong und Taiwan konnte das nicht länger tolerieren und beschloss, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, in dem weiteren Bemühen, die erbärmlichen Versuche des kommunistischen Regimes Chinas aufzudecken, Falun Gong im Ausland zu unterdrücken.

Peking ist das einzige Regime der Welt, das Falun Gong verbietet, doch die Falun Gong-Gruppen und ihre Aktivitäten in Hongkong sind durch die Regel „eine Nation, zwei Systeme“, dem Grundgesetz von Hongkong und anderen Menschenrechtsgesetzen geschützt. Es ist eine andere Situation als in China, wo die kommunistische Partei inländische Gesetze manipuliert, um Falun Gong zu verfolgen. Deshalb weist die Revision darauf hin, dass die KPCh die Hongkonger Regierung mit einer schwarzen Liste von Falun Gong-Praktizierenden versorgt, diese hinter den Kulissen kontrolliert und die Verfolgung von Falun Gong-Gruppen im Ausland ausweitet. Die Revision verfolgte zusätzlich die Forderung, dass das Gericht die KPCh für die Bereitstellung der schwarzen Liste und für ihre anderen Aktionen der Verfolgung verantwortlich hält, und des Weiteren, dass die Gerechtigkeit durch die Wiederherstellung der Menschenrechte in Hongkong und Taiwan aufrecht erhalten werden.

Der Fall hat große Aufmerksamkeit erzielt. Das US-Außenministerium führte es in seinem Landesbericht über Menschenrechtspraktiken an, herausgegeben im Februar 2004 durch die Abteilung für Demokratiearbeit und Menschenrechte unter dem Titel „Religiöse Freiheit“, Bereich Hongkong. (Ursprungstext: 80 ausländischen Falun Gong-Praktizierenden, hauptsächlich aus Taiwan, wurden im Februar die Einreise nach Hongkong verweigert, um dort eine Konferenz zu besuchen. Vier von diesen Praktizierenden reichten eine rechtliche Revision gegen die Entscheidung der Einreisebehörde ein. Im Mai nahm der Richter das Ansuchen an, um mit dem Fall fortzufahren. Gegen Ende des Jahres erwartete die Gruppe weitere Instruktionen vom Gericht. Im Juni 2002 verweigerte man über 90 fremden Praktizierenden die Einreise nach ihrer Ankunft am Hongkonger internationalen Flughafen.)

Die Kommission für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen zweifelte ebenfalls die rechtliche Grundlage des Schrittes der Hongkonger Regierung an, Falun Gong-Praktizierende während ihres jährlichen Treffens im März 2006 auszuweisen. Es gab in den internationalen Medien Tausende Berichte über den Fall, die meisten von ihnen zitierten die Worte der Kläger, mit Betonung auf die Tatsache, dass sich die Verweigerung der Einreise von Taiwanischen Praktizierenden durch die Hongkonger Regierung auf die Absicht der KPCh bezog, ausländische Falun Gong-Praktizierende an der Einreise nach Hongkong zu hindern.

Verfahrenstechnische Anhörungen – die Hongkonger Regierung verdeckt den Beweis der Schwarzen Liste von Falun Gong

Der Fall wurde erstmals am 7. April 2003 eingereicht und es bedurfte beinahe zwei Jahre, bevor die Genehmigung – einen solchen Fall einreichen zu dürfen – der sechs Kläger bestätigt wurde. Im September 2005 und im Januar und Februar 2006 fuhr das Gericht mit der Ermittlung des Falles in Bezug auf den Beweis der Verweigerung der Einreise der Kläger durch die Hongkonger Regierung fort und auch mit der Ermittlung, ob die Hongkonger Regierung die schwarze Liste von Falun Gong – bereitgestellt von der KPCh – besitze oder nicht.

Neben der positiven Beurteilung der Forderung der Kläger durch den Vorsitzenden Richter Hartmann, dass relevante Beweise bereitgestellt werden müssen, weigerte sich die Hongkonger Regierung – ganz und gar unwillig mit dem Gericht zu kooperieren – jegliche stichhaltigen Informationen zur Verfügung zu stellen und stellte den wahren Grund für das Zurückschicken der Kläger unter den Vorwand der Immunität des „öffentlichen Interesses“. Darüber hinaus forderte sie, dass nur die Richter, nicht die Kläger, das „vertrauliche Dokument“ lesen dürften. Obwohl der Richter der Forderung zustimmte und das Dokument für sich las, bemerkte er in seinem späteren Urteil, dass die Informationen, die von der Hongkonger Regierung bereitgestellt wurden, kaum relevant für die Menschenrechtsangelegenheit in diesem Fall gewesen wären. Ermutigt durch ihren Boss hinter den Kulissen (KPCh) lehnte es die Hongkonger Regierung ab, zuzugeben, dass die Zurückweisung der Praktizierenden mit Falun Gong oder der schwarzen Liste etwas zu tun gehabt hätte. Des Weiteren konnte sie keinen Beweis oder eine Tatsache vorbringen, die hätte belegen können, dass die Kläger als Bedrohung für die Sicherheit Hongkongs angesehen worden wären, wie damals behauptet worden war. Deshalb gab das Gericht die Hoffnung auf, dass es irgendeine nützliche Information erhalten würde, um diesen Rechtsstreit zu einem Urteil zu bringen. Als Ergebnis waren die Kläger und die internationalen Medien zum einen noch überzeugter davon, dass die KPCh den Befehl gegeben hatte, Falun Gong-Praktizierende an der Einreise nach Hongkong zu hindern und zum anderen davon, dass die Hongkonger Regierung niemals zugeben würde, dass die Zentralregierung irgendetwas Ungesetzliches getan hätte.

Substantielle Anhörungen: der Richter tadelt die Hongkonger Regierung für den Mangel an Offenheit

Vier Jahre danach wurde der Fall vor das Höchste Gericht in Hongkong gebracht. Das Gericht, das für das erste Verfahren in diesem Fall verantwortlich ist, führte vom 5. bis 8. März 2007 seine substantiellen Anhörungen durch. Richter Hartmann wird sein Urteil vorbringen, ob die Hongkonger Regierung durch die Zurückweisung der Falun Gong-Praktizierenden aus Taiwan das Grundrecht von Hongkong und das internationale Menschenrechtsabkommen verletzt hat. Die Eröffnung der Anhörung anfang März kennzeichnete den Beginn der wichtigen Phase, in der das Höchste Gericht zu einer Entscheidung in diesem Fall über die grundlegenden Menschenrechte kommen muss.

Während der substantiellen Anhörungen vom 5. bis 8. März 2007 stellte Herr Xia Boyi, der Anwalt der Kläger, einen detaillierten Bericht vor, über die Verfolgung von Falun Gong-Gruppen durch die KPCh. Des Weiteren darin von den friedlichen Aktivitäten von Hongkonger Praktizierenden, einschließlich der Anführung eines Falles gegen Falun Gong-Praktizierende, die im Jahr 2002 angeklagt wurden, den Verkehr blockiert zu haben sowie dem Statement des ehemaligen KPCh Diplomaten, Herrn Chen Yonglin, der in einer amerikanischen Kongressanhörung bestätigte, dass er der KPCh einmal geholfen hätte, Namen von Falun Gong-Praktizierenden für die schwarze Liste zu sammeln. Der Anwalt brachte auch einmal mehr die Angelegenheit von „ein Land, zwei Systeme“ in Erinnerung. Herr Xia Boyi erklärte weiterhin, dass sich das Rechtssystem auf dem Festland von dem in Hongkong unterscheiden würde und die Definition von „Demonstration“ an diesen zwei Plätzen unterschiedlich wäre. Die KPCh bezeichnete die Aktivitäten von Falun Gong als „Störung der öffentlichen Ordnung“ und wenn Hongkong es ebenso behandeln und die durch den Standard im Festland bereitgestellten Informationen als Grundlage benutzen würde, um die Einreise der taiwanischen Kläger in Hongkong zu verbieten, um an „störenden“ Aktivitäten von Falun Gong teilzunehmen, wäre dies offensichtlich eine inkorrekte und unvernünftige Durchführung des Gesetzes.

Am 8. März, dem letzten Tag der Anhörungen, bat Richter Hartmann unmissverständlich Herrn Feng Huajia, den Verteidiger der Hongkonger Regierung, nicht um den heißen Brei herum zu reden und sagte, dass bis jetzt alle von der Hongkonger Regierung bereit gestellten Dokumente irrelevant für diesen Fall gewesen seien und deshalb wären das alles leere und bedeutungslose Materialien, die rein gewaschen wurden. Deshalb war es klar, dass die Hongkonger Regierung, wie von Herrn Xia Boyi vermutet wurde, dem Gericht gegenüber nicht aufrichtig war und das Gericht nicht unterstützt hatte, um die Fakten darzulegen. Wie könnte mit diesen inhaltslosen Dokumenten vom Gericht ein Urteil erwartet werden, ob die Zurückweisung der Einreise durch die Regierung ein Akt gegen die Menschenrechte war? Richter Hartmann erklärte, dass die Hongkonger Regierung so unaufrichtig war, dass das Gericht denken könnte, sie hätte kein Vertrauen in das Gericht. Die Regierung und das Rechtswesen in Hongkong sollten einander respektieren und jeden Fall einer rechtlichen Revision entsprechend der Gesetze betrachten. Richter Hartmann war sehr enttäuscht über die von den Anwälten der Regierung bereitgestellten leeren und bedeutungslosen Dokumente und er hoffte, dass die Verteidiger der Regierung die Meinung des Gerichts überbringen würden.

Richter Hartmann wies des Weiteren auf die Tatsache hin, dass der Verteidiger behauptet hätte, dass alle Dokumente für die Einreiseverweigerung in Übereinstimmung mit dem sogenannten „Standardablauf“ aus dem Computer gelöscht worden wären – nach weniger als einem Monat nachdem die Kläger im Februar 2003 zurückgekehrt waren. Der Richter sagte, dass es gegen die übliche Handlungsweise der Einwanderungsbehörde sei, zu behaupten, dass relevante Informationen nach nur einem Monat gelöscht würden. Am Nachmittag des letzten Tages berichtete Verteidiger Feng dem Richter, dass er ein „vertrauliches Dokument“ bereitstellen könne, doch der Richter war weder beeindruckt, noch glaubte er, dass er dies am allerletzten Tag tun würde. Deshalb weigerte sich der Richter, es zu lesen.

Die Kläger rufen das Gericht auf, „eine Nation, zwei Systeme“ und Rechtssysteme aufrecht zu erhalten

Der Richter wird sein Urteil innerhalb von zwei Monaten nach den Anhörungen abgeben und beide Seiten – sowohl die Hongkonger Regierung als auch die Taiwanische Regierung – verbleiben besorgt über den Ausgang des Falles.

Frau Zhu Wanqi, die Sprecherin der Kläger sagte, nachdem die substantiellen Anhörungen beendet waren: „Wir fanden die Art abscheulich, wie die Hongkonger Regierung versuchte, die Zeugen und das Rechtssystem von Hongkong zu betrügen. Die Falun Gong-Gruppe und die Menschen in Taiwan waren vom Benehmen der Hongkonger Regierung vor Gericht enttäuscht. Wenn wir nach Taiwan zurückgekehrt sind, werden wir der Präsidentschaft und der Kommission für Festland-Angelegenheiten von Taiwan über den Ausgang der Anhörungen berichten. Obwohl das Urteil bisher noch nicht gefällt ist, wurden das hässliche Gesicht und das erbärmliche Verhalten der Hongkonger Regierung, die versuchte hatte, die Einmischung der KPCh zu vertuschen, vollkommen aufgedeckt. Wir hoffen, dass Richter Hartmann in der Lage sein wird, das Gesetz durch das Beharren auf „eine Nation, zwei Systeme“ im Namen der Hongkonger Rechtssprechung aufrecht zu erhalten und den Menschen in Hongkong und Taiwan und den Falun Gong-Praktizierenden juristische Gerechtigkeit widerfahren zu lassen!“

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