Todesmeldung! In der Stadt Macheng, Provinz Hubei wurde wieder eine Falun Gong-Praktizierende von Polizisten zu Tode verprügelt (Foto)

In der Stadt Macheng, Provinz Hubei, waren bereits vier Falun Gong-Praktizierende von Behörden zu Tode geprügelt und lebendig verbrannt worden. Neulich prügelten Polizisten erneut eine 37-jährige Falun Gong-Praktizierende, namens Li Jiju, aus Xiban einem Dorf bei Macheng, zu Tode.

Am 15.05.2002 besuchte eine Mitpraktizierende Li Jiju zu Hause. Da sie eine große Reisetasche bei sich hatte, dachten die Polizisten, die sich in der Nähe von Lis Zuhause aufhielten, dass darin Falun Gong Materialien versteckt seien. So kletterten am Mittag desselben Tages Dutzende Polizisten über die Mauer und brachen in Lis Wohnung ein. Da Li Jiju ihr Recht schützen wollte und ihnen sagte, dass ihr Verhalten gesetzwidrig sei, wurde sie von der Polizei verprügelt, solange bis sie ihr die Rippen brachen. Anschließend schleppten die Polizisten Li ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Macheng.

Sie wurde in der zweiten Abteilung des Gefängnis eingesperrt, wo sie mit einem Hungerstreik dagegen protestierte und ihre sofortige Freilassung forderte. Auf Veranlassung des Parteichefs, Li Shengguo, Leiter der ersten Abteilung der Polizeibehörde, Yang Gandun, und Polizist, Shan Wenshan, wurde Li am 20.05.2002 zur Longchi-Polizeistation gebracht und dort verhört. Während diesem Verhör setzten Polizisten brutale Foltermethoden ein, so dass Li letztendlich qualvoll starb. Lis Leiche weißte unzählige Verletzungen auf, die durch das wiederholte Schlagen verursacht waren. An mehreren Stellen waren ihre Knochen gebrochen und an ihrem Hals waren deutliche Würgespuren zu sehen. Nach ihrem Tod verbreiteten die Behörden das Gerücht, dass Li aus dem Gebäude gesprungen sei und Selbstmord begangen habe. Die zuständigen Polizisten gaben den Familienangehörigen sowie Verwandten keine Auskunft, stattdessen drohten sie ihnen sie ebenfalls zu verhaften.

Gleichzeitig wurden die Wohnungen von mehreren weiteren Falun Gong-Praktizierenden von den Behörden überwacht. Den Praktizierenden wurde verboten, miteinander Kontakt aufzunehmen. Am Tag an dem Lis Leichnam beim Krematorium ankam, vertrieben die Behörden die Mitarbeiter des Krematoriums und Lis Leiche wurde von mehreren Dutzend Polizisten überwacht. Keine Familienangehörigen und Freunde durften in die Nähe kommen. Als jemand versuchte, den Leichnam zu fotografieren, wurde er verprügelt und der Film zerstört.

Am nächsten Tag wurde die Anzahl der im Krematorium bewachenden Polizisten auf mehrere Hundert erhöht. Von Lis Zuhause bis zum Krematorium standen insgesamt über 200 Polizisten sowohl in Uniform als auch in Zivilkleidung Wache. Die Familienangehörigen und Verwandten konnten sich nicht mehr frei bewegen. Keinem Familienangehörigen wurde erlaubt, die Verletzungen auf dem Leichnam untersuchen zu lassen.

Die Behörden hingegen behaupteten, sie würden Gerichtsmediziner veranlassen, die Todesursache festzustellen. Allerdings stellte keiner der Gerichtsmediziner, sowohl aus der Region als auch aus der Stadt, ein Gutachten aus, nachdem er die Leiche gesehen hatte. Schließlich ließ die Polizeibehörde Lis Leichnam einäschern und gab den Familienangehörigen 32 000 Yuan (ca. ? 4000) Schadensersatz, um zu vermeiden, dass sie vor Gericht gehen.

Die Polizeibehörde hält die Täter, Herr Yin und einen anderen Polizisten der Longchi-Polizeistation versteckt. Nach Außen behaupteten sie jedoch, dass sie diese zur Verantwortung ziehen würden, jedoch bekamen sie sie in Wirklichkeiten nie zu Gesicht.

Telefonnummer der Verantwortlichen:

Chef des Disziplinkontrollkomitees der Stadt Macheng, Li Shengguo: 0086-713-2926918

Direktor der Polizeibehörde der Stadt Macheng: Cheng Kaiyuan: 0086-713-2923468

Politleiter der Polizeibehörde: Bai Kaiyu: 0086-713-2913397

Leiter der ersten Abteilung der Polizeibehörde: Yang Gandun: 0086-713-2912681

Polizist der ersten Abteilung: Shan Wenshan: 0086-713-2923432

Direktor der Longchi-Polizeistation: Yang Feng: 0086-713-2914477

Chinesische Version unter: http://minghui.ca/mh/articles/2002/6/9/31472.html
Original vom: 09.06.02
Übersetzt am: 11.06.02
Veröffentlicht am: 13.06.02

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