Norwegen: Seminar über „Meinungsfreiheit in China“ in Stavanger

Am 15. März 2007 veranstaltete Amnesty International in Stavanger, Norwegen, ein Seminar mit dem Thema „Meinungsfreiheit in China“. Im Seminar hielt Gerald Folkvord, Leiter der China Gruppe von Amnesty International Norwegen, einen Vortrag über die Zensur und Meinungsfreiheit in China und auch über die vielen Schwierigkeiten, auf die Menschenrechtsaktivisten und Verteidiger der Glaubensfreiheit stoßen. Die Falun Gong-Praktizierende, Frau Kari Veseth, hielt einen kurzen Vortrag über die Verfolgung von Falun Gong und über das Verbrechen des Organraubs an lebenden Falun Gong-Praktizierenden. Darüber hinaus berichteten zwei Falun Gong-Flüchtlinge, Herr Li und Frau Dai, über ihre persönlichen Folter-Erfahrungen.

Laut Gerald Folkvord ist China offensichtlich das Land mit den größten Überwachungsmechanismen und Medien- und Internetzensur und die Behörden verwenden jede erdenkliche Methode, um Informationen und Meinungen zu kontrollieren. Die chinesische Regierung besitzt das Monopol zu definieren, was in der Gesellschaft als „Bedrohung“ angesehen wird und jede Kritik gegenüber der Regierung wird als ein Angriff auf die staatliche Sicherheit betrachtet. Eine große Anzahl von Menschen sind unter den Anschuldigungen „Störung der öffentlichen Ordnung“, „Untergrabung der staatlichen Autorität“ und „Schädigung des Parteirufes“, was im Grunde genommen alles beinhalten kann, zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe oder sogar zum Tode verurteilt worden.

Als Beispiel schilderte Herr Folkvord den Fall von Herrn Bu Dongwei. Herr Bu ist Falun Gong-Praktizierender und wurde für zehn Monate ins Arbeitslager gesperrt, weil er eine Petition an die Regierung schickte, in der er darum gebeten hat, das Verbot von Falun Gong noch mal zu überdenken. Im Mai 2006 wurde er wieder unter der Anschuldigung „Störung der öffentlichen Ordnung“ verhaftet, weil sich in seinem Besitz Falun Gong-Bücher befanden und weil er Mitglied einer internationalen Organisation, der Asien Stiftung, war. Amnesty betrachtet ihn als einen politischen Gefangenen, der in großer Gefahr ist gefoltert zu werden.

Herr Folkvord gibt an, dass China Medien als Propaganda verwendet, um kritische Stimmen zu verleumden, bevor sie inhaftiert werden. Das wurde noch mal von Frau Veseth bestätigt, die berichtete, wie das chinesische Regime auf dem Platz des Himmlischen Friedens die so genannte „Selbstverbrennung“ simulierte und anschließend behauptete, dass fünf Falun Gong-Praktizierende sich selbst angezündet hätten. Das Ziel war Hass zu schüren und die Anwendung von brutaler Folter, Demütigung und Vergewaltigung von Falun Gong-Praktizierenden zu rechtfertigen. Über 3.000 detaillierte Fälle sind dokumentiert worden, wo Praktizierende an den Folgen der Folter gestorben sind. Doch die Dunkelziffer liegt weitaus höher.

Auch die Enthüllung des Organraubs, sagt Frau Veseth, wird vom chinesischen Regime als eine “Bedrohung” für die Gesellschaft betrachtet. Herr Cao Dong, ein Falun Gong-Praktizierender, wurde für den „illegalen Kontakt mit Anti-China Gruppen innerhalb und außerhalb Chinas“ und für das „illegale geben von Interviews“ zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte sich mit Herrn Edward McMillan-Scott, dem Vizepräsidenten des Europaparlamentes getroffen und ihm berichtet, dass er Falun Gong-Praktizierende in einem chinesischen Gefängnis gesehen habe, denen man die Organe ohne ihre Zustimmung entfernt hatte.

Die Anschuldigungen, dass das chinesische Regime von lebenden Falun Gong-Praktizierenden die Organe entnimmt und später zur Beweisvernichtung ihre Leichen einäschert, ist in der neuesten Veröffentlichung des Berichts „Blutige Ernte“ (1) bestätigt worden. Die Verfasser sind der kanadische Menschenrechtsanwalt David Matas und der ehemalige Staatssekretär im kanadischen Parlament David Kilgour. Ihre Schlussfolgerung ist deutlich: „Wenn alle Informationen zusammengetragen sind, ergibt es ein schreckliches Bild.“ Zwischen 2000 und 2005 sind 41.500 Organtransplantationen durchgeführt worden, deren Spender nur Falun Gong-Praktizierende sein können. Matas und Kilgour glauben, dass der Organraub immer noch existiert und sie betrachten ihn als ein Verbrechen gegen die Menschheit.

Von links: Übersetzerin Frau Hong, und die Falun Gong-Praktizierenden Herr Li und Frau Dai

Am Ende des Seminars berichteten Herr Li und seine Ehefrau Frau Dai über ihre Erfahrungen in chinesischen Arbeitslagern. Herr Li durfte sich keinen Rechtsbeistand holen und wurde willkürlich zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt. Ebenso wurde Frau Dai ohne rechtliches Verfahren zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt. Beide litten unter verschiedener Folter. So musste Herr Li beispielsweise mehrere Tage lang hintereinander innerhalb eines kleinen Kreises stehen und idurfte nicht schlafen. Frau Dai erlitt viele Elektroschocks und erblindete infolgedessen auf einem Auge. Außerdem sprach sie über die strengen gesundheitlichen Kontrollen bei Falun Gong-Praktizierenden, wo sie über frühere Krankheiten bezüglich Nieren, Leber und Herz befragt wurden. Später sah sie viele Mitpraktizierende nie wieder. Nach ihrer Flucht aus China erfuhr sie dann von dem Organraub und konnte erst dann den Zusammenhang verstehen und verspürte tiefes Entsetzen.

Das chinesische Regime hat öffentlich den Organraub geleugnet und geäußert, dass niemand diesen „absurden Lügen“ Glauben schenken würde. Die Nazis behaupteten damals dasselbe von den Konzentrationslagern. 1943 weigerte sich der oberste Richter am Obersten Gerichtshof in den USA, Informationen von einem polnischen Diplomaten über den Holocaust anzunehmen, mit der Begründung: „Ich sage nicht, dass der junge Mann lügt. Ich sage, dass es unglaubhaft klingt, was er berichtet. Das ist ein Unterschied.“

Anmerkungen :

(1) Der 2., erweiterte, Untersuchungsbericht von D. Kilgour und D. Matas zu den Anschuldigungen des Organraubs an Falun Gong-Praktizierenden in China, vom Januar 2007 mit dem Titel "Blutige Ernte", ist in verschiedenen Sprachen hier verfügbar: http://organharvestinvestigation.net /

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv