Hongkonger Praktizierende klagen gegen Jiang Zemin in Hongkong

Am 28.06.2007 reichten die Hongkonger Falun Gong-Praktizierenden Zhu Keming und Fu Xueyin beim Obersten Gerichtshof die Zivilklage gegen den Ex-Präsidenten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) Jiang Zeming und gegen den Ex-Ministerpräsidenten Li Lanqing, sowie gegen den Abgeordneten des Politbüros Luo Gang ein. Die drei Beschuldigen initiierten die Verfolgung von Falun Gong in China und verstoßen somit gegen Menschenrechte. Sie befahlen Folter, psychische Verletzung, illegale Überwachung und Hausarrest; sie missbrauchten schlichtweg ihre Machtbefugnisse. Die zwei Kläger forderten einen Schadensersatz und zeigten das ärztliche Attest eines Hongkonger Krankenhauses. Sie warfen den Beschuldigten vor, dass die, durch die drei Angeklagten betriebene Verfolgung, dazu geführt habe, dass 100 Millionen Falun Gong-Praktizierende und deren Familiemitglieder unter körperlichen oder seelischen Verletzungen leiden. Sie selbst sind bis heute noch immer nicht vollkommen genesen von den Auswirkungen ihrer Folterungen.

Anzeigetafeln beschreiben die von den Angeklagten begangenen Verbrechen

Zur Unterstützung der Klage, hielten die Falun Gong-Praktizierenden eine Parade von dem Obersten Gericht bis zum Chater

Der Oberste Gerichtshof hat die Klage angenommen und wird in sieben bis zehn Tagen eine Antwort geben, ob die Klage an das Festland China weiter gereicht wird. Dies ist die achtzehnte Klage gegen Jiang, den ehemaligen Präsidenten der KPCh und Staatspräsidenten von China.

Zhu Keming hatte schon einmal in Peking gegen Jiang geklagt.

Zhu wurde im September 2000 in Peking verhaftet, weil er damals beim Obersten Gerichtshof und der obersten Staatanwaltschaft in Peking die Klage gegen Jiang einreichte. Deswegen wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis wurde er mit vielen Foltermethoden, wie z.B.Elektroschocks, behandelt. Er hat Einsprüche geschrieben und den Gefängnisleiter um das Weiterleiten an den führenden Repräsentanten des Staats gebeten. Aber er hatte nie eine Antwort darauf erhalten.

Er sagte, die Falun Gong-Praktizierenden in China konnten unter der Herrschaft der KPCh keinen Schutz durch das Gesetz bekommen, jedoch sei er ein Hongkonger Bürger, gemäß des Hongkonger Gesetzes könne er bei dem Hongkonger Gerichtshof Anklage einreichen.

Er meinte, dass die Hongkonger Regierung ihn nicht so behandeln werde, wie die KPCh, und ihn verhaften oder des Landes verweisen würde, weil er den Weg einer Anklage gehe. Das Hongkonger Gesetz sollte die Rechte der Bürger schützen. Allerdings müsse er schauen, ob er den Mut habe, mit der KPCh in Konfrontation zu gehen.

Fu Xueying sagt, sie habe keine Angst vor der Macht der KPCh

Fu sagte, sie sei zwei Jahre im Gefängnis eingesperrt gewesen. Was sie dort erlitten habe, könne die Außenwelt sich nicht vorstellen. Seit ihrer Entlassung bis heute könne sie nicht lange sitzen. Die Verletzung auf ihrer Haut ist noch nicht geheilt. Jedoch sei das psychische Leiden vielfach bitterer als die Wunden am Körper.

Sie sagte: „ Heute wage ich, die drei Kriminellen anzuklagen, nicht nur um meine Menschenrechte und Freiheit zu fordern, sondern auch um die Rechte der …zigtausenden verfolgten Falun Gong-Praktizierenden in China zurück zu fordern. Ich, eine kleine Frau habe keine Angst vor der starken Macht der KPCh. Wovor hat die Hongkonger Regierung Angst? Hoffentlich kann sie es der KPCh zeigen.“

Als der erfahrende Rechtsanwalt Paul Harris hörte, dass die zwei Kläger die Umerziehungserklärung im Gefängnis trotz der Folter nicht unterzeichneten, erwies er ihnen den höchsten Respekt. Der Rechtsanwalt Paul Harris genießt einen guten Ruf in Hongkong. Er hatte bereits zwei Mal, jeweils 2002 und 2003, Falun Gong-Praktizierende beim Gerichtsverfahren in Hongkong vertreten.

Von 2002 bis 2007 schenkt der Kreis der Justiz seine ganze Aufmerksamkeit der genannten größten Zivilklage der internationalen Menschenrechte des 21. Jahrhunderts. Die drei Beschuldigten sind von Falun Gong-Praktizierenden in sechzehn Staaten auf der Welt angeklagt worden. Hongkong ist jetzt der siebzehnte Ort der Klage geworden und gleichzeitig der sechste in der Asien- und Pazifikregion. Die drei wurden auch vorher in Taiwan, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland angeklagt.

Die Menschenrechtsanwältin Zhu Wangqi ist die Koordinatorin der Klage. Sie sagte, dass die Falun Gong-Praktizierenden der Meinung seien: „…wenn China Falun Gong verfolgt, so kann man in Hongkong und Taiwan eine Klage dagegen einreichen“. Obwohl Hongkong unter der Herrschaft der KPCh stehe, dürfen die Menschen dank dem Gesetz „Ein Staat, zwei Systeme“ Falun Gong in Hongkong frei praktizieren und ihre Rechte ausüben. Denn die juristischen Staatapparate dienen im Festland China der KPCh und erlaubten Falun Gong-Praktizierenden kein faires gerichtliches Verfahren oder gerichtliche Unterstützung, die beiden Hongkonger Praktizierenden konnten nur beim Hongkonger Obersten Gerichtshof ihre Klage erheben. Aber diese Aktion sei gesetzmäßig, sei aber auch ein Prüfstein für die Hongkonger Regierung, ob sie das Gesetz respektiere oder der Rechtstaat sich der politischen Macht der KPCh unterordne.

Zhu Wangqi sagte auch, Hongkong sei eine empfindliche Region in den Augen der KPCh. Wie der Gerichtshof in Hongkong auf die Klage reagieren werde, solle eine Orientierungsleitlinie für die Klagen für Menschenrechte in der ganzen Welt haben. Es lohne sich, dass jeder Mitarbeiter in der Justiz dem Fall Beachtung schenke. Ob die Hongkonger Bürger die Menschenrechte und den Rechtsstaat noch wollten, ob der Hongkonger Gerichthof auf eine unabhängige Justiz bestehe, werde durch diesen Fall überprüft werden.

Der Mut des Rechtsanwalts Paul Harris ist lobenswert

Über den Rechtsanwalt Paul Harris sagte die Menschenrechtsanwältin Zhu, dass viele Rechtsanwälte auf der Welt für Falun Gong sprechen, aber in Hongkong sei Pauls Mut, den Druck der KPCh zu ignorieren und sich für die zwei Falun Gong-Praktizierenden einzusetzen, sehr selten und besonders bemerkenswert. Sie zolle ihm hohen Respekt und sei der Meinung, dass alle Mitarbeiter in den juristischen Kreisen in Hongkong diesen Mut zeigen sollten.

Der Sprecher des Hongkonger Falun Dafa-Vereins Jian Hongzhang sagte: „Hongkong hat die historische Verantwortung, gegen die Hauptschuldigen der Verfolgung Anklage zu erheben. Es gibt in Hongkong das Arrangement von „Ein Staat, zwei Systeme“ und Hongkong sei frei von der Diktatur durch die KPCh. Hongkong sollte den Chinesen unter der Herrschaft der KPCh zeigen: Die Hongkonger haben keine Angst vor der schurkischen Macht der KPCh. Hongkong hat die Chance, sich seiner historischen Position zu stellen, indem es die Klage, die einmalig in der chinesischen Geschichte ist, annimmt und die Verantwortung übernimmt. Eine richtige gesetzliche Entscheidung zu fällen, wird an alle Kinder der Hongkonger und allen folgenden Generationen überliefert. Wenn sie gut gehandelt hat, freuen sich sogar die Gottheiten; wenn sie nicht gut gehandelt hat und zum Komplizen der KPCh wird, muss sie die Konsequenz ziehen. Seit Menschengedenken ist eine Verfolgung des orthodoxen Fa nie gelungen. Man wird keinem guten Ende begegnen, egal ob man direkt oder indirekt an der Verfolgung teilnimmt, oder gefühllos bei der Verfolgung zuschaut. Steht auf der Seite der Gerechtigkeit, wählt eine gute Zukunft für euch.“

Um 14.00 Uhr nachmittags hielten Falun Gong-Praktizierende die Pressekonferenz vor dem obersten Gerichthof ab. Anschließend fand die Parade, an der über 300 Falun Gong-Praktizierende teilnahmen, statt.

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