Herr Liu Peng starb in der Stadt Tianjin

Hr. Liu Peng wurde am 26. Oktober 1966 geboren und lebte in der Stadt Tianjin. Im Jahre 1997 fing er an, Falun Gong zu praktizieren.

Im Oktober 2000 verhaftete ihn die Polizei in seiner Wohnung und sperrte ihn anschließend im Kreisgefängnis Hebei ein. Er wurde gezwungen, über 10 Stunden täglich zu arbeiten und wurde auch gefoltert, indem ihm z.B. drei Eimer kaltes Wasser über den Kopf gegossen wurden. Das führte dazu, dass er die Kontrolle über seine unteren Gliedmaßen verlor. Er litt unter extremen Schmerzen und konnte nicht mehr aufstehen. Er musste mit seinen Ellbogen auf dem Boden entlang robben. Weil er auf dem Boden geschleift wurde, waren alle seine Kleider zerrissen. Am ganzen Körper hatte er Abschürfungen und er hustete Blut.

Trotz seines erbärmlichen körperlichen Zustandes wurde er im eiskalten Winter 2000 in das Shuangkou Zwangsarbeitslager in der Stadt Tianjin verlegt. Weil er nicht aufstehen konnte, ließen ihn die Wächter im Schnee liegen, weshalb seine Beine schlimm anschwollen. Seine Schürfwunden klebten an seinen Kleidern fest und er musste enorme Schmerzen aushalten, als mit einem Löffel Eiter von seinen Beinen abgeschabt wurde. Er konnte nicht gehen.

Im Jahre 2001 kam er frei, doch seine Beine hatten sich noch nicht wieder erholt und schwollen sogleich an, wenn er versuchte, eine Weile zu stehen. Seine Frau musste sich einen Job suchen, um die Familie über die Runden zu bringen. Die örtlichen Polizisten und die Nachbarschaftsadministratoren schikanierten ihn fortwährend, bedrohten ihn und beobachteten ihn streng. Der Vorsitzende der Nachbarschaftsverwaltung sagte: „Für Falun Gong-Praktizierende gibt es keine Haftbeschränkung. Wir können Dich einsperren, so lange wir wollen.“ Sooft irgendwelche Praktizierenden in der Nachbarschaft verhaftet wurden, kamen Polizisten, um Hr. Liu zu verhören.

Unter solch geistiger und körperlicher Folter starb Hr. Liu Peng am 13. November 2007 im Alter von 41 Jahren. Er hinterließ seine Ehefrau und seine 10 jährige Tochter.

Chinesische Version unter:
http://minghui.org/mh/articles/2007/12/17/168551.html

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