Todesmeldung! Herr Yu Zhenyi starb an Misshandlungen im Dritten Gefängnis in Harbin (Provinz Heilongjiang) und Wanjia-Krankenhaus

Herr Yu Zhenyi, geboren 1974, kam aus der Provinzhauptstadt Harbin. Im August 1999 wurde er von der Polizei der Polizeibehörde im Stadtteil Nangang gesetzwidrig festgenommen. Die Polizei nahm ihm Bargeld in Höhe von 7000 Yuan und ein Handy weg. Am 19. September 1999 wurde Herr Yu zum zweiten Mal von der Polizei aus Nangang inhaftiert und an die obere Polizeibehörde übergeben. Er wurde in ein Hotel eingesperrt. Die Polizei beschlagnahmte diesmal 5000 Yuan. Später wurde er nacheinander zur Polizeiniederlassung Nangang, Staatsanwaltschaft Nangang und Gericht Nangang gebracht. Im September 2001 wurde Herr Yu zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Ergebnis einer Körperuntersuchung von Herrn Yu wies einen negativen Gesundheitszustand aus. So wurde die Einlieferung ins Gefängnis abgelehnt. Die Polizei sperrte Herrn Yu wieder in die Nangang Polizei-Niederlassung ein. Anfang April 2002 verschlechterte sich der Zustand von Herrn Yu. Er wurde ins 3. Gefängnis Harbin eingeliefert und am 25. April von dort ins Wanjia Krankenhaus gebracht. Bis dahin war er geistig noch sehr gesund. Gegen Mitternacht desselben Tages wurde er vom Wanjia Krankenhaus ins 2. Krankenhaus der lokalen medizinischen Universität zur Intensivstation gebracht. Er befand sich in höchster Lebensgefahr. Sein ganzer Körper zuckte und er befand sich in einem geistig verwirrtem Zustand. Nach dem Krankenhausaufenthalt wurde er am Kopf heftig geschlagen. Es hatte ein Extravasat an seiner Brust und viele innere Verletzungen. Ein Vorderzahn war gebrochen. Am 29. Mai lehnte das Krankenhaus weitere Behandlungen ab. Herr Yu wurde nach Hause gebracht. Dort starb er am 14. Juni.

Als Herr Yu noch bei klarem Verstand war, hatte er erzählt, dass ihm während des halbtägigen Aufenthalts im Wanjia Krankenhaus unter Zusammenwirkung von 4-5 Leuten eine unbekannte Flüssigkeit ins Gehirn injiziert worden war. Vor dem 25. April 2002 hatten Familienangehörige von Herrn Yu mehrmals für ihn klinische Behandlung auf Bürgschaft verlangt. Die Polizei hatte es immer abgelehnt. Jedoch hat die Polizei auf eigene Initiative vom 25. April bis zum 29. Mai für Herrn Yu eine klinische Behandlung auf Bürgschaft durchgeführt.

Yus Vater ist auch Falun Gong-Praktizierender. Er wurde im Juli 2002 von der Polizeistation im Stadtteil Taiping inhaftiert, als er auf der Straße Infomaterialien über Falun Gong und die grausame Verfolgung verteilte. Er wurde zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt.

Genaue Informationen über den Tod von Herrn Yu Zhenyi sind bisher noch nicht bekannt.

Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2002/8/26/35505.html
Original vom 26.08.02
Übersetzt am 26.08.02
Veröffentlicht am: 27.08.02

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