Todesmeldung! Frau Liu Zhi wurde zwangsweise eingeäschert (Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning)

Frau Liu Zhi

Am 29. August 2002 wurde die Praktizierende Liu Zhi aus der Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning von der Polizeistation Jintie in einen „Gehirnwäsche“ Kurs gebracht. Am 25. August 2002 teilte das „610-Büro“ der Stadt Jinzhou ihren Familienangehörigen mit, dass sie gestorben sei. Ihren Leichnam ließ die lokale Polizei sofort einäschern.

Im Mai 2000 wurde Frau Zhi gesetzwidrig zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt und im Masanjia-Arbeitslager eingesperrt. Nachdem sie freigelassen wurde, musste sie ihr Zuhause verlassen und wurde obdachlos, um dem „Gehirnwäsche“ Kurs zu entkommen. Jedoch wurde sie im August als sie nach Hause kam, um sich um Kleidung für ihren Sohn wegen des Semesterbeginns zu kümmern, entführt und zu Tode gequält.

Frau Li Zhi, im Mai 1941 geboren, wohnte in der Jintiegasse 67-73, Wohnviertel Linghe, Stadt Jinzhou. 1998 fing sie an, Falun Gong zu üben. Nach der Unterdrückung von Falun Gong am 20. Juli 1999 war sie dreimal nach Peking gefahren, um eine Petition einzureichen. Jedoch kam sie daraufhin 9 Monate in das Masanjia-Arbeitslager und wurde erst einen Tag vor dem chinesischen Neujahr 2001, nach dem Mondkalender, freigelassen. Im Mai 2002 führten 5 Polizisten der Polizeistation Jinzhou Liu von Zuhause ab. In der Abteilung für Politik und Recht wurde sie den ganzen Tag verhört und bekam nichts zu Essen. Nachdem ihr Mann mit 2000 Yuan (250 Euro) erpresst wurde, kam Liu frei.

Danach entführte das „610-Büro“ der Stadt Jinzhou einige Falun Gong Praktizierende zum „Gehirnwäsche“ Kurs. Unter diesem Umstand blieb Liu keine andere Wahl, als ihr Zuhause zu verlassen.

Nach 3 Monaten kam Liu am 18. August nach Hause, um die Kleidung für ihren Sohn wegen Semesterbeginns vorzubreiten. Am 20. August, etwa um 8 Uhr, brachen 5 – 6 Menschen des Wohnviertels unter der Leitung von Li Changming (männlich, 40 Jahre) der Polizeistation in die Wohnung ein und trugen sie vom Bett ohne Schuhe und Jacke in den Polizeiwagen. Sie wurde in den „Gehirnwäsche“ Kurs der Stadt Jinzhou gebracht. Wer Liu Zhi kannte, weiß, dass sie ein guter Mensch war. Sie war hilfsbereit und vorbildlich.

Am 25. August um 9 Uhr teilte der Leiter des „610-Büro“ Familienangehörigen von Liu mit, dass sie gestorben sei. Der Leiter sagte ihrem Sohn und ihrem Mann, dass Liu Zhi am Abend des 24. August mit einer Wäscheleine, die an der Heizung des 3. Stocks gebunden war, hinunter geklettert war und fliehen wollte. Weil das Seil plötzlich riss, fiel Liu hinunter. Trotz medizinischer Notversorgung sei sie jedoch gestorben. Der Leiter sagte weiter, dass Liu Zhi eigentlich eine Nierenkrankheit hatte. Durch den Sturz wäre ihre Niere verletzt worden und dies sei der Grund ihres Todes. Lius Mann antwortete, dass seine Frau nie nierenkrank gewesen ist. Er fragte den Leiter, wieso er ihm die Nachricht über seine Frau nicht frühzeitig mitgeteilt hatte, als sie in der Intensivstation lag? Er forderte genauere Fakten sowie den Tatort, wo Liu fiel, oder Fotos auf denen dies erkenntlich sei. Außerdem wollte er die Leiche sehen, damit er die tatsächlichen Gründe ihres Todes erfahren konnte. Der Leiter allerdings verweigerte jegliche Auskunft. Zhang Yingen, stellvertretender Leiter der Polizeistation der Stadt Jinzhou (etwa 50 Jahre alt) zwang die beiden Familienangehörigen, sich an folgende Punkte zu halten:

1. Eine Einverständniserklärung für die Einäscherung unterschreiben
2. Die Begleitung zur Leichenbestattung muss auf einer bestimmten Strecke fahren
3. keine Trauerfeier veranstalten
4. Falun Gong Praktizierende dürfen nicht zu der Leichenbestattung fahren
5.
Falls sie die Gründe für Lius Tod untersuchen würden, ließe er die Leiche in kleine Stück schneiden, drohte er. Der Mann von Liu war nicht mit der Einäscherung einverstanden und verweigerte daher seine Unterschrift, worauf er und sein Sohn beschimpft und beleidigt wurden.

Um 15.55 Uhr wurde der Mann und der Sohn über den Tod von Liu informiert und um 16 Uhr wurde die Leiche von Liu zwangsweise eingeäschert, ohne Erscheinung von Familienangehörigen und ohne deren Zustimmung. Die Urne von Liu haben die Hinterblieben bis heute noch nicht bekommen.

Chinesische Version unter: http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/9/10/36350.html
Übersetzt am: 11.09.02
Original vom: 10.09.02

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