Provinz Heilongjiang: Qu Mingzhu zu einem Jahr Zwangsarbeitslager verurteilt, ihre Familie zerbricht

Name: Qu Mingzhu (曲明珠)
Geschlecht: weiblich
Alter: 37
Adresse: Dorf Guang'en, Gemeinde Chang'an, Landkreis Bin, Provinz Heilongjiang
Beruf: Angestellte einer Tankstelle
Letztes Verhaftungsdatum: 3.Juli 2008 Letzter Gefängnisaufenthalt: Zwangsarbeitslager Qianjin in Harbin (哈尔滨前进劳教所)
Stadt: Harbin
Provinz: Heilongjiang
Verfolgungsmethoden: Elektroschocks, Zwangsarbeit, Prügel, Folter, Hausplünderung, Inhaftierung

Frau Qu Mingzhu begann im Oktober 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Davor litt sie an einer Frauenkrankheit und an Migräne. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes hatte ihre Familie Schulden und ihre Ehe war nicht gut. Nach ihrer Kultivierung öffneten sich ihr Herz und ihr Geist, ihre Krankheiten wurden geheilt, sie führte wieder ein glückliches Familienleben und ihre Freunde und Verwandten lobten sie nun als gute Ehefrau und gute Mutter.

Nachdem die Kommunistische Partei China im Juli 1999 mit der Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, wurde sie viele Male von der örtlichen Polizei und anderen Regierungsmitarbeitern bedrängt, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Sie bestand darauf, weil nichts Schlechtes daran sei, sich gemäß den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu fordern und blieb deshalb standhaft bei der Kultivierung. Am 3. Juli 2008 gegen 14:00 Uhr arbeitete Frau Qu in der familienbetriebenen Tankstelle, als Lou Wei, der Leiter der Polizeidienststelle der Gemeinde Changàn im Landkreis Bin, in einem Polizeiwagen ankam. Er war in Begleitung des Polizisten Liu Shoufa. Beide durchsuchten die Tankstelle. Als sie zwei Ausgaben von “Minghui Weekly“, zehn DVD`s und einige Falun Gong Informationsbroschüren fanden, schleppten sie Frau Qu in den Polizeiwagen und brachten sie zur Polizeidienststelle der Gemeinde Changàn. Um 18:00 Uhr brachten sie die Beamten zur Polizeidienststelle im Landkreis Bin, wo sie anschließend in das Bezirksgefängnis gesperrt wurde.

Nach 21 Tagen Haft wurde Frau Qu zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt und in das Zwangsarbeitslager Qianjin in Harbin gebracht. Als sie dort ankam, führte man eine Leibesvisitation bei ihr durch und erpresste sie, die drei Erklärungen (1) zu schreiben. Im Falle einer Ablehnung würde sie riskieren, gefoltert zu werden, erklärte man ihr.

Während der Inhaftierung im Zwangsarbeitslager wurden Frau Qu und andere Praktizierende dazu gezwungen, täglich 12 bis 13 Stunden hart zu arbeiten. Einmal mussten sie Zahnstocher von Hand sortieren. War das Arbeitspensum am Ende des Tages nicht beendet, befahl der leitende Wärter jedem, die Arbeit mit in die Zellen zu nehmen und dort bis Mitternacht weiterzuarbeiten. Die Praktizierende Liu Yu aus Harbin war über 60 Jahre alt und nicht in der Lage, diese Arbeit zu verrichten. So befahlen die Wärter ihr und der 66-jährigen Praktizierenden Liang Chunrong aus Wuchang schwere Säcke übereinanderzustapeln. Letztendlich hustete Liu Yu wegen der schweren Arbeit Blut.

Einmal zwang die Lagerleitung die inhaftierten Praktizierenden, militärische Marschübungen zu machen. Frau Qu weigerte sich, die dazugehörigen Parolen zu schreien. Daraufhin rief sie der Wärter Zhang Aihui aus der Gruppe und trat brutal auf sie ein.

Während Frau Qus Gefangenschaft im Zwangsarbeitslager konnte ihr Ehemann den Druck der verschiedenen Behörden nicht mehr aushalten und verließ mit dem Kind das Haus, um in einer anderen Stadt zu leben. Die Verfolgung von Frau Qu führte dazu, dass eine normale glückliche Familie zerbrach.

Anmerkung:
(1) Drei Erklärungen: Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen“ hat sich das „Büro 610“ ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.

Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://www.minghui.org/mh/articles/2009/9/13/208239.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv