Die Jahresberichte 2010 der UNO decken die Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh auf

Bei der 13. Tagung des UNO-Menschenrechtsrates erregten die Anschuldigungen gegen die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) wegen Menschenrechtsverletzungen Aufmerksamkeit. Drei UNO-Sonderberichterstatter legten ihre Jahresberichte vor, aus denen hervorging, dass die KPCh weiterhin Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong begeht. Bei den UNO-Sonderberichterstattern handelt es sich um Professor Manfred Nowak, Sonderberichterstatter für Folter; Frau Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit, und Frau Margaret Sekaggya, Sonderberichterstatterin für die Situation der Menschenrechtler.

Professor Nowak berichtete über die Gewaltanwendung der chinesischen Polizei an Unschuldigen. Er erwähnte namentlich 16 Falun Gong-Praktizierende, die während ihrer Haft in China umgekommen sind, und verlangte eine Erklärung dafür.

Sein Bericht enthält auch die Fälle von Zhou Xiangyang und Wang Yonghang. Herr Zhou Xiangyang wurde im Mai 2003 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Weil er seinen Glauben an Falun Gong nicht aufgab, wurde er brutal gefoltert. Man sagte ihm, dass er erst ärztlich behandelt werden dürfe, wenn er seinen Glauben aufgebe. Herr Wang Yonghang ist ein ehemaliger Anwalt aus der Stadt Dalian. Er wurde während seiner Haft brutal geprügelt, was zum Bruch seines rechten Fußgelenkes führte.

Frau Sekaggya führte in ihrem Bericht weitere Fälle auf, die die Verfolgung von Rechtsanwälten betreffen. Einige chinesische Anwälte wurden eingesperrt, weil sie für Falun Gong-Praktizierende plädiert hatten. Am 31. März 2009 übermittelte sie zusammen mit anderen Sonderberichterstattern einen dringenden Appell, um Informationen von Herrn Wei Liangyue, dem Leiter der Jiaodian-Kanzlei in der Stadt Haerbin, und seiner Frau Du Yongjing zu bekommen. Herr Wei hatte Falun Gong-Praktizierenden Rechtsbeistand angeboten. „Herr Wei und seine Frau wurden eingesperrt. Sie dürfen sich keinen Anwalt nehmen, der sie vertritt, und ihr Fall darf nicht öffentlich diskutiert werden“, führte Frau Sekaggya aus. Sie mache sich Sorgen darum, dass sie während der Haft körperlich oder geistig misshandelt werden könnten.

Auch die Menschenrechtsanwälte Zhang Kai und Li Chunfu wurden in China verfolgt. Auf der Polizeistation wurde Zhang Kai mit Handschellen in einem Eisenkäfig aufgehängt und Li Chunfu wurde von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen. Während des Verhörs setzte man sie unter Druck, keine Fälle in Bezug auf Falun Gong mehr zu übernehmen. Als beide entlassen wurden, waren ihre Hände mit Blutergüssen und Narben übersät. Zhang Kais Hände waren zudem taub und geschwollen und Lu Chunfu konnte auf einem Ohr nicht mehr hören.

In der Interpellation von Asma Jahangir an die chinesische Regierung machte sie auf 16 Falun Gong-Praktizierende aufmerksam, die an den Folgen der Folter in Haft gestorben waren. Sie wies darauf hin: „Obwohl die konkreten Situationen der Todesfälle unterschiedlich waren, waren die Opfer alle Falun Gong-Praktizierende. Sie starben entweder während der Haft oder kurze Zeit nach ihrer Entlassung. Wir sind der Meinung, dass der einzige Grund für ihre Festnahme und ihren Tod der ist, dass sie Falun Gong-Praktizierende sind.“

Die typische Reaktion der KPCh auf solche Berichte ist, sie entweder zu ignorieren oder zu verneinen.

Die Jahresberichte der UNO-Sonderberichterstatter sind die wichtigsten Dokumente hinsichtlich der Situation der Menschenrechte. Die Berichte umfassen die Anschuldigungen, die Untersuchungen und die Reaktionen der betreffenden Regierungen. Die vollständigen Berichte kann man sich von der offiziellen Website der UNO herunterladen: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/13session/reports.htm. Die Dateinamen sind: Manfred Nowak, A/HRC/13/39/Add.1, A/HRC/13/39/Add.5; Asma Jahangir, A/HRC/13/40/Add.1; Margaret Sekaggya, A/HRC/13/22/Add.1.

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