Der slowakische Vizepremierminister empfängt Falun Gong-Praktizierende

Herr Liu Hongchang berichtet von seinen Erfahrungen bei der Verfolgung von Falun Gong

Der 20. Juli 2010 war der elfte Jahrestag der Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh. Aus diesem Anlass empfingen der Vizepremierminister sowie Parlamentsabgeordnete der Slowakei den Falun Gong-Praktizierenden Herrn Liu Hongchang, der zurzeit in den Niederlanden wohnt, um seine persönlichen Erlebnisse bezüglich der Verfolgung zu hören. Dabei brachten sie ihre Unterstützung für die Beendigung der Verfolgung zum Ausdruck.

Weil Herr Liu in Festlandchina seinen Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollte, wurde er von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gesetzwidrig zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Gefängnis war er Folter und Misshandlungen ausgesetzt. Nach Ablauf seiner Haftzeit im Jahr 2006 wurde er freigelassen und mit Hilfe aus der internationalen Gesellschaft kam er in die Niederlande.

Der slowakische Vizepremierminister für Menschenrechte und Minderheiten, Dr. Rudolf Chmel, erklärte, dass er sich damals als Kulturminister während eines Staatsbesuches in China gegen die Verfolgung von Falun Gong ausgesprochen habe. Er versprach, im bilateralen Dialog mit China und in internationalen Foren die Beendigung der Verfolgung von Falun Gong zu fordern. Außerdem betonte er, dass die Welt der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas viel Aufmerksamkeit schenke, während sie einen anderen, viel wichtigeren Punkt ignoriere, nämlich die schlechte Menschenrechtslage in China.

Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten erklärte, dass er selbst als Journalist tätig war. Nach diesem Treffen mit Herrn Liu würde er Berichte schreiben, um Falun Gong-Praktizierende zu unterstützen.

Ondrej Dostai, stellvertretender Vorsitzender der Menschenrechtskommission des Parlaments, wies darauf hin, dass die slowakische Regierung das chinesische Regime auffordern solle, die Verfolgung von Falun Gong sofort zu beenden. Das chinesische Volk solle unter dem Schutz der allgemeinen Menschenrechte stehen.

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