Todesmeldungen! 64 Menschen starben infolge von Misshandlungen, die Gefängnisverwaltungsbehörde trägt die Verantwortung

Seitdem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Juli 1999 Falun Gong zu verfolgen begann, ereigneten sich in der Provinz Heilongjiang die schwersten Verfolgungen. Nach bestätigten Angaben starben dort in letzten zwölf Jahren 455 Falun Gong-Praktizierende infolge der Verfolgung, das ist die höchste Todesrate von allen Provinzen. 64 Falun Gong-Praktizierende starben infolge der Misshandlungen in den Gefängnissen. Die Aufsicht führende Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang trägt hierfür die volle Verantwortung.

Die 64 Falun Gong-Praktizierenden waren in verschiedenen Gefängnissen der Provinz inhaftiert: 20 im Frauengefängnis der Provinz, 13 im Gefängnis Mudanjiang, elf in dem Gefängnis der Stadt Daqing, neun in dem Gefängnis Tailai, drei im Gefängnis Jiamusi, drei im Gefängnis Hulan, zwei im Gefängnis Haerbin, zwei im Gefängnis Beian, und einer aus dem Gefängnis Luobei. Es gibt heutzutage ständig neue Nachrichten über den Tod von Falun Gong-Praktizierenden aufgrund von Misshandlungen in den Gefängnissen, obwohl diese brutalen Verbrechen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gegenüber Falun Gong von der ganzen Welt kritisiert werden. Allein im März dieses Jahres wurden drei Falun Gong-Praktizierende im Gefängnis Jiamusi innerhalb zwei Wochen zu Tode gefoltert. Die Verfolgung war sehr massiv.

Nach Zeugenberichten befanden sich viele Falun Gong-Praktizierende in den Gefängnissen in Lebensgefahr und ihre Familienangehörigen wurden erst sehr spät darüber informiert. Erst als sich ihr Angehöriger in einem extrem schlechten Zustand befand, durften ihn die Angehörigen nach Hause holen. Im Todesfall zogen sich die Verantwortlichen in den Gefängnissen somit aus der Verantwortung. Zahlreiche Misshandlungen führten auch zu bleibenden Behinderungen. Wegen der großen Anzahl der Behinderungen wurde die Erstellung einer Statistik eingestellt. In einer derart bösartigen Umgebung kam es äußerst selten vor, dass verhaftete Falun Gong-Praktizierende keine körperlichen Schäden davon trugen. Aufgrund der sehr langen Haftzeiten und der strengen Überwachung der Praktizierenden drangen detaillierte Berichte über die Folter nur sehr schwer an die Öffentlichkeit. Viele Tatsachen über die Verfolgung wurden erst nach einigen Jahren enthüllt. Unter dem Schutz der KPCh befinden sich die für diese Straftaten verantwortlichen Personen noch auf freiem Fuß; manche wurden sogar befördert.

Wie war es möglich, dass die ausführenden Abteilungen in den Gefängnissen skrupellos so viele Falun Gong-Praktizierende misshandeln konnten, die zu Tod, Behinderung und schwere Verletzungen führten? Warum handelten die verantwortlichen übergeordneten Behörden nicht? Warum versäumten sie ihre Aufsichtspflicht? Wer war der Drahtzieher hinter all dem?

Vielleicht können wir es anhand einiger Beispiele herausfinden.

Am 26. Februar 2011 wurde der Falun Gong-Praktizierende Qin Yueming im Gefängnis Jiamusi zu Tode misshandelt. Da seine Familienangehörigen keine genaue Erklärung über die Todesursache vom Gefängnis erhielt, suchte sie die Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang auf und forderte sie auf, seinen Tod zu untersuchen. Aber die Gefängnisverwaltungsbehörde bemühte sich nicht um eine Aufklärung, sondern teilte den Angehörigen mit, dass er eines natürlichen Todes gestorben sei. Sie lehnte eine weitere Untersuchung ab.

Tatsache ist, dass die Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang Mitte Januar 2011 an die Gefängnisse ihres Zuständigkeitsbereichs die Anweisung herausgab, die inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden unbedingt "umzuerziehen". In gewissen Abständen sollten die „Erfolge“ der „Umerziehung“ geprüft werden. Die Mitarbeiter des Gefängnisses in Jiamusi folgten der Anweisung und verwendeten daher alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen, damit die Praktizierenden eine entsprechende Garantieerklärung abgaben.

Qin Yueming
Blaue Flecken am Körper

Am 16. Februar hielt die Gefängnisleitung in Jiamusi eine „Konferenz zur Umerziehung von Falun Gong-Praktizierenden“ ab. Am 21. Februar gründete die Gefängnisleitung eine neue Abteilung, die einer besonders strengen Kontrolle unterlag. In den folgenden zwei Wochen wurden die Falun Gong-Praktizierenden Qin Yueming, Yu Yungang und Liu Chuanjiang zu Tode gefoltert. Nachdem diese drei Todesfälle bekannt geworden waren und die Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang Druck aus dem Inland und Ausland bekam, lud sie alle Leiter der Gefängnisse zu einer Konferenz ein, auf der beschlossen wurde, dass sich die Falun Gong-Praktizierenden im Gefängnis Jiamusi selbst erhängt hätten. Drei wertvolle Leben! Warum Selbstmord? Der sogenannte „Selbstmord“ ist eine Lüge! Die Gefängnisverwaltungsbehörde weigerte sich, die Todesfälle zu untersuchen und die Verantwortlichen herauszufinden. Sie nannte den Familienangehörigen auch keinen vernünftigen Grund, warum sie eine Untersuchung ablehnten.

Die Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang wirkte nicht nur im Fall von Qian Yuemings Tod als Drahtzieher hinter den Kulissen. Seit zwölf Jahren wurden die Falun Gong-Praktizierenden in diesem Gefängnis körperlich und geistig misshandelt. Diese Misshandlungen, die zum Tode führten, standen in direkten Zusammenhang mit den Befehlen der Gefängnisverwaltungsbehörde. Jedes Mal, nachdem die Behörde den Gefängnissen die Aufgaben zur Zwangsumerziehung veranlasst hatte, ereigneten sich kurz darauf verschiedene Todes- oder Verletzungsfälle. Die Gefängnisverwaltungsbehörde versuchte, die Wahrheit zu verbergen und die Menschen zu belügen.

Nachstehend einige Beispiele:

Gefängnis Tailai

Anfang 2004 sandte die Gefängnisverwaltungsbehörde an das Gefängnis Tailai ein Schriftstück, in dem sie aufgefordert wurden, bei den Falun Gong-Praktizierenden eine 95%-ige Umerziehungsrate zu erreichen. Die Falun Gong-Praktizierenden wurden daraufhin zehn Monaten lang gefoltert und misshandelt. Im Juli hielt das Gefängnis Tailai ein Treffen mit den Abteilungsleitern ab, in dem weitere Aufgaben und Zuwendungen angesprochen und verteilt wurden. Für jeden abgeschlossenen Fall von „Umerziehung“ sollte der jeweilige Wärter mit 1.000 Yuan und der Leiter mit 2.000 Yuan belohnt werden, anderenfalls würden sie degradiert oder ihr Gehalt gekürzt werden. Gleichzeitig wurde jeder Abteilung erlaubt – ohne zusätzliche Genehmigung – unterschiedliche Foltergeräte an Falun Gong-Praktizierenden einzusetzen. Falls die ihnen zur Verfügung stehenden Foltergeräte nicht ausreichten, konnte jede Abteilung über weitere Maßnahmen frei entscheiden. In der 8. Abteilung wurde zuerst das neue Foltergerät „Cheng zi“ erfunden und gleich weitere zehn Geräte hergestellt (Bei dieser Folter werden die Praktizierenden mit ihren vier Gliedmaßen auseinander gestreckt auf einer Metallvorrichtung gefesselt und das Gerät wird mit Ketten auf dem Boden fixiert. „Cheng zi“ ist ein sehr grausames Foltergerät.) Der Leiter Zhou Shuzhen der 8. Abteilung des Gefängnisses Tailai legte fest, dass jeder Wärter Falun Gong-Praktizierende verprügeln sollte, ansonsten werde er bestraft. Die meisten Wärter in dieser Abteilung hatten gerade die Schule absolviert und schlugen unter dem Befehl von Zhou auf die Falun Gong-Praktizierenden ein. Die Abteilungen verglichen sich untereinander, wer die brutalsten Methoden verwendete. Jeden Tag mussten die Falun Gong-Praktizierenden Hand- und Fußketten tragen und damit zur Arbeit gehen. Die Geräusche der Ketten waren die ganze Zeit zu hören. Wenn die Füße der Praktizierende von den Ketten verletzt waren, mussten sie trotzdem weiterarbeiten. Am Abend nach der Arbeit wurden sie dann sofort auf ein Foltergerät gefesselt, so dass sie die ganze Nacht nicht schlafen konnten.

Xu Linshan

Durch diese Misshandlung wurde der Falun Gong-Praktizierende Pan Hongdan aus der 2. Gruppe der 9. Abteilung und der Falun Gong-Praktizierende Xu Linshan aus der 3. Gruppe der 3. Abteilung zu Tode gefoltert.

Gefängnis Daqing

Im Jahr 2004 wurde die Nachricht über den Falun Gong-Praktizierenden Cheng Peiming im Gefängnis Daqing, der sich aufgrund der Misshandlungen in Lebensgefahr befand, im Internet veröffentlicht. Am 4. Dezember 2004 untersuchte die Kriminalabteilung der Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang und die Beamten aus dem Büro 610 drei Tage das Gefängnis Daqing. Sie ermittelten allerdings nicht den oder die Täter, sondern wer die Nachricht verfasst, an die Öffentlichkeit gebracht, wer das Foto gemacht und wer die Nachricht ins Internet gestellt hatte. Sie vermuteten, dass es Wärter gab, die mit den Falun Gong-Praktizierenden Mitleid hatten.

Am 5. April 2004 wurde der Falun Gong-Praktizierende Wang Dayuan im Gefängnis Haerbin zu Tode gefoltert. Nach seinem Tod gab es nur dort nur noch „umerzogene“ Falun Gong-Praktizierende. Die Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang verlangte danach eine Verlegung von über 100 Falun Gong-Praktizierenden von dem Gefängnis Haerbin in die Gefängnisse Mudanjiang, Tailai und Daqing. Damit versuchten sie, eine Untersuchung des internationalen Ausschusses für Menschenrechte zu umgehen. Anschließend wurden 34 Falun Gong-Praktizierende in das Gefängnis Daqing und 28 Falun Gong-Praktizierende ins Gefängnis Tailai verlegt.

Als der Vertreter des Amtsleiters der Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang, Chen Shuan, im Gefängnis Daqing eine Kontrolle durchführte, zogen der Wärter Wang Yingjie und einige andere Beamte den Falun Gong-Praktizierenden Fu Wencang aus dem Bett auf den Boden und prügelten ihn sehr stark. Der Amtsleiter schritt jedoch nicht ein. Ohne sich der entsprechenden Erlaubnis der oberen Stellen sicher zu sein, würde es ein einfacher Gefängniswärter wagen, gegen das Gesetz zu verstoßen und die Gefangenen vor dem übergeordneten stellvertretenden Amtsleiter zu schlagen?

Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang

Im Jahr 2007 erließ die Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang den weiteren Befehl, die Umerziehung aller inhaftierter Falun Gong-Praktizierenden sicherzustellen. Im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang bezeichnete man das Jahr 2007 als das „Jahr der Umerziehung“. Die Wärter nutzten kriminelle Gefangene, um Falun Gong-Praktizierende umzuerziehen. Vier oder acht kriminelle Gefangene überwachten einen Falun Gong-Praktizierenden. Sie verwendeten alle möglichen Maßnahmen, um sie zu demütigen oder zu schikanieren, zum Beispiel: am Schlafen hindern, keine Pausen gestatten, Beleidigungen, Beschimpfungen, Verleumdungen, körperliche Strafen und geistige Schikanen usw. Die Falun Gong-Praktizierende Zhu Fuju aus der Stadt Hailin befand sich damals in der 9. Abteilung des Frauengefängnisses der Provinz Heilongjiang. Da sie ihren Glauben an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht“ nicht aufgeben wollte, wurde sie jeden Tag aufgehängt. (Die beiden Hände werden auf dem Rücken des Opfers gefesselt und dann mit einem Seil an einem metallenen Fensterrahmen aufgehängt, wobei nur die Zehen den Boden berühren.) Sie kam in Einzelhaft und wurde ständig von Kriminellen überwacht. Obwohl ihre Hände von dem „Aufhängen“ bereits gelähmt waren, wurde sie weiter aufgehängt.

Am 29. März 2010 hielt das Gefängnis Daqing eine weitere Besprechung über die weitere Behandlung der inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden ab. Sie wollten eine Umerziehungsrate von 70% erreichen und bei der Freilassung sollten es 85% sein. Eine detaillierte Anzahl von Praktizierenden wurde auf verschiedene Abteilungen verteilt: Je 5 Personen an die 1. und 2. Abteilung, 4 Personen in die 3. Abteilung und weitere 5 Personen in die 4. und 7. Abteilung usw. Ein Protokoll über die Konferenz ging an die Gefängnisverwaltungsbehörde, mit der Bitte nach weiteren Zuwendungen.

Die oben angeführten Beispiele sind nur die Spitze des Eisbergs. Sie zeigen auf, wie die Mitarbeiter der Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden gelenkt haben. Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong am 20. Juli 1999 im Festlandchina kooperierte die Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang aktiv mit der KPCh. Jedes Jahr erstellte sie Verfolgungsrichtlinien und Vorgaben zur Umerziehung, dadurch wurden 64 Falun Gong-Praktizierende in den Gefängnissen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, zu Tode misshandelt. Die Gefängnisverwaltungsbehörde trägt deshalb die volle Verantwortung für diese Todesfälle. Die dortigen Beamten sind schuldig der Folterverbrechen, schwerer Körperverletzung und Massenmord.

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2011/10/9/六十四人死于冤狱-黑龙江监狱管理局罪责难逃-247669.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv