KPCh – Oberhaupt besucht Österreich, Falun Gong-Praktizierende protestieren gegen die Verfolgung

Das Oberhaupt der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) traf am Abend des 30. Oktober 2011 in Wien ein. Während seines Aufenthaltes hielten Praktizierende in Österreich friedliche Protestaktionen ab. Sie verurteilten die Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh und drängten darauf, die Hauptschuldigen bei der Verfolgung von Falun Gong (Jiang Zemin, Luo Gan, Liu Jing und Zhou Yongkang) vor Gericht zu stellen. Zudem forderten sie die KPCh auf, alle illegal inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden sofort freizulassen.

Praktizierende bei ihrem friedlichen Protest gegen die Verfolgung durch die KPCh auf dem Karajan Platz

Am 30. Oktober 2011 hielten Praktizierende in der Zeit von 16 bis 21 Uhr auf dem Karajan Platz in Wien, vor der Staatsoper in der Nähe des Hotel Imperial, in welchem Hu Jintao wohnte, friedliche Protestaktionen ab. Sie zeigten Banner mit Aufschriften „Falun Dafa“, „SOS, stoppt das Töten von Falun Gong-Praktizierenden“, „Bringt Jiang Zemin, Luo Gan, Liu Jing und Zhou Yongkang vor Gericht“ und „Stoppt den Organraub von lebenden Falun Gong-Praktizierenden“.

Praktizierende demonstrierten die Falun Gong Übungen und die friedliche Atmosphäre war für viele Touristen aus der ganzen Welt einladend, zu verweilen und zuzuschauen.

Am 31. Oktober gab es von 9 bis 18 Uhr Protestaktionen der Praktizierenden vor dem Burgtheater nahe dem Präsidentschaftsgebäudes, in welchem Hu Jintao zu Besuch weilte. Gegen 19 Uhr veranstalteten die Praktizierenden eine Kerzenlichtmahnwache vor der chinesischen Botschaft in Wien und gedachten ihrer Mitpraktizierenden, die in China im Zuge der Verfolgung gestorben sind.

Österreichische Medien berichteten über die friedlichen Proteste der Praktizierenden und warfen so ein helles Licht auf die immer noch andauernde Verfolgung von Falun Gong.

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv