Todesmeldung! Rentnerin starb infolge von drei Jahre andauernden Misshandlungen (Stadt Benxi, Provinz Liaoning)

Zhang Cuizhen ist eine pensionierte Lehrerin von der Pädagogischen Fachschule der Stadt Benxi, Provinz Liaoning. Die 66-Jährige begann 1994 mit dem Praktizieren von Falun Gong. Im Oktober 1999 ging sie nach Peking, um sich gegen die Verfolgung von Falun Gong auszusprechen. Sie wurde deswegen zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis wurde sie mehrfach misshandelt, so dass sich ihr körperlicher Zustand sehr verschlechterte. Ihre Füße fingen an zu eitern. An dem Tag, an dem ihre Haftzeit vorbei war, konnte man sie aufgrund der Misshandlungen nicht mehr erkennen. Wenige Tage nach der Freilassung verlor sie ihren Verstand und man brachte sie ins Krankenhaus. Eine Woche danach kam sie wieder zu sich.

Währenddessen kam die Polizei ins Krankenhaus und teilte mit, dass Zhang Cuizhen für weitere drei Jahre im Arbeitslager eingesperrt werden sollte, weil die Zuständigen von oben fürchteten, dass Zhang sich weiter für Falun Gong einsetzen würde. Wenige Tage nachdem Zhang Cuizhen wieder nach Hause gekommen war, wurde sie unter Zwang von der Polizei ins Masanjia-Arbeitslager in der Provinzhauptstadt Shenyang gebracht. Die Polizei nahm keine Rücksicht darauf, dass die schwache alte Frau die lange Fahrt schwer durchhalten konnte. Aufgrund ihres schlechten Zustandes nach einer Gesundheitsuntersuchung wurde Zhang Cuizhen auf Bürgschaft wieder nach Hause gebracht. Als sie wieder zu Hause war, verschlechterte sich ihr Zustand immer weiter. Einige Umerzogene (ehemalige Praktizierende, die unter Druck und durch die Gehirnwäsche Falun Gong aufgegeben haben und der Polizei helfen, standhafte Praktizierende vom ihrem Glauben an Falun Gong abzubringen) gingen zu Zhang nach Hause und übten psychischen Druck auf sie aus. Als Folge davon fiel Zhang Cuizhen erneut in Ohnmacht und man brachte sie wieder ins Krankenhaus. Am 07.Januar 2003 starb sie.


Chinesische Version unter:
http://minghui.ca/mh/articles/2003/1/27/43432.html
Original vom 27.01.03
Übersetzt am 27.01.03

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