Deutschland: Pressekonferenz zur Feststellungsklage fand im Rathaus von Hannover statt

3. April 2003 (www.faluninfo.de)
Bericht über Pressekonferenz

Anwesende Teilnehmer waren Peter Recknagel vom Falun Dafa Verein Deutschland, Caroline Körper, Opfer vor einem Jahr beim Jiang Zemin Besuch 2002 in Goslar, Frau Wang Yuzhi, Folteropfer aus China, die nun in Kanada lebt und Herr Peter Müller von der IGfM (Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte).

Anlass der Pressekonferenz am 3.04.2003 im neuen Rathaus in Hannover war die Einreichung einer Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Braunschweig, Brandenburg, Berlin und Sachsen in den nächsten Tagen wegen der Grundrechtsverletzungen an Falun Gong Praktizierenden in Deutschland während des Staatsbesuches von Jiang Zemin in Deutschland im April 2002.

Die Polizei hatte trotz erlaubter Mahnwache in Goslar Falun Gong Praktizierende illegal und unrechtmäßig an ihrer friedlichen Meinungsäußerung gehindert. Harmlose Gegenstände, wie Schals, Transparente mit der Aufschrift „Falun Dafa ist gut!“ „Stoppt die Verfolgung von Falun Gong in China“, Folterphotos wurden von der Polizei beschlagnahmt um eine Gefahr für den Staatsgast auszuschließen, tatsächlich sollte jedoch verhindert werden, dass sich der Staatsgast beleidigt fühlte, so dass es den Beziehungen Deutschland schaden könnte. Dafür wurde sogar die Verletzung der Grundrechte der Praktizierenden in Kauf genommen.

Caroline Körper sagte, dass ihr Auto mehrfach auf dem Weg zur Mahnwache kontrolliert und Gegenstände beschlagnahmt wurden. Warum auch deutsche Materialien beschlagnahmt wurden, aus denen ersichtlich war, dass sie legal waren, beantwortete die Polizei nicht. In ihrem Auftreten sei die Polizei sehr unsicher gewesen, so Caroline Körper. „Sie telefonierten oft.“

„Die Kontrollen von Seiten der Polizei waren unrechtens; es ist schändlich und illegal freundliche Falun Gong Praktizierende und einen alten freundlichen Mann, wie mich auf diese Weise zu behandeln,“ sagte Peter Müller von der IGfM, der während des Staatsbesuches mit einem LKW durch Deutschland fuhr, um auf die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und in mehrfache Polizeikontrollen geriet. Er habe sogar eine Strafanzeige wegen Beleidigung eines Staatsgastes erhalten, die jedoch umgehend eingestellt wurde, weil sie unberechtigt war, was deutlich die falsche und willkürliche Vorgehensweise der Polizei zeigte.

Weshalb erst jetzt eine Klage eingereicht wurde, beantwortete Peter Recknagel, „Uns ging es in dieser Sache hauptsächlich darum Klarheit zu schaffen und eine Entschuldigung der Innenministerien in Deutschland zu erhalten, damit so etwas in der Zukunft nicht mehr auftreten kann und unsere Rechte als deutsche Bürger geschützt werden. Wir haben den Dialog gesucht. Herr Körnig des Berliner Innenministeriums hat sich bereits für die Unverhältnismäßigkeit beim Polizeieinsatz entschuldigt und deutlich gemacht, dass die Polizei zukünftig besser auf die Gewährleistung der Grundrechte der Praktizierenden achten werde. Die anderen Ministerien haben jedoch noch keine befriedigende Erklärung abgegeben und so ist die Klage der letzte Schritt um deutlich zu machen, dass es uns in dieser Sache ernst ist.

Auf die Frage eines Journalisten, weshalb sich Herr Müller in dieser Sache für Falun Gong engagierte, antwortete er, „Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit der Praktizierenden werden verletzt, deshalb mache ich das. Aber wenn sie wissen wollen, weshalb ich glaube, dass Falun Gong in China verfolgt wird. Wenn sie die Praktizierenden kennen lernen, dann sehen sie die Gelassenheit und das persönliche Selbstvertrauen der Praktizierenden. Solche Menschen können nicht einfach so durch die staatliche Propaganda manipuliert werden, deshalb versucht Jiang Zemin sie zu Feinden zu machen und hat das &#039Büro 610&#039 gegründet. Sie sind jedoch keine Feinde, sondern das ist eine völlig persönliche Sache und eine friedliche Meditationspraktik.“ Peter Rechnagel ergänzte, „es liege außerdem an der beträchtlichen Anzahl von Falun Gong Praktizierenden, die ohne Druck von außen, an etwas glauben und sich dafür einsetzen.“

In China hat sich die Menschenrechtssituation im letzten Jahr laut Menschenrechtsorganisationen verschlimmert. Falun Gong Praktizierende werden seit nun mehr fast vier Jahren in China ihrer Menschenrechte beraubt. „Über 600 offizielle Todesfälle seien bekannt“ so Recknagel, „die Dunkelzahl liege weitaus höher, ganz zu Schweigen von den Zig-Tausenden in Arbeitslagern.“

Frau Wang berichtete von 70-jährigen Frauen, die auf Eisenstühle gefesselt und misshandelt werden, von Praktizierenden, die tagelang auf Holzplatten gefesselt werden. Wenn sie infolge dieser Folterungen sterben, dann machen sich die Polizisten nicht einmal die Mühe sie abzunehmen, sondern verbrennen die Leichen auf den Platten, berichtete Frau Wang. Frau Wang selbst wurde während ihrer Gefangenschaft geschlagen, gefoltert und auf brutale und unsachgemäße Weise zwangsernährt. Erst als sie fast ihr Augenlicht verloren hatte und sie dem Tod nahe war, wurde sie entlassen und konnte später nach Saudi-Arabien fliehen, von wo sie ein Sondervisum für Kanada beantragte. Jetzt lebt sie Kanada in Freiheit.

Die Falun Gong Praktizierenden hoffen, dass auch weiterhin Menschenrechtsorganisationen, Regierungen, die Medien und die Bevölkerung unterstützen, um die Verfolgung von Falun Gong in China und im Ausland zu einem sofortigen Ende zu bringen.

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Hintergrundinformation:
Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine friedliche Meditationspraxis, die ursprünglich aus China stammt und bereits in über 60 Staaten der Welt praktiziert wird. Neben den körperlichen Übungen wird großer Wert auf ein Leben nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht gelegt, die nicht nur in der chinesischen Kultur verwurzelt sind. Seit 1999, dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong in China, gibt es bereits über 600 verifizierte Todesfälle. Regierungsinternen Quellen zufolge liegt die tatsächliche Todesanzahl jedoch weit über 1.600. Hunderttausende wurden festgenommen, über 100.000 Praktizierende zu Arbeitslager verurteilt, in der Regel ohne ordentliches Gerichtsverfahren.

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